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About Nebraska Staats-Anzeiger und Herold. (Grand Island, Nebraska) 1901-1918 | View Entire Issue (July 2, 1909)
Nebraska Staats-· Anzetger ulteund J cerolT Jahrgang2 1909. Zwei t(Thei Abend am See. Das Abend-roth verflattetk überm hügel Und wandelt sich. vorn Zauberstab der Nacht Jene leis beeilt-en in fehle SQIeier sacht; Blau übetfchattrt ruht der Wvssep spiegel. Und meine Seele breitet ihre Schwin gen Und zieht, ein schimmern-essen holder U« Laune- auf der versäumten Wellen beim Durch blauer Dämmerung geheimes Klingen Auz der Blüthenzeit der Bus; keaukrnrie l VonAdolfDamaschte »Die Ehegesetgebunq belegte das Richtheirathen mit besonderen Steu ern: dageftolzens und Frauenzim mersteuern Jn Berlin mußten z. B. rm Jahre 1705 das höchste Edel iräulein und bie niedrigste Dienst magd ihre Ehelosigteit viertelsährlich mit 6 Groschen versteuern. In Ironi reich mußten unter dem - nanzminb fteriusm Silhouette Junggesellen und Jungfrauen das Dreifache der Kopf iteuer von Eheleuten bezahlen. Um 1600 wurden in Spanien alle, die den Muth fanden. sich zu verhei rathen, auf 4 Jahre von jeder Steuer befreit. Eine Familie, die sechs Söhne aufzug. war auf Lebenszeit steuerfrei. Philin IV. von Spanien feste zur Aussteuer armer Mädchen staatliche Unterstützungen aus. Der französiiche Finanzminister Toll-erst bestimmte: Die »femmes des gentilshvmmes« mit zehn Kin vern erhalten 1000 L. Pension, mit zwölf Kindern 2000. Jede jugend liche Person« welche vor dem ZU. Jahr heirathet, braucht leine »tnille« zu zahlen bis zum vollendeten An Jahr. — Die Reaeluna der Ein: und Aut manderung gian natürlich darauf t,inaui, die Einwanderung zu unter-i sliihen und die Ausivanderung zu er schweren. Der oben genannte Colbert, vessen Zieuerverwaltunq Ludrvia RU. sei ne Machtstellung verdanlte. macht sich lein Gewissen daraus, Arbeiter die auswandern wollten, einfach in Haft u nehmen, bis die Aus-wande rerschi fe den Hafen verlassen hatten. Fabrikanten, welche für das heimische; Zteuerwesen werthvoll erschienen,i ließ er einfach in’s Gefängniß wer-; fen, wenn sie im Verdacht standen, auswandern zu wollen. Um hände für die Ruderbänle der Schiffe zu arti-innen ordnete der sonst so fetten reine Colbert lalten Blutes in: »nian. rniisse jetzt Einfälle in die barbari fchen Länder zu veranstalten suchen, um Sllaven zu aeioinnen.« Die Aussicht von Edelinetallen .var aus den meisten Ländern bei ichwerster Strafe verboten. Jn Frank— reich stand unter Colberta Reaiment aus solcher Art-fuhr die Todes-strafe. Jn Preußen wurde noch 1798 die Itlussuhr alles gemiinzten und unge sniinzten Goldes unter Androhung schärfster Strafen verboten. Um die Angeberei zu befördern, wurde jedem Denunzianten die Hälfte des lonsios cirten Gutes versprochen Die merlantilistisch qesinnten Staatsinänner erstrebten als Ziel, dasz ihre Staaten möglichst viel ver laufen konnten und möglichst wenig vom Auslande einzutausen brauchten. . Ei wurde deshalb die Einfuhr im Wesentlichen auf unentbehrliche Roh ftoffe beschränkt. Die Einsphr von Manusatturen swurde vielfach gänz lich VIIVUUL Dagegen wurde die Ausiuhr von Rohstofsen erschwert, damit sie im Innern