Tägliche Omaha Tribüne Der HcruchbootKrieg. . nc vSrucrrcchlttcho Wotrachtu Das Tauchboot ist gleich der Seemine die Waffe des Schwächeren im Seekriege, Se'gewaltige bedarf ihrer nicht so wenig" wie ein Goliath der Schleuder des David , sie sind ihm weit eher r erblick) als nützlich; dosier die Acchiung , dieser Kricgsmittel und die Bekämpfung ouf völkerrechtlichen Tagungen durch ihn, dahcr jetzt die Entrüstung Eng lands über diese .Pcft der Meere". Die Tauchboote der Gegner Deutsch lands haben ein engbegrenztes Wirkungs fcld. zumal nachdem die deutschen Han delsschiffe von den offenen Meeren der schmunden und die Küsten bis auf die OstsecZiiste jeglichem Handelsverkehr ge sperrt findjbie deutschen Tauchboote hin gegen üben auf allen Meeren ihre erfolg reiche Tätigkeit aus, weit mehr noch gegen den feindlichen Seehandel als ge gen die Teestrcitkräfte des Gegners. Allein diese lebhafte Vcrnichtungs täiigkeit bat eine unliebsame Nebenwir kung politischer !ßahir im Gefolge, ruft .sie doch leicht ungünstige Stimmung ge gen Deutschland bet den Sechandel trei bendcn Neutralen hervor.. Denn nicht nur feindliche Handelsschiffe und Waren fallen unseren Tauchbooten zum Opfer, sondern auch manches stolze Schiff der Neutralen fährt samt Ladung beklagcns wcrterweifc in die Tiefe Rechtens zwar laut Artikel 49 der Londoner Seckriegs rcchtscrklärung, aber doch zum unvermin derten Schmerz und Verdruß der an Schiff oder Ladung beteiligten. So er- , klärt sich, daß Angehörige neutraler Staaten vielfach das Vorgehen Teutsch lands zur See, obschon es dem Böltcr recht entspricht, weitaus rücksichtsloser , lmpfindcn als die gertniamni England, die fast beim Hungerkrieg gegen einige neutrale Staaten angelangt ist. Denn wie der Blick meist an der Erscheinung haften bleibt, ohne den Dingen auf den Grund zu sehen, so auch hur.. Ueber der sinnfälligen, der Phantasie sich auf ' drängenden ZerstL:ui'gtt?tin!eit 'unserer Tauchboote bleibt unbeachtet, daß die sich mehr und mehr steigernde Häufigkeit der Versenkung neutraler Schiffe ihren letz ten Grund in Englands Völkerrechts widriger Ausdehnung der Bannwaren liste hat. , Nachdem Deutschland zögernd zwar, aber schließlich notge drangen Englands Beispiele gefolgt ist und ebenfalls fast alle Artcy von Waren, die in dieser Zeit mangndcn ffrachtenraums überhaupt noch für die Verschiffung in Betracht kommen, für Banngut erklärt hat, ist es dahin gekom men, datz fast jedes Schiff eines Neutra len. das England oder dessen- Vcrbün beten Warcrt zuführt, der Wegnahme cder Zerstörung durch unsere Tauchboote ausgesetzt ist. So richtet sich die Ent rüktung gegen uns, statt gegen England. Wohl aus solcher Stimmung heraus hat man das Tauchboot, sofern es nicht gegen Kriegsschiffe, sondern gegen feind lichc und neutrale Handelsschiffe vcrwm det wird, schlechthin als Völkerrechts widriges Kriegsmittcl wegen der rcgek mäßig notwendig werdenden Zerstörung der beschlagnahmten Schiffe bezeichnet. Es sti praktisch unmöglich", heißt es in der Note der Bereinigten Staaten an Deutschland vom 15. Mai 1915, Unter seeboote für die Vernichtung des Handels zu verwenden, ohne dabei die Regeln der Billigkeit, der Vernunft, der Gerechtig' seit und der Menschlichkeit zu mißachtn, die von der modernen Anschauung als gebietend angesehen werden." Ob die amerikanische Regierung diese Ansicht noch aufrechterhalten mag. nach dem England in der Ostsee den Tauch bootkrieg im Verein mit Rußland rück sick,is!os Vkgen deutsche Handelsschiffe führt und diese völkerrechtswidrig sogar in den Küftengewässern Schsedcns an gegriffen hat. bleibe dahingestellt. Jeden falls ist die Ansicht unbegründet, nicht nur hinsichtlich der Verwendung der Tauchboote gegen feindliche, sondern auch gegen neutrale Handelsschiffe. Ueber die Zulässigkeit der Zerstörung von öeschlagnahmbaren Kauffahrtei schiffen und zwar nur von neutralen Schiffen handelt die Londoner See krkßsrechtserilärung von Sie ist zwar von den Mächten nicht ratifiziert worden, ihre Rcgeln entsprechen aber, wie ks in der einleitenden Bestimmung der Signatarmächte zutreffend heißt., im wefentlicben den allgemein aner kliunten Grundsätzen des internationalen' Rechts", fo daß sie trotz jenes Mangels als geltendes Völkerrecht anerkannt wer den dürfen, wie auch der Haagcr ständige Schiedsgecichtshvf in seinen Entschci Düngen vom 6. Mai 1913 sie für das Sttkriegsrecht der Kulturstaaten als maßgebend' betrachtet. Neutrale Han oelöschiffe können danach, abgesehen von dem Fall des Blockadcbruchs. noch in zewiffen anderen Fällen beschlagnahmt werden, nämlich in den in den Artikeln 15 und 46 aufgeführten Fällen der neu t?a?itätswidnge Unterstützung eines Kriegführenden und in dem praktisch be sonders wichtigen Falle des Artikel 40: wenn die von dem Schiffe beförderte Bannware nach Wert, Gewicht. Umsang oder bracht mehr all die Halste der Ladung ausmackt. Das Schisf ist zu diesem Z.ck nach altem Herkommen zu näckft anzuhalten und zu durchsuchen, dann ß?ab!enfz?s zu beschlagnahmen. Das beschlagnahmte Stiff darf ov der gebRkNdr KriegZmacht nicht zerstört werden, sondern" muß in einen Hafen ptitaM w'-rden, wo gehörig über die K'cktmeß'gkit der Mgnahme eniickie wn werden kann (Artikel 4). Aus, NLbmsMise darf jedoch das Schiff, das der' Einzkhüng unterliegen wurde. m flMtf werd!, wenn das Verbringen in ?