Nebraska Staats-Anzeiger und Herold. (Grand Island, Nebraska) 1901-1918, August 10, 1906, Sweiter Theil., Image 15

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    Zuglätixischew f
senden-neg
", Luckau. ’— Zum Bürgermeister
Unserer Stadt wurde der Bürgermei
-1- et lUebfcheit aus Liebentveide ge
; ahau·.fen. —- Paftor Zinnen
Both der feit dem bee 1888 hin-«
»Isamtitt, wird am 1. ovember d. J.f
in den Ruheftand treten. . J
Rett. — Ein größeres Schaden-«
feuex wurde von einem Ausbau am
Libenoivsee Wege gemeldet. Es
brannte die Scheune des Raubtie
-gers Korth mit noch etheblichen Bot-»
Istäthen an Stroh und Heu nieder.
Ve t i ch a u. —- Uebee das Vermö
des hiesigen Maurekmeistees H.
«- ßlau ist das Kontutsverfahten et
-öffnet worden.
Ins-XII EIN-AMI- .
Meinungen —- Vom Schrif
fengeticht Motitungen war der
Schneitetmeiftek Wilhelm Kraufr.
jetzt in Mathem wegen öffentlicher
Beleidigung, Hausfkiedensbruchs undj
Bedrohung zu 4Monaten Gefängniß:
und seine Eheftau Auaufte Krausei
wegleln Bedrohung und Beleidigung zi: f
Es 1 « onat Gefängniß verurtheilt war-;
F den. Beide hatten dagegen bei ders
Straftammet in Braunsbekg Veru-.
fung eingelegt· Der Edemann erhieltI
eine Etmiißigung seiner Strafe aqu
2 Monate 2 Wcchen Gefängniß. Die ?
Berufung der Eheftau wurde ver
warfen.
Ytetdendurg. —- qu unange
nehme Weise wurde die Hochzeit des
Besitzers J. Hcffleit in Schöntau ge
stört. Als gerade die Hochzeitsgäste
bei der Abendmahlzeit saßen, ertönte
Feuerlärm, der eine große Verwirr
ung anrichtete, dam an das Hochzeits
haus bedroht glaubte. Zum Glück
war der Feuerherd auf dem entgegen
eiehten Ende des Dorfes. Das
gener äfcherte das Wohnhans des
tühlenbesitzers Matt ein. der mit
seiner ganzen Familie auf der Hoch
zeit war. Das Wohnhaus soll nur
ganz gering versichert sein, so daß der
Schaden sehr beträchtlich ist«
O fte r o de. —- Der frühere Ober
insbettvr Max Mose, ein Sohn wohl
habender und angesehener Eltern in
Znin, ist durch Trunk undMüßiggang
ron Stufe zu Stufe gesunken. We
en Urtundenfäschung nnd Betruges
gut er schon sieben Mal im Zuchthaus
aesessen. Nun hatte er sich wieder vor
der Allensteiner Straftammer wegen
Diebstahls und Betruges zu verant
toorten. Er hatte die Arbeiter Neu
mannschen Eheleute in Osterode be
stoblen und die Rentenempfänger Lo
wien’schen Eheleute beschwindekt, da
für betarn er vier Jahre Zuchthaus.
Sturz. —— Die hiesige Adler
cpothete ist an den Avotheter Tr.
Müller in Deutrnannsdors vertaufU
worden.
Irovtnz Yes-regem
Polzin — Der Mörder derj
Bauersfrau Raddasg in Wusterbarths
wurde von seinen ersolgern in dem;
dem Dorfe nahe gelegenen Kiefern-!
wald erhängt an einem Baum vorge-s
Linden Der im Stalle gefundene»
odte ist als der umherziehende Arss
beiter Köppe erkannt worden: alzs
Todesursache ist Herzschlag infolge»
Ziblelrmäßigen Altoholgenusses singe-s
te ! d .
T h o r n. .—-— Wegen KörperverJ
le ung im Amte ist vom Laut-gerichtet
T orn der Lehrer Steltner zu Strafe?
verurtheilt worden. Er hatte weh-i
rere Schülerinnen veranlaßt, einer,
anderen Schülerin Ohrfeigen u ge-l
ben, um damit »erziehlich auf diese
einzuwirtemc Ohrfeigen sind aber
als zulässiges Ziichtigungsmittel nicht
anertannt. Die Revision des Ange
tlagten wurde vom Reichsgericht ver
worfen. · «
Wegen Unterschlagung vostanittäs
cher Gelder verurtheilte das Schwur-.
gericht den Landbriefträger LendzianI
aus thno zu 68 Monaten Gefang- ’
m .
pro-tax Lateiner-.