billig zur Verarbeitung vor handen wären. So verbot Kursachs sen 1621 die Angst-be des »sehr selt sam gewordenen Eisen-C bis Land stände und Unterthanen sich genügend oersorgt hätten. Jn Brandenburn wurde unter dem Großen Kursiirsten die Augfuhr von Leder, Häuten, Zellen. Silber abso lut verboten. Friedrich Wilhelm l. bebt-site 1723 aus , dern gleichen Grunde iede Anssuhr von Wolle mit einer Strase von 10 Thalern pro Pfund. Wollbiindler und Juden soll ten sogar siir jede Wollauosnhr an den Galgen aebangt werden. Mit dem Bestreben, das Geld im Lande zu behalten, hingen auch die merkwürdigen Verbote ausländischer Genußrnittel wie Tabat, Kaiser und Idee zusammen. So set-te Landgraf Lutwia von Dessen- im Jahre 1766 nnd 1767 auf den Genuß von Kas fee 10 Thaler Geldstrafe oder 14 Iaae Gefananiß und begründete diese Verfügung tvie folgt: " «Da wir erwogen, daß unsern lin "tertdanen dieser aus einem fremden Gewächs zudereitete und mit Zucker gewürzt werdende Trank nur zur Lü sternheit der Zunge, und keineswegs »zum nöthigen Unterhalt des Lebens diene, auch oft der Gesundheit Narb tdeil dringe, dadurch aber und den derben verschwendet werdenden vielen Zucker. dey allgemeinem und über mäßigem Gebrauch desselben, aroZe jSummen Geldes aus unsern Für - lichen Landen und dem Reich un niitzerweise verschleppt, und derCreis J Laus des Geldes in unsern Fürstli schen Landen gemindert und gehemmt, das Einlöndische, aus den im Lande gezcaenen Früchten, Pslanten und Gewächsen, qeleltert. qebraut und ge brannt werdende woblseilere Gen-Eint hingegen. zum merklichen Sanden der davon im Land sich nährenden vielen Personen, ben Seiten gesetzt. viele Zeit zu andern Geschäften ver säumt, und dieses Gehölz haben un nöthig verbrannt werde; also beseh len mir" . .. . In Preußen wurde 1799 den Ve aniten der Besuch ausländifcher Heil: böder verboten; in Schlesien gäbe es auch heilkräftige Baden »von den Heilquellen von Poliin in Poniniern nicht zu reden-« Gebrauche man diese, fo bliebe das Geld ini Lande· Manufalturen in’s Leben zu ru fen und lebensfiihig in erhalten, galt als eine der wichtigsten Aufgaben al ler Staatslunft. Man iog geschickte Arbeiter aus anderen Ländern inii großen Kosten herbei, so Colbert Ei senarbeiter aus Nürnberg. Spiegel arbeiter aus Venedig, Striimbfwir: ler aus England, Tiichsabritanten aus Holland Als aber ein Seiden fabritant aus Lyon die Kenntnis-, ei nes gewissen Verfahrens nach Italien verlaufen wollte, wurde er mit Zu stiniinung Colbertd ins Gefängnis; geworfen. Die Manufaltiiren sollten ihre Waaren möglichst billig herstellen. um die Konlurreni der anderen Län der zu besiegen. Deshalb wurde die Aus-fuhr von Getreide in den meisten Ländern verboten, damit das Brot für die Arbeiter unter allen Umstän den billig bliebe. Man ging sogar so weit, die stin derart-ein iveil sie die dilligste war, stattlich zu begünstigen. Colbert setzte Prämien aus, »um Väter iiniiitrei ben, ihre Kinder in die Maniifaltii: ren tu schicken« Den Arbeitern wurde oft bei schwe rer Strafe verboten. eine Lohner höhung. die vielleicht die Produk tionsloften steigern lönnte· iii sor been. In Berlin bestiiiiiiiie 1718 eine Gesindeordnung, daß Jeder, der