-"!? Hosen Ui Kriegsschiff einer Ge jadr ausfegt ode: den Etfo.'g der Ope rationen. worin es derzeit begrizfea ist. V-kira-tttM könnte (Artikel 49). X'-t rühmende KrirgöNscht wird nun Von Professor Tr. Ludwig Trarger. schon aus eigenem Jntersse vorziehen, das beschlagnahmte Schiff, wo immer es angeht, einzuziehen, statt die meist be gehrensmerte Beute zu zerstören. Die Fälle der Zerstörung werden sich aber für einen Staat mit wenigen Flotten Stützpunkten, wie es Deutschland ist, häufen, doppelt häufen, wenn das Nehmeschisf ein Tauchboot ist, daS oft nicht einmal in einen nahen Hafen das gekaperte Schiff einbringen kann, schon weil es ihm an der nötigen Prisen besatzung dafür- gebricht. So wird der für sonstige Kriegsschiffe als Ausnahme gedachte Fall der Zerstörung für das Tauchboot zur Regel, was selbstverstand lich das Reckt der Zerstörung nicht aus schließt. Denn hierfür ist allein entschci dcnd, dcch die rechtlichen Voraussetzungen für die Zerstörung vorliegen. Vor der Zerstörung des neutralen Schiffes müssen nun ober, wie Artikel 59 vorschreibt, die an Bord befindlichen Personen in Sicherheit gebracht, auch sämtlicke Cchiffspapicre und sonstigen Beweisstücke auf das Kriegsschiff her übergenommen werden. Man hat be hauptet, eine wirkliche Sicherung der Schiffsinsassen ' sei bei der Zerstörung durch ein Tauchboot nicht möglich, da jene durchweg nur in Rettungsöootm untergebracht werden könnten, deshalb verbiete sich die Zerstörung. Allein mit dem Ausdruck .in Sicherheit bringen" kann nicht absolute Sicherung gemeint sein, jede Sicherung ist nur eine bedingte, auch die Sicherung, die den Insassen des gekaperten Schiffes z. B. durch Herüber nähme auf den Kreuzer zuteil wird. Sie sind auf diesem, wenn auch nicht den Unbilden der See. so doch den Kriegs gefahren in erhöhtem Maße ausgesetzt, zumal der warnungslosen Torpcdicrung durch Tauchboote. Aber wie man auch die Erhöhung der Lebensgefahr für die Insassen eines gekaperten Schiffes bei der Unter bringung in Rettungsbooten einschätzen m?z, .so viel ist sicher, daß die kriegs führenden Staaten wegen der größeren Gefährdung jener Personen nicht vcr pflichtet sind, die durch die Kriegsnot wendigkeit gebotene Zerstörung des be schlagnahmten Schiffes zu unterlassen. Bei dem Widerstreit der Interessen geht das in der Kriegsnotwendigkeit begrün dete Interesse des Kriegführenden dem des Neutralen vor, wie i der Völkr rechtswissenschaft allgemein anerkannt ist, überdies aus vielen Regelungen des Völk'rrccbts erhellt. Wie wäre anders z. B. das völkerrechtlicb zulässige Legen' von selbsttätigen Kontaktminen auf hoher See zu rechtfertigen, das trotz aller vor schriftsmäßig angewendeten Sichcrmlgs maßregeln der friedlichen Schiffahrt die furchtbarsten Gefahren bereitet! Gefah ren, die überdies nicht nur dem Bann wäre führenden, sondern auch dem völlig harmlosen neutralen Cckiffe drohen, während die durch Tauchboote hervor gerufenen weit geringeren Gefahren doch nur die Insassen eines Banngut beför dernden Schiffes treffen. Wer aber in der Zuführung von Banngut an eine der Kricgspartcien seinen Vorteil sucht, der bat wahrlich keinen Grund, sich über Maßregeln zu beschweren, die die andere Kriegspartci nur notgedrungen zur be rechiigen Unterdrückung solcher Zufuhr anwendet. Und gleich wenig Anlaß zur Beschwer hat der Fahrgast, der seine Per,on einem Schiff: aiiDenr.nit, daI wegen der Menge oder des Wertes der Bannware der Einziehung oder Zerstö rung unterliegt. Nur soviel darf man fordern, daß die Gefahren auf ein Min destmaß beschränkt werden, daß demnach so viel wie möglich für die Sicherung der Schiffsinsassen gesorgt, diese z. B. bei hohem Seegange nicht fern von der Küste ihrem Schicksal überlassen werden' und anderes mehr Regeln, die von den Besatzungen unserer Tauchboote stets be folgt werden. Das alles gilt von den neutralen Schiffen und nur von diesen. Ueber die Zulässigkeit der Zerstörung feindlicher Schiffe sogt die Londoner SeekrikJZrechtserklärung nichts, auch andere Völkcrrcchtsguellen enthalten darüber keine Bestimmungen. Kaum erwähnenswert, weil selbstverständlich, ist, daß den Kriegführenden erst recht gegenüber feindlichen Schiffen erlaubt fein muß, was ihnen gegenüber neutra len Schiffen zusteht. Fraglich kann nur fein, ob gegen feindliche Handelsschiffe ein weitergehendes Angriffs- und Zn störungsrccht besteht, namentlich ob ein Kriegsschiff auch abgesehen von den Fällen des Widerstandes und des Flucht Versuches des feindlichen Handelsschiffes dieses sofort, o. h. ohne Anruf und Warnung und