Zchivelizein. — Hier ersolgith
ch seierliche tanonische Eintleidungz
des Pfarrers Jniyet als Pfarrer deri
Parochie Schirelbein durch den Erz-»
priester Rath Gottwald aus Grünhoi. s
Staraard. — Der Wucher-z
braunen in Stargard ist vollendet.i
Das vorn Landwehrverein erbautei
Biücherdentmal besteht aus einernj
Rundbau, lanlirt von Wasserbecten,
bat einen reitreppen ausgang und
nach oben einen tuppelsörnsigen Ab-»
schluß mit Gritppenaiissasz. Der?
Brunnen ist aus thüringschem Mu-!
scheltaltstein hergestellt. ’
Stolp. —- Der Steinarbeiter
Max Fatschetosti aus Rarin war da
mit eschästigt aus der Feldmart
Rcrin oteine zum Bau eines Dann
nus zu sprengen. Während er einen
großen Stein mir der ur Sprengung
uotbtvendigen Ladung ulver versah,
exrslodirte diese plötzlich. Der Un
glückliche erlitt schwere Brandwunden
und solche, welche durch Steiniblitter
verursacht wurden, an beiden händem
Jn Hebrondamik wollte der mit
tHättselselnceiden be "stigvte Mjährige
Besihee Ernst Voll die ie Maschine
treibenden Pferde, die stehen geblieben
waren, durch einen Peitschenschlag an
treiben. Eins der Thiere scheute, wo
durch die Maschine einen solchen Stoß
betatm dasz das Schwunarad sprang.
Die umhertlie enden Stücke oerlehten
Voll im Gesigt schwer und spotteten
ihm den Schädel. Der Bedauernb
wertbe starb.
hier ethöngte sich der 47jiibrige
Metallbreber Karl Stil-be in etnern
i
Anfalle von Trübsinn über seiutl
Rückennrartleiden. Als seine Frau ihn i
an der Kammertliiir hängend vorfand,
rief sie sofort die Haus .woh2:er, die
sich aber nicht für berechtigt hielten,
den Selbstrnörder abzuschneiden, son
dern erst einen Polizeibeamten hol
ten. Als dieser an dem noch warmen
Körper Wiederbeiebungsversuche an
stellte, war es jedoch zu fpiitzStibbe
war todt.
· streiten Yes-I
Schr oda. —- Beim Gewitter,
welches über Schroda und Umgegend
zog, schlug der Blitz in eine Scheune
des Ritteraiiislresitzers von Stab
lrrvsli in Slachrin und zündete. m
Augenblick stand fast das ganze e
höft in Flammen. Außer dem Guts;
hause und einer Scheune sind sämmt
liche Gebäude eingeäschert. Neben fast
allen Wirthfchaftsgerätden ist auch
eine Menge von dem lebnden Juven
tar mitverbrannt.
Wreschen. —- Jm Alter von 91
Jahren starb in Berlin der pensionirte
Gendarmerie-Wack,tnteister A. Schnee
weiß, der in den Jahren 1851 bis
1868 hier thätig war.
Schneiderniihi. —- Von einer
aus dem Schuppen 3 herausfahrenden
Lolomotive wurde auf dem Bahnhofe
in Schneidemiihl der Hülfsbremfer
Clemens Molelle überfahren Er er
litt derartige Verletzungen, daß er noch
vor Einlieferung in das Krankenhaus
verstarb.
Jn nächster Zeit wird auch mit dem
Bau einer dritten evangelitrben und
einer zweiten katholischen Its-the vor
gegangen werden. Als Bauvlatz fiir
die evangelische Kirche ist ein mehrere
Morgen großes Terrain ander Al
brecht- und der verlängerten Bis
marcksiraßenecke täuflich erworben
worden. Die katholische Kirckse wird
auf dem Propfteigelände an derMilchi
ftraße erbaut werden.
Provinz Haue-sein
Kattowitz. — Die Wittwe
Opielta und ihr vierjähriges Kind
wurden beim llrbcrschreiten des Ge
leises bei dem Borsig-Wert von der
Straßenbatån überfahren Der Mut
ter wurde er Schädel gespa!ten, den-.