ei neni anderen einen Dienstboin ,,ab redete oder abwendig machte«, eine Strafe von 20 Thalern bis Zu im Dulaten zu zahlen hätte. von ivel irrer der vierte Theil dein Anaeber in fiel. Es wurden auch gani bestimmte Löhne vorgeschrieben und gedroht, daß »der oder diejenige, rbelibe sich unterstehen, ein mehreg an Lohn oder einigerlei Geschenke an Gelb, oder anderen Sachen, dein Gesinde zii geben, soll für jeden Thaler Lohn das erste Mal 50 Thaler nnd das andere Mal isan Thaler und wegen unver Jaiinnten Geschentts für jeden Gro » schen einen Thaler Strafe erlegen.«-— E tlin die Tiichinbusteie zu heben, )gab Karl l. von England (1625-— 1649i ein Gesetz« nach dein Leichen nur begraben werben durften, wenn sie in ioollene Laien gehüllt wären. Damit das Parlament sich stets die sBedeutungder Wollmanufaltiir vor Augen halte, wurde eo deni Lordlanz ) ler zur Pflicht gemacht, stets auf ei z neni Wollsacle sitzend die Parlaments sitzungen zu leiten. Die breußifche Trauerverordnuna voin Jahre 1716 führt gani Mlv auc, dass das lange Trauern nicht ge stattet werden tönne, ioeil dadurch der Gebrauch und der Absatz bunter wol I lener Gewänder Schaden leide. . Denselben Geift athniet noch eine breitszifche Verfügung voin K. Apr 1794: »Da das Beileiden der Todten unt das Ausschlagen der Sätge noch häu sig mit seidenen und baumwollenen Zeugen. mithin mit Zeugen geschieht, die, einen bis fett unbetriichtlichen Theil an Seide ausgenommen aus ausländischen Materialien verfertigt werden, wodurch der einliindischen Industrie ein ansehnlicher Abbruch geschieht: so haben Wir zum allge meinen Besten des Staats und um Unsein einländischen Leinen- und Wollenzeua - Fabrikanten einen grö sseren einliindifolzen Absatz zu ver sichern iiik aut nein-iden, biekunter umsomehr eine Aenderuna zu tref fen, da Unsere einliinoischen Leinens nnd Wollen - Fabriten ans einliindii schen Produkten, nämlich aus Marks und Schaaiwolle so aute nnd preis wiitdiae Zeuge unp Waaren liefern, dass Jedermann, sowohl der Reiche wie der Minder - Bemittelte nach seinem Vermögen und Gefallen,v die zum Belleiden der Todten und Aus fchlngen der Zärqe erforderliche nnd verlangte leinene und wollene Zeuge erhalten lann.« Wer dennoch die Leichen mit aus ländifcken Stoffen belleidet, wird mit lt)---100 Thalern Strafe be— droht llcn die Leoermnnufnltur zu heben. verbot Friedrich Wilhelm l. asin 6. Juli 1717 Pantinem d h. Holzschuhe rnit einer ledernen Kappe: »weil das Pantinentrcgen zum Schaden und »Nachtlieil der Schuster qefchehe, de nen dadurch die Ratt-rang entzogen :verde.« Am 7. Dezember 1726 er ließ der König ein neues Verbot: »weil bei jiingsthin gefchehener Haus iitchuna viele. Baare hölzerner Schuhe und Pantoffeln hin und wieder ge funden und weagenonimen worden« « Wenn Jemand roch einmal mit Holz felniheii oetrofien werde, fo folle et nit Halt-elfen und Gefängniß bestraft Jwerden Das Dorf aber, in dein solcher Frevel geschehe, solle 200 Du lnten Strafe an die Rettutenlnsse zahlen. LVCS Will Mka Cis tU thch MU durch in Preußen rechteng, und erst Friedrich Wilhelm lll. erllärte am it. August 1798'): »Da die Erfahrung lehret, daß bei vielen Beschäftigun aen aus dem Lande die hölzernen Schuhe durchaus nothwendig sind, in dem das Leder die Rässe nicht aenug abhalt, auch der aerinae Landmann bin und wieder zu arm ist, sich zum täglichen Gebrauch Schuhe von Leder tu verschaffen; so haben Wir aller höchst..