ohne vorherige Sicherung der Schiffsinsassen zerstören darf. Um diefc Frag: richtig beantworten zu kön nen, ist zu beachten, daß sie überhaupt erst seit der Erfindung , des Unterfee bootes auftauchen konnte. Für Oberste Kriegsschiffe, die früher allein die Nebmeschifse bildeten, ist' ein sosortigcs Zerstören durcb die Kricgsnotii)'ndig!e:t nicht geboten. Der Kreuzer wird in seiner Wirksamkeit schwerlich je beeinträchtigt, wenn er das feindliche Handelsschiff zu näcbst anhält, durchsucht und falls es nicht weggebracht, fondern zerstört wer den foll zuoor die Scbiff-insassen in Sicherheit bringt. Schußbereit in onge mcsscnem Abstand neben dem Handels sch'ffe liegend läuft er weder Gefahr, bei der Anhaltunq und der durch das abge sandte Kommando nsolgenden Durch suckung des Schiffes von diesem ange griffen zu werden, noch braucht er ange sichts seiner weittragenden Geschütze oder seiner überlegenen Sckinelligkcit einen Flucktversuch dcS Sckifstl zu färbten. Ein sofortiges Zerstören des Schiffes,, ebne Warnung und Sicherung der In fassen verbietet sich somit 'S zwecklose Härte von selbst: es tonnte für das Obcrfcckrikgsfchiff in aller Regel nicht in Frage kommen. Anders liegen die Verhältnisse bei dem Tauchboot. Das Tauchboot besitzt mir eine geringe Geschwindigkeit, weshalb Flucht des Gegners keineswegs aussichts los ist. Vor allein ist es leicht verletzbar. Ein Rammversuch, ein Schuß aus einem versteckten Geschütz, ja das Werfen mit Handgranaten kann ihm zum Verhäng ,nis werden. Alle diese Gefahren ver meidet es und zugleich sichert und ver mehrt es seine Erfolge, wenn es die ein zige Ueberlcgcnhcit. die ihm eignet, voll ausnutzt, d. h. wenn es sich dem feind lieben Schiff nicht nur unsichtbar nähert, sondern ihm zB. unerwartet den töd lichen Schuß aus unsichtbarer Stellung beibringt. So zu Verfahren erscheint vom Stand Punkt der Kricgsräson als selbstverständ lich. Deren erstes Gebot ist. alle Eigen schaffen einer Waffe zur vollsten Gel tung zu bringen, die höchstmöglichen Wirkungen durch sie zu erreichen. Das wird auch hinsichtlich her Verwendung der Tauchbootswaffc gegenüber feind lichcn Kriegsschiffen allgemein zugcstan den; gegen feindliche Handelsschiffe soll es jedoch unzulässig, weder rechtlich noch billig noch mit den Geboten der Mensch lichkeit vereinbar sein, wie auch die Note der amerikanischen Regierung an die deutsche Regierung bemerkt. Die Unrichtigkeit dieser die sofortige Torpcdicrung für alle Fälle ablehnenden Ansicht ergibt sich aus dem Wesen des Seekrieges. Im Seekriege richtet sich der Angriff nicht nur gegen die feindlichen Seestreltkräffe, fondern auch gegen den feindlichen Seehandel. Diesen zu treffen, dienen einerseits Llockaderccht und Beinnwarcnrecht beide auch gegen Neutrale gerichtet , anderseits das heute nur noch dem Seekrieg cigentüm- Iiche, sogenannte Bcuterecht: das Recht, Schiff samt Ladung eines Angehörigen des feindlichen Staats überall auf dem Meere wegzunehmen und zu zerstören. Den fcindlie! -cehandel lahm zu stgen und so die ' idliche Volkswirtschaft zu schwächen, bildet sogar das Hauptziel des Seekrieges. Es ließe sich ein See krieg denken, in dem keine andere Art von Feindseligkeit vorgenommen .würde als die Jagd ouf die Handelsschiffe des Feindes." (Tricpel in .Zeitschrift für Völkerrecht" 1914 C. 400.) Um dieses Hauptziel zu erreichen, muß, sofern und soweit es die Kriegsnotwendigkeit er fordert, die wirksamste Veri?:nS!nz. die vollste Ausnutzung eines jeden Kriegs mittels gestattet fein gegen die See Handelsmacht so gut wie gegen die See streitkräfie. Die Kriegsnotwendigkeit fordert zwar nickt für das Obcrseckriegsschiff, wohl aber für das Tauchboot die grundsätz liche Znlässigkeit sofortiger Torpcdie rung, sei es zur Verminderung der ihm besonders von einem bewaffneten Handelsschiff drohende Gefahr, sei es zur Sicherung und Vermehrung seiner Erfolge. Nur entgegenstehende auedrück liche völkerrechtliche Regeln könnten hieran etwas ändern: eine Vereinbarung der Staatengemeinschaft hierüber gibt eö nicht, ein Gewohnheitsrecht ebensowenig. Ein solches etwa aus der herkömmlichen milderen Verfahrensweise der Oberste- kriegsfchiffe auch für das Tauchboot b- zuleiten, verbietet sich aus den früher erwähnten Gründen. Oder läßt sich vielleicht gar die An- sicht vertreten, daß über die Zulässigkeit des Umfangs und der Art der Verwen dung einer neuen Waffe erst das Völker recht bestimmen müsse? Die Geschichte der völkerrechtlichen Veriktbarungen lehrt gerade das Gegenteil.' Ein dahin zie Sender Vorschlag Rußlands auf der 1. Haager Friedenskonferenz, welcher lautete, neue Feuerwaffen, Sprengstoffe, Pulver sowie Unterseeboote und Ramm- schisse zu verbieten, wurde abgelehnt. Ferner: die kaum erfundene selbsttätige ontaktmine eine Seemine, die durch bloße Berührung auffliegt , wurde von Rußland im russisch japanischen Kriege von 100 verwendet, noch dazu in der Gestalt der besonders gefährlichen