Kinde die Brust eingedrückt Beide
sind todt. ,
Der Häuer Kaminski wurde durch
stiirzende Kohlenincsssen auf der Fer
dinandgrube erschlagen
Lauban. — u einem wahren
Bollsseste gestaltete ich die Einweih
ung des Kaiser Friedrich-Denkmals
im benachbarten Langenöls. Außer
einer Reihe von Ehrengästen nahmen
11 Ortsvereine und der Veteranen
verband des Kreises Lauban an dem
Feste theil.
Provinz Zykeswthoksteiw
Ditbmarschen. — Dasgrößte
Stallgebäude in Hennstedt, dein Hof-l
besitzer Peters gehörig, wurde durch;
eine Feuersbrunst eingeäscherL Dag:
Herrenhaus wurde mit tnapver Noth;
gerettet. Zwei andere Gebäude waren s
in großer Gefahr· Bei itärtererni
Winde wäre der närdliche Theil dest
Ortes dem Feuer zum Ovser gesal-!
len. Den Schaden hat die Landes-«
brandtasse zu tragen. Es liegt Brand-· «
stiftung vor.
Most-i Dachses und Thüringer-.
dJettstedt. — Der 61 Jahre
alte Jnvalide Klammroth aus Mol-»
nteck wurde am Lichtlöcher Berge von
der Elektrischen überfahren. Bald da
ran ist er an den erlittenen Ber
letzungen gestorben. !
Einen schweren Unfall erlitt die iiij
der Hohestrasze wohnhaste 68jährige;
Wittwe Boenner. Als sie aus einer;
Leiter vom Dache steigen wollte«
kutschte diese ob und die alte Frau ;
siel so unglücklich, daß ihr beide Arme t
gebrochen wurden. !
Meuselwisz. —- Verschijttetj
wurde im Wilhelmschachte »ZumFort- »
schritt« durch niedersallende Kohlenl
der Bergarbeiter Paul Tänzler aus«-!
Nißma. Tänzler war verheiratbet J
und Vater von zwei Kindern. Es ii: J
wenipi Hoffnung vorhanden, ihn ’
lebend zu bergen. i
)
P ö ß n e et. ——- Beim Platten rnit.
einein Benzin-Pliitteisen erlitt insolae
einer Explosion die lediae Martha
Niedel Verletzungen am ganzen Kör
pet.
P re l t i n. —- Das Dienstmädchen ;
Anna Joht aus Wörblitz, in Diensten»
beim Senator Riese hierselbst, wird.
vermißt. Man vermuthet, da bei dein.
ordentlichen und fleißigen Mädchen;
ein Selbstmord ausgeschlossen ist, daß
ein Unglückssall oter Mord vorliegt»
Thale. a. H. —- Der biesigenj
neuerbauten Petritirche, zu deren Ein
weihung auch die Kaiserin erwartet
wird, ist von dein hier tagenden Pro- »
vinzialsächsischen Nittertag des Jo
hanniter-Ordens ein koerthvolles Ges
schent in Form der Altar- und Abend
rnahlsgeräthe gemacht worden.
Icetnkand nnd Use-spuken
Jserlohn. —- Utn seinen
Trennt-h der an die Luft gesetzt worden
ar. zu rächen, erstach der Arbeiter
YBurg den Arbeiter Hombeck. nachdem
er in dessen Wohnun eingedrungen
war. Daraus legte er sich ruhig schla
fen. Der Mörder wurde verhaften
K o ble n z. —·« Das Opfer einer
unglücklichen Liebe wurde die hiesie
Vertäusirtn DiiweL Als der Lieg
haber der D. von hier nach Stettin
verseht wurde, schien bei ihm auch das
Interesse an seinem Verhältniß u
der Diitoel zu erkalten. Diese reiste
nach Stettin, wo es zu einer erregten
Unseinandetsetzung kam, nach der
das Mädchen Lusol trank. Es starb
bald daraus. ·
Ludenschecd. —- Beim Puden
’ (
eines Revolvers erschoß sich der Wert
ineister Bauihage. Es war ihm tin-H
bekannt, daß die Waffe geladentvarc s
Minden. — Erttunien ist der
Pionier Bkokmann von der 1. Com
pagnie des Hannover’schen Pioniersl
bataillons No. 10 in der Wesen Als
eine Abtheilung Fabrtenschtvimrner
nach beendetern Schwimmen das Was
ser verließ, sank B» der als einer der
letzten aus dein Bassm schwamm, un
ter. Die unter iirztlicher Leitunes
reranstalteten Wiederbelebungsver-s
suche blieben erfolglos.
pro-ins sama-ver und grau-schweig.