·. nachzugehen aeruhet, daß der Landmann hölzerne Schuhe tra nen, und sich selbige zum eigenen Ges brauch selbst verfertigen darf. Einen Schritt weiter ainaen die Herrscher, die jedem Unterthanen vor schrieben, wieviel er von einzelnen sieiverblichen Erzeugnissen zu taufen hätte. Selbst Friedrich der Große bestimmte auch. daß »r. B. die iiidifche Gemeinde zu Potedam jährlich fiir Its-) Thaler Waaren aus der tönigs lichan Porzellanmanusattur Zu laufixt da . - - Ehescheidungen in Japan. Professor Tatano von der Uni versität in Tolio hat in der Zeit schrift Hoaalu Kjotwai eine Sta tistit der Ehescheidunaeu in Japan tfiir die Zeit von 1889 bis 1905 gear ben. Bis zum Jahre 1897 stieg ihre Zahl von 1t«)7,478 auf 124,075. Aber schon 1898 sanl die Zahl unter Wy ()00, aus 99,465, und dann von Osti, ti2t3 im Jahre 1899 auf tthTlt irrt Jahre 19t)5. Es kamen daher auf 1000 Einwohner in den Jahren tsslt bis 1897 2.68 bis 2,87 Fälle« ists-A 2.27 Fälle, und in den Jahren Nit «bi«:- 1905 sanl der Prozentsatz von slfsl auf t,2f3. Die plötzliche starte sVerrinaerung der Fälle im Jahre s ihm-, das Sinten um ein Drittel Oer ;«,ahl, schreibt der Verfasser der neuen Gesetzgebung zu, die Verringeruna der Fälle in den Jahren 1894 dirs Nik urid 1904 bis 1905 dem Kriear. Bis zum Jahre 1893 tamen ans lttm Eheschließungen sitzt-J titte scheidungen, also aus drei Ehesmtie kungen eine Scheidung. Von Nil bis 1t49ti sant die Zahl der Fälle aus 27392 von da bis 1905 auf 167,t; sur lltlttt Eheschliefzungen, während in Preußen im Jahre 1898 21, ins-Erinne den in den Jahren 1886 bis lRttO 2t’),9, in den Bereinigten Staaten im Jahre 1886 25 Scheidungen auf ttx«t«)Eheschließungen lamen. Die mei sten Scheidungen finden auf Grund beiderseitiaen Ginverständnisses statt. Der Verfasser meint, daß eine an: dauernde Besserung zu erhoffen sei. da die Zahl der Ehescheidunaen vei gleichzeitigem Wachfen der Behalte rung sinte. Daß die Zahl der Ehescheiounqen in Japan so außerordentlich gross ist, dasür liegt der Hauptgrund selbstver ständlich in der niedrigen Stellung der Frau. Sie ist in asiatischen Ländern dic- heute die alte geblieben. Sie mag in Japan, wo die Frau durchweg ve deutenv mehr arbeitet und leistet als der Mann, in früheren Jahrhunderten etwas besser gewesen sein als lhentr. Jedenfalls wurde sie schlechter in der Toluaawa-Zett, als Kaibara lftlen lltss50—1714) in seinen zahlreichen, viel gelesenen pädagogischen Schriften die chinesische Sittenlehre verbreitete und ganz besonders die chinesische An schauung von der Frau als einem uns tergeorbneten Wesen versocht. In den dreizehnRathschlägen, die er denEltern als Mitatst ihrer Töchter in die Ehe · empsiehlt. sagt er, die Frau habe den Schwiegereltern und dem Manne Ehr erbietung und Gehorsam zu erweisen und sich vor Eifersucht zu hüten. »Ver geht sich der Mann, so mache ihm be scheidene Vorstellungen ohne Haß und Zorn!