unverankerten Mine, obschon Seeminen aller Art sich nicht nur gegen den Feind richten, sondern oucb neutrale Schiffe bedrohen. Auf der 2. Haager Friedens-, konserenz ist es mühsam gelungen, we- nigstens einig: keineswegs genü gende Ticherungsmoßregeln bei dem Gebrauch dieser furchtbaren, 'plan? und wahllos wirkenden Waffe zu öerein- baren. Und um noch ein dritte; Beispiel an zuführen: Ueber die Verwendung der Flugzeuge si Waffe ist zwar ouf dcr 1. Haager 'Friedenskonferenz eine Vcr einbarung getroffen, die das Werfen von Ge chosscn und Sprengstoffen daraus für fünf Jahre verbot. Aber die Er iieuerung des Verbotes ist auf der 2. Friedenskonferenz nickt gelungen. Die Folge ist nun nicht etwa, daß die Ver Wendung dieses weit entsetzlicher als das Tauchboot wirkenden KriegSmittels unterbleiben muß, vielmehr umgekebrt: da keine besonderen einschränkenden Be stimmungen des Völkerrechts entgegen stehen, kann es nun fern vom eigentlichen Kampfplatz überall, mitten in Feindes land und auf dem Meere verwendet werden mit der einzigen allgemeinen Be schräiikung, die für alle Kriegsmitte! gilt, daß nämlich die Beschießung von offenen unverteidigten Orten verbeten ist. Aber selbst in diesen Orten dürfen Anlagen und Einricktungen, die für Heer und Flotte des Feindes nutzbar gemacht wer den sönnen, beschossen werden. Was der Seemine und dem Luftfahc zeug rech! ist, ist dem Tauchboote billig. Der völkerrechtlicki' ollgemein anerkannte Satz, daß alle nickt grundsästlich ver bokne Kkiegsmittel cU erlaubt gelten müssen, muß auch für das Tauchboot a'.i unterseeisch wirkende Wisse in dem gegen den feindlichen Seehandel gerichletcn Kampfe gelten, der, wie schon bemerkt das Hauptziel des Seekriegs bildet. Der Kriegsuhrende hat demnach nach Volker rechtlichen Grundsätzen das Recht. Tauch boote nicht nur gegen Kriegsschiffe, son dein auch gegen feindliche Handelsschiffe zu plötzlichem Angüsse zu verwenden, falls die Kriegsnotwendigkeit es gebietet. sei eZ zur eigenen Sicherung, sei cö zur Vermehrung der Erfolge. Allein Teutschland hat von dieser Be fugnis des plötzlichen Angriffes in dem gegenwärtigen Kriege zunächst überhaupt keinen Gebrauch gemacht. Vielmehr ist erst in einer Bclaimtmachung vom 1, Februar 191? angekündigt worden, daß vom 18. Februar 19 15 jedes in den Ge wässern rings um Großbritannien und Irland kinschlieklich des gesamten eng lischen Kanals angetroffene feindliche Kauffahrteischiff zerstört werden wird, ohne daß es immer möglich sein wird, die dabei der Besatzung und den Passa gieren drohenden Gefahren abzuwenden. In der diese Bekanntmachung erläutern den Denkschrift vom selben Tage heißt es, daß sich Teutschland wegen der vol- kcrrcchtswidrigen Handlungsweise Eng lands zu militärischen Maßnahmen ge zmungen sehe, die das englische Versah- ren vergelten sollen. Eine Vcrgcliungs- Maßregel (Repressalie) rin eigentlichen Sinne war jedoch, wie sich zeigen wird, jene angedrohte Maßregel nicht. In merkwürdiger Verkennung deZ Begriffes der Repressalie nimmt die Re gieiung der Vereinigten Staaten i der Note vom LZ. Juli 191? an. daß die deutsche Regierung, indem sie zur Recht fertigung ihrer Handlungsweise daS Recht dcr Vergeltung anführe, die Ge setzwidrigkeit dieser Handlungsweise zu gegeben habe. Diese Annahme wäre selbst dann verfehlt, wenn es sich um eine wirkliche Repressalie, eine an sich rechts widrige Maßnahme gehandelt hätte. Denn die Repressalie ist, wie allgemein anerkannt,,, ein Recht der Selbsthilfe, vom Völkerrecht ausdrücklich zugelassen. Die an sich rechtswidrige Maßregel wird, im Wege dcr Vergeltung angedroht, zu einer rechtmäßigen H,nolunz, sofern sie durch das völkerrechtswidrige Verbaltcn des Gegners ausreick'eiii? begründet ist nicht anders wie im trafrecht zum Beispiel die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die unter gewöhnlichen Um ständen als Mord" oder Totschlag zu be urteilen wäre, in dcr Notwehr verübt, rechtmäßig ist. nicht etwa nur straflose aber gesetzwidrige Handlung, vielmehr eine erlaubte Handlung, die mit dem Begriff Mord oder Totschlag nichts ge mein hat. Mag man nun über den un menschlichen Plan Englands, die Zivil bedölierug Teutschlands dem Siechtum und dem Hungertode auszuliefern, den kcn wie man will, mag man ihn sogar in seiner ganzen Entsetzlichkeit mit den Grundsätzen des Völkerrechts für verein bar halten, so ist doch soviel gewiß, daß die Durchführung dieses Planes auf un gesetzlichem Wege erstrebt wird: unter MißachtMg dcr Grundregeln des Völker rechts, an deren Jnnchaltung niemand vor dem Kriege gezweifelt hat noch zweifeln konnte. Solcher rechtswidrigen Handlungsweise hätte Deutschland mit einer der Sachlage entsprechenden rechts widrigen Maßregel begegnen können, sie wäre als Vergeltungsmaßregel dennoch eine rechtmäßige Handlung gewesen. Aber Deutschland antwortete auf das völkerrechtswidrige Gebahren Englands mit der Androhung e.ner Maßnabme. die schon an sich durchaus rechtmäßig war, die es längst und nicht nur in dcr.be zeichneten beschränkten Zöge, sondern auf allen Meeren englischen Hadelsschiffcn gegenüber hätte durchführen können. Denn schon seit Monaten war durch die allgemeine Bewaffnung englischer Han delsschiffe eine tatsächliche Lage für unsere Tauchboote geschaffen, die, falls dicfe sich nicht der Gefahr der Vernich tung durch angeblich friedliche Handels schiffe aussetzen wollten, sofortiges Tor pedieren der Schiffe für den Regelfall notwendig machte. Englische Reeder hatten schon vor dem Kriege auf Aik Weisung der britischen Admiralität eine Anzahl ihrer großen Linicndampfer mit Geschützen versehen, ohne daß diese Dampfer als Hilfskreuzer gelten sollten. Im Lause des Krieges wurden zahlreiche weitere Dampfer bewaffnet, allerdings nur zu Verteidigungsz'.vecken, wie der britische Botschafter in Washington der amerikanischen Regierung am Zt. August 1314 versickerte. Nach deutscher Auf fassung verliert dadurch daS Handels schiff den Charakter als friedliches Schiff, nach englisch-amerikanischer Auf fassung jedock nicht, so lane daS Schiff die Waffen bloß zur Verteidigung führt. Der Meinungsstreit kann auf sich be ruhen, da jedenfalls auch gegenüber dem nur zur Verteidigung bewaffneten Schisse den Tauchbooten nicht zugemutet werden kann, bei ibrer großen Verletz barkeit auf dem Wasser sich aufgetaucht dem Geschiitzscuer des aufzubringenden Schisses auszusetzen. Denn schon im Augenblick des AngehJllenwerdens würde ' sich dieses im Vcrtcidigungszustande be finden. Aber mchr noch: jene Versicherung des britischen Botschafters erwieS sich bald als ganz falsch. In geheimen, auf gcka pertcn Dampfern gefundenen Schrift stücken dcr britisckzen Admiralität werden die Kapitäne der Handelsschiffe ange wieseit, gegen die deutschen Tauchboote angriffsweisk vorzugehen, das Feuer mit den bis zum Angriff versteckt zu halten den Geschütze zu eröffnen und zu beste rem Gelingen sich falscher Flaggen zu bedienen. (Wiedergabe der Schriftstücke in d?r Denkschrift der deutschen Regie rung an die neutralen - Wächte vom 8. Fcbniar 1016.) Von zahlreichen Fällen solcher heimtückischen Angriffe verbunden mit Ilaggcnbetrug haben Tauchbootführer, denen eZ gelungen ist, dem Angriff zu entgehen, berichtet. Wie viele unserer braven Bootsbesatzungen derartigen Angriffen zum Opfer ge fallen find, bleibt ein Geheimnis des sie bergenden Meeres. Durch diese unwider glichen Icstsjellungen ist selbst fc'r letzte Scheingrund, der etwa, auf die Gebote der Menschlichkeit gestützt, gegen die Zu lässiskttt sosortigcr Torpedieruna dcr . feindlichen Handelsschiffe erhoben wer den könnte, gefallen. Keine Rücksicht aus die friedliche Mannschaft und d,e Passa, giere des Schisses darf den Tauchboot führcr für den Regelfall abhalten, das Gebot der Kriegsrnson zu erfüllen Handelöschisfc, die zu Angrifsszwecken bewaffnet sind, sind nicht mchr friedliche Schisse, auch nicht Kriegsschiffe, ihre Besatzungen sind vielmehr nach Volker recht als Seeräuber zu behandeln, Weitgehende Milde übend betrachtet sie die deutsche Regierung dennoch als Kriegführende. Aber auch das unbcwaff ncte Schiff unserer Feinde, es sei denn als ungefährliches sofort erkennbar, ist nunm.hr dem gleichen Schicksal ver fallen. Der Tauchbootsuhrer kann nicht stet?, ohne fein Boot aufs schwerste zu gefährden, zuvor feststellen, ob ein Schisf bewaffnet ist oder nicht. Ucberdics sind auch die unbcwaffneten Schiffe unter Zusichcrung von Belohnungen angewie sen, Tauchboote zu rammen. , Gj hat auch hier wiederum daS völkcr, rechtswidrige Verhalten Englands, dem sich seine Verbündeten wie immer ange schloffen haben, eine Lage heraufbe schworen, die Teutschland zu einem Vcr- fahren zwingt, das zivar . rechtmäßig, aber beklagenswert wegen seiner ettva, igen Falzen ist, Folgen, die unseren Gegnern freilich , nicht unwillkommen sind, führen sie doch lcickt zu für uns. ungünstigen politischen Verwicklungen, w,e u. a. der Fall der Lusitanm lehrt Die nächste und häufigste Folge ist die große Gefahrdung der Mannschaft und der Reisenden auf feindlichen Handels schiffen. Die amerikanische Regier'üiz hält es in ihrer Note vom 15. Mai 1913 für eine selbstverständliche Regel, die. wie sie erwartet, auch die deutsche Regie rung anerkennen werde, daß das Leben von Nichtkämpferri durch die Zerstörung eineS unbewaffneten Handelsschiffes nicht m Gefahr gebracht werden könne; sie glaubt, das Deutsche Reich für eine absichtliche wie zufällige Verletzung ame rikanischer, auf Schiffen kriegführender Staaten reisender Bürger streng verant, wortlich machen zu müssen. Wie unhalt bar und ungerecht dieser Standpunkt ist bat schon dcr amerikanische Senator W. I. Stone durch seine Bemerkung über das Schicksal der ,Lusita,a Fahrgäste bcleuchtet: Einmal an Bord eines britischen Schiffes waren sie auf britischem Boden. War ihre Lage nicht im wesentlichen dieselbe, wie beim Auf enthalt innerhalb der Mauern einer be