« Sie soll überhaupt sanft und freundlich verfahren, wenn der Mann ein Unrecht thut. ,,Stehe früh auf, und gehe um Mitternacht zu Bett. Fröhne nicht der Ruhe! besorge eifrig die Hausarbeit, vermeide daSSate Meig ichnapS-) und Theetrintent Lausche nicht unziichtigen Liedern und lieder sicher Musik. Da SchintoSchreine nnd buddhistifche Tempel öffentliche Vergnügungsorte find, sollst du sie vor deinem vierzigsten Jahre nur fel ten besuchen Halte die jungen Leute in ziecnlicher Entfernung, ver ineide den Briefwechsel mit ihnen. Jn deiner Kleidung vernieide auffallende Farben und Muster. Wähle sie fo, daß sie eigentlich fiir eine etwas ältere Person als du bist, passen würde ..." tfine vollkommene Herrenmoral, oer das aufblühende Gescha Unwesen ent sprach. Die Frau wurde ins Hang gebannt. Die Männer feierten aus Ivärtg und wurden von Gefchag de dient, die ihre natürlichen Reize durch die tostbarfte Kleidung theute bis 800 Jen oder 8150 ohne Schniuctsachen) L zu erhöhen suchen. ifg gab sür den Mann sieben Grün d: zur Scheidung, darunter nicht nur vie Kinderlosigteit und Krankheit sondern auch Klatschhastigteit und Ei fersucht. Freilich waren diese Gründe in teinem Gesetzbuch angegeben. Das änderte jedoch nichts an ihrerZugtrast, da Eheschließung und thescheidung rein private Angelegenheiten waren und noch heute sind. Die zwischen den beiden Familien verabredete Ehe wird von der Orts-behörde registrirt und ebenso aus Verlangen der beiden Fa: milien im Register gelöscht. Nur wenn keine gutwillige Vereinbarung erreicht ist, tritt das Gericht in Thätig trit. Dieser Fall tritt verhältnismä szig selten ein, da die iirrneren Leute die hohen Gerichtslosten scheuen und die reichen Leute, die sich eine beliebige Zahl von Nebensrauen halten können, teinen Grund zur Scheidung haben. Außerdem besitzt die bessere japanische Frau eine so große Bescheidenheit und so sehr viel Tattgesiihl, daß sie jedes Aussehen bermeidet und in Ergeben heit das Gnadenbrot verzehrt Die Ehe ist in Japan keine persön liche, sondern eine Familienangelegens heit. Sobald die Tochter das heirathe sähige Alter erreicht hat, sehen sich die Eltern nach einein Schwiegersohn um und wählen aus ihrer Verwandtschaft oder Freundschaft einen oerheiratheten Mittelsniann, Natodo, der dasiir sorgt, daß der in Betracht gezogene junge Mann das Mädchen in seinem Hause oder in einem Tempel oderVart oder sonst irgendwo sieht. Diese Ve gegnung, bei der nicht gesprochen wird, heißt Miai, gegenseitigeg Sehen. Ge fallen sich die beiden jungen Leute äu ßerlich und höchst selten wird der junge Mann seinen eigenen Eltern ge geniiber Einwendungen machen, wäh rend das junge Mädchen selbstver ständlich den Eltern gehorcht , so wird die Verlobung in der Weise vor genommen, daß zwischen den beiden Familien Geschenke ans-gewechselt wer den, die in Kleidung, Geld und Eß waaren bestehen und unsern Verlo bungoring vertreten. Bald daraus er solgt die Hochzeit, zu der außer dein jungen Paar und dessen Verwandten und Freunden als einzige und unent behrliche Amtgpersonen der Nalodo und seine Frau erscheinen. Sie ver treten die Stelle des Standesbeanrten und Pfarrers, sie sind die Ceretnonien « meister. Die Cereinonie verläuft in der Wei se, daß dag junge Paar aus drei höl zetnenSchalen je dreimal Sake trinkt; dies heißt »Sansantudo", dreimal dreimal ist neunmal. Alsdann trin ten oder nippen alle Anwesenden ans den Schalen Aus das Sake Trinken solgt das gemeinsame Essen von Reig, das sich jedoch auf das junge Paar be schränkt. Der zweiteTheil der Ceremo nie besteht im seierlichen Vortrag kei ner Art liturgischen Singeiis) von Utai oder kurzen Hochzeitsgedichten durch den Nakodo. Drittens erfolgt das Omedetto, der Glüctiounsch des Nakodo, woraus alle anderen Anwe senden unter Verbeugungen Omedetto sagen. Die Hand wird in Japan nicht gereicht. Bei dieser Ceremonie leistet die Frau des Natodo, die auch bei der Einleitung derVerlobung thätig gewe sen ist, Handreichung Jn Anerken nung seiner Dienste erhält der Nakodo dasOrei, Dankgeschenk, das in Werth sachen, Kleidung oder Geld besteht. Wird, wie das bei geringeren Leuten stets der Fall ist, Geld geschenkt, so til-erreicht man es in Papier gewickelt, mit einem roth und weißen Band, Midsuhiki, umwickelt und mit dem Geschentzeichen, Noschi, versehen. DerNatodo und seine Frau bleiben. so lange sie leben, in einer Art von Pathenverhältniß zu demPaare, dessen Ehe sie vermittelt haben. Jn den al lerletzten Jahren haben bessere Fami lien in Tolio das europäische Muster der kirchlichen Trauung nachgeahmt. Das junge Paar geht zum chintoisti schen Dai DsingusSchrein in der Nähe des Hibijaparieg gegenüber dem Tei Mu- pdkk Jmperial-Hotel, wo der Jeanuschi (Schintopriester, der buddhi2 stische Priester heißt Bosan) eine Ce remonie vornimmt nnd einHesotu vers abreicht, ein in gespaltenen Bambus gestecktes Papier, mit dem der Segen ins Haus lommt. Für die Ceremonie wird eine Gabe von einem Jen, auch weniger oder mehr, in den Opferlasten des Tempels geworfen. Doch ist die Zahl der Fälle, daß ein junges Paar zum Dai Dsingu-Schrein geht, nur selten, und soll bisher im ganzen Lan de nirgends nachgeahmt worden sein. Die Braut heißt Ojomesan, der Bräutigam Joschisan. Heirathet er aber in das Haus der Braut hinein und wird- et adoptirt, so heißt er. Omulosan. Die Adoption ist aus dem Lande noch so häufig wie früher, wäh rend sie in den Städten abnimmt. Beide Geschlechter verheirathen sich aus iscm Lande iiinger als in der Stadt und in armen und reichen Familien friiher als im Mittelstande, der jedoch inJapan aus das Kleinbiirgerthum be schränkt ist· Einen breiten, wohlha bcnden Mittelstand gibt es hier nicht« Ein reicher Bauer liebt es, seine Toch ier schon mit 15 Jahren unter dies Hautse zu bringen. Bis lzum Ende desj neunzehnten Lebensjahres inusz einf Mädchen nach altjapanischer Ansicht verheirathet sein, wenn es nicht zum Ladenhiiter werden soll. Jn neuester Zeit ist jedoch die Heirath in denStädi ten aus ein etwa-.