festigten Stadt? Wenn amerikanische Bürger innerhalb einer belagertcn-oder bedrohten Stadt verbleiben, und der .xciiid ezreift an, was sollte dann unsere Regierung tun. wenn nscrem Staats- angehörigcn ein Leid geschähe?" Und. so können wir weiter frzgen, vernichtet nicht auch die Seemine das unbe'wasfnetc schiff so gut wie daS bewaffnete, ,a sogar das neutrale wie das feindliche? Und dennoch ist trotz dcr Gefährdung friedlicher Reisender das Legen von See minen innerhalb gewisser Schranken völkerrechtlich erlaubt, und es bleibt er- laubt. auch wenn Menschenleben wirklich vernicht werden. Weit eher noch muß dies für das plötzliche Torpedieren der feindlichen Schiffe gelten. Denn dir Ge- ahrdung dcr Schiffsinsassen hat hier in Wahrheit ihren Grund in der völkcr- rechtswidrigen Cchiffsbcwaffnung. Diese allein nötigt uns. jedes feindliche Schiff, auch das unbcwaffnctc, das als solches ja nicht erkennbar ist, ohne Warnung zu zerstören. Selbst die Anwesenheit von zahlreichen Fahrgasten, fcicn es Auge hörige von feindlichen oder neutralen Staaten, darf den Tauchbootfuhrer nicht von solchem Vorgehen abhalten, es sei denn, daß die dadurch zu erzielende Schädigung des Feindes in gar keinem Verhältnis zu der Große der Opfer lande. DaS war beispielsweise bei dcr Zerstörung des Dampfers Lusitania" nicht der Fall, der ungeheure Menge von Munition und furchtbaren Spreng- offen m seinem Schiffsbauche barg. binrcichcnd um taufende und abertau- ende unserer Sohne und Bruder zu töten und zu verstümmeln. Und wenn dieser Dampfer, vor dessenBenutzung wiederholt ernstlich gewarnt worden war, aus falscher Rücksichtnahme auf die Schiffsinsassen nicht torpediert worden wäre, wäre das nicht einem Freibriefe ür alle weiteren Fahrten von munitions- beladenen Passagierdampfern gleichge komm!? Oder mit welchem besseren Rechte hätten spätere Dampfer zerstört werden können? Der Standpunkt dcr amerikanifchen Regierung liiuft in Wahrheit darauf hinaus, daß durch völkerrechtswidrige Maßnahmen des einen Kriegführenden dem anderen der Gebrauch der 'rechtmäßigen Waffe un möglich gemacht werden kann, daß unZ omii der Tauckbootkneg gegen d?e cindlichcn Handelsschiffe vereitelt wer- den würde. jedoch nicht nur auf feindlichem Schisf sind Neutrale gefährdet, sondern unter Umständen auch auf neutralem Schiff eine Folge des Flaggenbetrugs unserer Feinde. Das Hissen einer sal- chcn Flagge, uin dir Ausbringt!!, des ckiffcs zu entgchcn. ist voucrrcchüich unzulässig. daZ britische auswärtige Amt bezeichnet es allerdings unter Berufung auf inneres englisches Rcch,t als ein- wandfra Aber, England kanu weder über die Benutzung der Flagge eines anderen Staates selbstherrlich entschei den, och kann s mit Zustimmung dieses Staates eine völkerrechtliche Regel in ihr Gegenteil verkehren. Immerhin wiegt diese unerlaubte Kriegslist unter gewöhn lichen Umständen nicht allzu schwer, da sie die neutrale Schiffahrt nicht schädigt, vielmehr nur den Gegner zu einer mehr oder weniger lästigen Prüfung der Na tionelität des Sckiffes nötigt. Allein das Hissen neutraler Flaggen, wie es planvoll nach Anordnung der britische!, Admiralität geschieht, wird ruchlos, wenn dadurch neutrale Schiff: nebst ihren Insassen gefährdet werden. Und das ist der Fall wegen der den feindlichen Schiffen drohenden plötzlichen Torpt dierung. Diese drob! nun auch dem neu tralen Schiffe, wenn es durch die Ver keitung von unglücklichen Umstanden in den ernstlichen Verdacht gerät, ein feind lichig zu sein. Den Tanchbnotführrr braucht hierbei sein Verladen zu Die Kriegslage. Von Major a. Berlin. 18. Nov. In einem eng lifchcn Geheimbericht, der vor kurzem von feiten unserer Secstreitkräfte dem holländischen Postdampfcr .Konigin Re gcntcs" abgenommen wurde, ist auch die militärische Lage besprochen, wie sie sich in der Auffassung Deutschlands darge stellt hat. Es wird darin behauptet, die deutsche Presse habe im August und September Zweifel an der siegreichen Vc endigung des Krieges gehegt, und der Eintritt Rumäniens in den Krieg habe zunächst Nervosität auskommen lassen. Diese Behauptung trifft, soweit die mili tärische Lage Deutschlands von militari schen Sachverständigen beurteilt wird, nicht zu. Der Ernst der Lage ist in Deutschland während dcS Höhepunktes der russischen Sommeroffensive und'wäh rend der Dauer der Kämpfe im Somme gebiet durchaus nicht verkannt. Wir haben die Kräfte des Feindes nicht unter schätzt. Aber die militärischen Beurteiler haben sich keineswegs als Männer der Negative" erwiesen. Wir haben unsere Erziehung und Schulung im Heere ge nossen und haben uns ferngehalten von jenen Leuten, welche der Gencralfeld marfchall v. Moltke mit den Worten kennzeichnete: Es gibt in jedem Haupt quartier eine Anzahl von Lcut'N, die mit großem Scharfsinn alle Schwierigkeiten bei jeder vorgeschlagenen Unternehmung hervorzuheben wissen. Bei dcr eisten eintretenden Verwickelung weisen sie überzeugend nach, daß sie alles voraus