- spätereg Lebensalter verschoben, in den höheren Familien wegen des Schulbesuchg der Söhne. nnd Töchter, in den,ärmeren Klassen wegen des ivirthschastlichen Nothstan: des. Haswterbe ist nach altem Recht der älteste Sohn. dem fast das ganze Ver mögen mfällt und der auch heute noch nnter allen Umständen das Haupthaus erbi. es sei denn, daf; er mit Genehmi gung desz Gerichts nach umständlicher Beweiofijlsruug aus triftigen Griinden enterbt wird. Ein modern denlender "capocier mit einem Vermögen von 100000 Jen würde, falls er zwei Söhne und drei Töchter hat, wenig ftens die Hälfte seines Vermögens dein altesten Zohne und von dem Rest zwei Fünftel dem zweiten Sohn und je ein Fünftel den drei Töchtern übergeben. Jn der Regel aber ift das Erbtheil der . Töchter auch bei modernen Jananern verhältnißmäszig viel geringer-. Der älteste Sohn ist auch heute noch der mächtigste Vormund aller seiner (steschnnster, wenn derVater stirbt oder sich auf den Altentheil zurückziehi. Im letzteren Falle ordnet sich auch der Va ter mit der Mutter sdiese auch alsJ Wittwe) dem Sohne unter. Dass bei der aeschilderten Art der Verlobung und Eheschliefzung die Be diirsnissi des Herzens so gut wie gar nicht berücksichtigt sind, leuchtet ein. Die lshe ist eine Förinlichleit, die die tiltern einleiten. höchstens daß die städtische und besonders die studierte Jugend 21nsangt. nach eigener Wahl in heiraten. Nach freier Wahl handelt der Mann erst. wenn er sich Neben frauen nimmt, was bei wohlhabenden Leuten noch immer die Regel ist« So« mit ist auch klar, daß die Statistik der tshescheidunaen kaum Wert hat. Das niedere Volk lebt zun- großen Teil in wilder lshe und wechselt die Verbin dung oft. Die Männer sagen: »Wir gebrauchen unser altes Recht«, und die besseren japanischen Frauen ertragen ihr Schicksal mit rührender Geduld. J —- —-——.—O—.-——-« Er bat doch recht. Lehren Also Richard Meker beißt du? Weißt du vielleicht, wie dein Name geschrieben wird? Nicht? Du hast aber idoch gewiß schon den Namen deines Vaters gelesen? Schüler: Ja. Lehrer: Wie schreibt er sich denn, mit i oder y? Schüler: Mit ü. Lehrer: Das kann doch nicht ange ben! Buchstabire ’-mal vor, wie er sei nen Namen schreibt. Schüler: M ii llert —- er ist näm lich mein Stiefvater! Aus-reden lassen. »Gniidiae Frau haben aber eine ganz wunderbare Figur-« »Sie Schmeichleri« »---· Fiqur dort auf dem Kamin stehen!« Man wäre manches mal nicht ver legen, trenn man wüßte, wie verleaen der andere ist. unterwossersscha ansiedeln »Hu der schon wiederholt behandelten Frage der Unterwasser-Schallsignale entnehmen wir einem Berichte des Bauraths Peck in denAnnalen der hy ; drographie folgendes-: Es hat sich nach Lden bisherigen Erfahrungen gezeigt, »daß die Signale unter günstigen Umi ständen außerordentlich weit (bis auf M Seemeilen) wahrnehmbar sein tön nen, daß aber Untiefen, Brandungen, sowie Störung der Wasserruhe durch Hitarlen Schisssverlehr die Reichwesite Jsehr beeinträchtigen Es bedarf noch sweiterer Untersuchungen, wie die Wit llung der Beugung, Ablenlung, Re slerion und Konzentration der Schall-« ;wellen im Wasser sich geltend macht, namentlich wird es wichtig sein, sich vor irtefiihrenden Refletiionen zu sichern. Gleichwohl hat man itn Laufe der letzten Jahre alle wichtigen Feuer-— schiffe der deutschen Küste mit Unter schallsignalen ausgerüstet, die nun bei nebligem Wetter ein wichtiges Hilfs mittel der Navigirung darstellen. Jn teressiren wird vielleicht die Nachricht dasz insbesondere auch die neue Fähr verbinduna Saßniß aufRiigen-Trelle borg iSchwedenl durch Auslegung ei uek Unterwasser-Glorlentonne vor Jasmund gesichert werden soll. Die Glockensiguale sollen hier