gesagt haben. Sie sind immer im Recht, denn da sie selbst nicht leicht etwas Pofi tiveS vorschlagen, viel weniger noch auS führen, so kann der Erfolg sie nie wider legen. Englische Zeitungen Mm auf merksam die deutschen Kriegsberichte, und wennsie wollten, könnten sie einiges daraus lernen. Da aber dcr Engländer im allgemeinen unbelehrbar bleibt, so be zeichnen sie uns kurzerhand als Vcrtre ter der Täuschung" und halten unö für mehr oder minder schwache Echds unst rcs Kriegspresseamtes". Auch das ist wieder kurzsichtige Beurteilung durch das Ausland, wie wir sie fo oft in Eng land treffen. Es ist ganz selbstvcrständ lich, daß sich die Beurteilung der Kriegs Zage auf den amtlichen deutschen Heeres Nachrichten aufbaut. Da diese im streng sten Sinne des Wortes wahrheitsgetreu sind, weder phantasicvoll wie die italieni- schen, noch oft unwahr wie die der ande ren Alliierten, können wir gar nichts Besseres tun, als sie unserem Karten sjudium zugrunde zulegen. Aber gleich zettig werden in Deutschland die frem- den Kriegsberichte beachtet. Wir unter drücken sie nicht und entstellen sie nicht wie unsere Feinde und lassen uns auch nicht durch das Kricgspresscamt unsere Meinung in die Feder diktieren. Wenn allerdings die englische Welt vorzeitige Kritiken in Deutschland erwartet hat, so muß sie sich enttäuscht sehen, denn wir besprechen die Kriegslage deshalb nicht kritisch, das heißt, wir spüren nicht et- waigc Fehler unserer Heeresfuhrung auf. weil noch niemand auf der ganzen Wrtt in der Lage ist. Ursache und Wirkung dieses oder lcneS Borganges klar zu übersehen. Wer sich anmaßt, jetzt schon mit seinem Licht in die frifclen Ercig nisse hineinleuchten zu können, beweist damit nur seinen blutigen Tiletantis- mus. Englische Kriegsberichterftatter haben in allen modernen Kriegen diese Eigentümlichkeit verraten. Tag der Durchbruch der Engländer im Raume ostlich Höbuterne östlich Beaumont-Hamcl östlich Beaucourt und südwestlich Grandcourt im strategi schen Sinne 'gescheitert ist, wurde hier schon hervorgehoben. Die aufgefundenen englischen Armeebefehle und die darauf getroffenen Maßnahmen der Truppen lassen uns deutlich erkennen, daß mit einem tiefen Durchstoß gerechnet wurde. Nur an einer Stelle, im Zentrum deS Angriffs, hat bekanntlich unsere Front dem vernichtenden Artilleriefeuer der Englander nachgeben müssen. Abcr das Wichtigste bleibt, daß die Höhen von Scrre, US Angriffsziel der Engländer, in unserer Hand blieben. Wie jetzt be kannt wurde, fetzten die Englander ouf einer Front von nur 8 bis 10 Kilometer treffen. Auch hier ist der wahre Grund des das Schiff und seine Insassen tref fkliden Verhängnisses daS Völkerrechts widrige Gebähren unserer Gegner. Nichtsdestoweniger glaubt die amerika nische Regierung in ihrer Note vom 12. Februar 1915, in der irrtümlich erfolg- ten Vernichtung eines amerikanischen SchiffeS oder de Lebens amerikanischer Bürger schwerlich etwas ondcrts wie eine unentschuldbare Verletzung neutraler Rechte seitens Deutschlands erblicken zu können. Das ist nichts anderes wie Vcr kennung eine? obersten Rcchtsgrund satzes. da allein der schulden Han delnde für den Erfolg verantwortlich ist. nicht der entschuldbar Irrende. Sache dcr Neutralen wäre es, mit allen Mitteln den Mißbrauch ihrer Flagge durch England und seine Verbündeten zu verhindern. Wie nie ein Kneg zuvor zht d:cser Krieg die neutralen Länder, zumal die Deutschland benachbarten, in Mitleiden schaff. Neben reichen Gewinnen, die ein zelnen ihrer Angehörigen zufließen, wird den übrigen Entbehrung und Leiden reichlich zuteil. Nie erhörte Bevormun dung und Eingriffe in die Selbstbe stimmung dcr Staaten und ihrer Wirt schastsmächte sind an dir Tagesordnung: Ueberwachung der Zufuhr und Ausfuhr, selbst Zuweisung der Brolrationen und tausend andere Ungerechtigkeiten mehr. Und all dies wird geduldig ertragen. Auch deutsche Seekriegsmaßnahmen, obwohl sie rechtmäßig sind, haben Unbe quemlichkeiten und Härten für die ?!eu tralen im Gefolge, aber sie sind notwen. big geworden durch die Völkerrechts widrigkettkn unserer Gegner: durch die völlerrechtZwidriae Ausdcbnung der Bannwarenlistc, die völkerrechtswidrige Be;rsfn,!ng der'Henbk!t,schiffk und den LLlkkirechtZlmdriar Zläamsidiim. D. E. Moraht. 130000 Mann ein und hielten als ia!,i. fche Reserve etwa M000 Mann zur Ausnutzung des Erfolges bereit.. Mit dicfcn gcivaltigen Kräften sind die Feinde nicht wcitcr als 2 Kilometer vor wärts gekommen, und die Hohen vo Cerre und die Vcrteidigungsstclle von Grandccourt habcn ihnen ein vorzeitiges Halt geboten. Wir dürfen allerlei wich' tigc Schlüsse aus diesem Mißerfolg M Feinde ableiten. Der wichtigste ist. baß ihre Jiifanteriestöße dann wirkungslos bleiben, wenn wir ihnen gleichwertig sind an artilleristischer Kraft. Wir verstehen daher, d?k leispielswcise dcr .Daili, Telegraph" vom 9. November sich äußerst besorgt zeigt über die Mobilmachung der deutschen Hcimarmee im Interesse des Krieges. Die Zeitung schreib!: hinter den vielen deutschen Geheimnissen, die wir gern erfahren möchten, interessiert unS keines fo dringend, wie das, welche Vorbereitungen man in Deutschland in der Munitionsfrage für das nächste Jahr trifft." Wenn weiter erörtert wird, daß die Alliierten in der Picardie ihre Er folge, die anfänglich größeren und die nachfolgenden kleineren lediglich ii)ier schweren Artillerie verdankt hatten, so wird uns damit nichts Neues gesagt. Höchstens entnehmen wir daraus eine weiteren Ansporn, die Organisation des Sieges bis in ihre kleinsten Ursprünge hinein zu verfolgen. Die genannte Zei tung gibt zu, daß ie amerikanische Mu nitionsliefcrung den englischen Kampf erleichtert, versichert aber fosort. baß . Großbritannien selbst die hervorragendste Munitionsfabrik des Vierverbandes wäre. Und dann wird unS mitgeteilt, daß fast eine Million Männer militär pflichtigen Alters zu Zwecken der Muni tionsherstellung als unabkömmlich" zu rückgkstcllt wurden. Das wirft ein Helles Schlaglicht auf die unsinnige Behaup tung. daß die englische Wehrpflicht, vcr bunden mit dem Frciwilligcnsnstem. ein Heer von 6 Millionen Mann ' auf die Beine gebracht hätte. An unserer östlichen Front haben sich keine nennenswerten russisch? Vorstöße mehr ereignet. Ter Zahl nach allerdings nahmen die Versuche dcr russischen Heeresleitung zu. die ihr von uns ent risscncn Stellungen nach und nach wie derzugcwinncn. Abcr eS fehlten die Kräfte und dcr Schwung, und so schei, tertcn jedesmal unter blutigen Verlusten für die Feinde alle diese Unternehmungen zwischen dem Mcer und den Karpathen. Rußlands Hauptkraf! sich in den Kampf verwickelt, den wir gegen Rumä- nien sunren. ueber die Umgruppierung des russischen Heeres sicht man noch nicht klar. Abcr es ist interessant, daß ein Artikel des Observcr" an Rumänien die ernste Mahnung richtet, nicht langer auf seiner Würde zu bestehen, sondern seine Blicke auf daö große Ziel zu richten. Dieses Ziel besteht darin, den Russen die allgemeine Führung an der rumäni schen Front zu übergeben, welche nur eine eViIängeruiig der russischen Front wäre. Was will dir Zeitung damit sagen? Längst ist der eigene Entschluß der . rumänischen Heeresleitung bedeu tungslos geworden. Längst ist die An sicht der russischen Heeresleitung bestim mcnd. Soll den Rumänen geraten wer- oen, v,e zaize Verteidigung südlich dcr siebenbürgischen Grenze aufzugeben, und , iu 3 (uiiiuiii wc !tt' nm urail IN vem russischen verschmelzen, daß es über den Sereth oder gar den $tu nach Bcssarabicn zuriichckbt? &S wär 5 ! ein ähnlicher Rat, wie ihn sie ErtenteX inst Km IsAInn. tj ,.T(..,, X einst dem geschlagenen belgischen öecr er teilte. Rückzug um jeden Preis und n- !. bedingten Anschluß an die englisch.fran- zvsllcyen raste, weiche damals noch den nördlichsten Teil Belgiens olkupicrt hatten. Die Lage an der rumänischen Front gestaltet sich mit jedem Tage für uns günsiiger; die Times", welche doch jedenfalls nicht zu unseren Gunsten ur teilen, stellten vor einigen Tagen mit Besorgnis fest, daß die Rumänen überall in dcr Rllckwärtsbewegung sich befänden. Nach Kilometern wurde ausgerechnet, wie weit die Truppen dcr Armeen Falkcnbsyn und Arz Boden gewonnen hätten. Unsere Truppen haben in dem winterlichen Hochgebirge die schwierigsten Anstren ungen zum größten Teil überwunden und drücken die rumänischer, Kräfte im Süden Siebenbürgens, auf dem Gebiete der Walachei, in strategischem Sinne auf die Hauptstadt zurück. Unterdessen hat der nördliche Flügel unserer angreifen den Heere die russischen Gegenstöße ange halten und hat in dem gebirgigen Grcnzgclände Raum nach Osten geivoii nen. so daß auch dicfts Heer schon rumä Nischen Boden betrat. Während von den Kämpfen in der Tobrudscha nichts Neues vcrlautct und während über die Donau herüber und hinüber die Artillerien tätig sind, habcn die Versuche d't mazedonischen Vicrver bandsarmee. sich in den Besitz von W? nastir zu setzen, sich erneuert. Nach dem Urteil des bulgarischen Generalissimus ist aber die Front der Verteidiger stark genug, den Weg für das Bordringen den Feinden zu sperren. Wie aus Budapest berichtet wird, soll die Armee Sarrails die Stärke von -300 000 Mann kaum überschreiten. Zwar sind Verstärkungen unterwegs, aber sie werden in voller Zahl infolge der Wirkung unseres U-Boot-Krieges nicht eintreffen, und andererseits wachsen die Verluste nicht unbedeutend. Seit die Sanail-Armee über die gricki sehen Bahnen verfügt, wurde es ihr icicpict, von einer Front zur giidcreii Truppen zu werfen. Sie operiert auf der inneren Linie, während wir an der ma- zedonifchen front mit bedeutenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben, weil das Bahn- und Wegenetz nur eiu be schränktes ist. Aber auch auf diesem Gebiete ist schon diel crbcsscrt worden. Bahnen sind ausgebaut, Feldbabucn neu g?lcgt und Wcgcverbindungcn ge schössen, die den Munitions- und Vr vtteaunainachschub erleichtern. .