durch den Druck des das Leuchtseuer speisenden Fettgases alle TZ Selunden veranlaßt werden« In Frankreich werden neuer dings-, z. B. bei Cherbourg und Ortes sant, ttnterwasiersignale eingerichtet, deren Betrieb auf eleltrischern Wege vom Lande aus geleitet und tontrol lirt wird. Jnteressant ist, daß ähn liche Einrichtungen auch schon fiir Fis schereizwecke sich nützlich erweisen: nor ioeaifche Fischer sollen durch ein in wasserdichteui Gebause ins Meer der sentteH Mikrophon vorn Boote aus mit einem telephonischen Empfänger sich über die Annäherung großer Fisch ichwarmc Ausschluß verschaffen. Was die Richtungsbesiimtnung unter sceischer Schallsignale angeht, so möchte ich darüber kurz folgendes hin zufügen: Colladon hatte im Jahre 1826 durch Versuche im Genfer See die Fortpslanzungsgeschwindigtett des Schalles im Wasser (bei einer Tempe ratur von etwa 50 Grad) zu etwa 4785 Fuß in der Sckunde bestimmt. Diese gute Fortpslanzuna des Schal les im Wasser war ohne Zweifel einer Signalaebuna dienlich. Bei einer Entfernung von etwa 8 Meilen wird das Anschlaaen einer Glocke durch die Luft hindurch nicht mehr gehört wer-s den, während es sich durch Wasser hin durch noch aut hören läßt. Die Schallwelle, die von der Glocke aus geht, schreitet nach allenRichtungen im Wasser fort. Jn einein Augenblick lanat ein Wellenberg, im nächsten ein Wellenthal amHörrohr (Telephon) an« dessen Metallinembran durch diese Aufwärts- und Abwiirtsbeweaungen in Schwingungen versetzt wird. Nun denke man sich noch ein zweites Hör rohr vorhanden, welches genau eine halbe Wellenlänae der Glocke näher iieat, dann wird jedesmal das eine Hörrobr von einem Wellenbera getros sen, während sich am anderen ein Wel lenthal befindet. Verbindet man jetzt die beiden Hiirrohre durch ein Rohr mit einein Ansatzstiich das man ins Lin steckt, so werden sich nach einem bekannten akustischen bezw allgemei nen Schwinaunaggesetz die beiden Wirkungen aufheben, und man hört nichts. Dreht man aber das Doppel hörrolzr tin Grad um seine senkrechte Achse, so erhalten beide Hörrohte die Wellenthäler gleichzeitig, weil sie beide jetzt aleichen Abstand von der Schall quelle haben. Ein doppelt so starler Ton wie nur mit einem Rohr ist nun .u hören. lie— ist also klar, wie man zunächst zn erfahren hat, um«-»die l««·:ct)cillrimtung zu ermitteln. Man sdeelst das Doppelrobr so lange, bis der Schall verschwindet Die Verbin nnngglinie der beiden Robke bezw. der Membranmittelpuntte sällt dann mit der Richtung zusammen, in der die Schallauelle sich befindet. Eine solche Richtung hat aber zwei Seiten. Um nun den absoluten Ausgangspunkt des Schalles festzustellen, macht man von dem sogenannten Dapplerschen Prin Jip bei bewegten Schallwellen Ge brauch. Die ihm zu Grunde liegende Thatsache dürfte allgemein bekannt lein; wenn sie sich entfernt, tiefer, aus dem einfachen Grunde. weil im erste ten Falle mehr, im zweiten Falle we niger Wellenzüge in der Seinnde das Ohr treffen, als wenn die Schallauelle still steht. In dieset Weise verfährt man auch l·-ei den llntettvassersignal versuchen, um so schliesslich mit Hilfe des Doppeltelepnong genau die Rich tung. aus der bet- Schall tot-unt, ein deutiq zu bestimmen