Eschershausen — Dem»
Hülfe-arbeitet Fritz Gabler wurdens
beim Rangiren beide Beine abgesalzpl
ren.
Helmstedi. —- Kiikziich ward-!
über das Vermögen des Kaufmanns!
nnd Drogisten Paschkartz - hierselbski
der Konkurs eröffnet. !
Liineburg -—— Der in derTasI
petenfabrik von Penseler u. Sohns
Nachs. hier beschäftigte Farbenmeister
Johann Kühl feierte sein SOthriges
Arbeitsjubiläum in genannter Fabrik.
Ueäkeusirrp
Meetzen. — Das Tagelöhner J.
Reibet’fche Ehepaar feierte das Fest»
der goldenen Hochzeit s
Zetteer — Vor längerer Zeit
wurde im nahen See eine männliche
Leiche gesunder-» Der Todte ist als?
der 34jährige Gastwirth Wilhelm»
Sperling aus Lnchen rekognoszirt
worden.
Stdn-sing l
Bant. —- Das Fest der Silber-I
hochzeits eierte der Amtrentmeister H.
Middendors nebst Gemahlin. Von der -
vorgesetzten Behörde, von früheren;
und jetzigen An.t5lnllegen und von
Bekannten von nah und fern wurden
dem Jubelpaar zahlreiche Aufmerk-l
sainkeiten zu The-li·
Hefensxarmfladi.
G i e ße n. — Der außerordentliche
Professor an der Universität Gießem
Adolf Strack, heraus-geber der Hesfis
sehen Blätter für Vollstunde, ist ge
ftorben.
Das Schwurgericht verurtheilte
den Dachdeckermeister Carle wegen
Brandstiftuna zu zwei Jahren Zucht
haus
Frei-ins Heller-.
Höringhausen —- DieFrau
des Chr. Schirmer stürzte so unglück
lich, daß sie schwerverletzt in das
Landkranlenhaus zu Arolsen gebracht
werden mußte.
M a r b u r g. —- Jn Frohausen
stürzte der mit der Anbrin ung- eines
Blitzableiters beschäftigte echaniler
iehrling Schott von hier so unglücklich,
daf; er schwer verletzt in die hiesige
Fi.init gebracht werden mußte.
Ochshausen —Bei der Bitt
aermeisterwahl wurde der bisherige
Bürgermeister, Herr Animus-, zum.
dritten Mal auf die Dauer von 8
Jahren gewählt.
Zinsgreich Fausten-»
Görbersdorf. —- Das Han
bold’sche Ehepaar feierte das goldene
Ehejubiläurn, mitgeben von 8 Kin
dern, 33 Enleln und 3 Urenleln.
G r i m m a.——Der Stadt Grimm-J
fiel ein Vermächtniß von 15,00() Mk.
ans dem Nachlaß des in Dresden ver
storbenen G· J. Junghaus, einesSohs
nes der Stadt, zu.
Hohenstein - Ernstthnl.—
Der Webermeifter Hosemann friert-.
rnit seiner Gattin das Fest der gol
denen Hochzeit. Zugleich feierte er das
fiinfzigjährige Meisterjubiläum in der
Weberinnung, während er vor-kurzem
das 50 ährige Bürgerjubil äum in gei
stigeri Frische veginc.
be rg —— Bei der Revara
rur einres durch Blitz beschädigten Gie
beli· an einem Gute in Kirchberg sie!
der im 47. Lebensjahre stehende Ber«
arbeitet Gruner infol e Fehitritts so
unglücklich vom Ge: ü3, daß er lur
darauf an den erlittenen inneren Ber
leizungen starb.
sättigt-ich Baker-m
H o s. -—— Der Landarbeiter Räsznrr
wurde vom hiesigen SchwurgcriÅt
wegen vorsätzlicher Tödtung ohne
Ueberlegung zu 7 Jahren 4 Monaten
Zuchthaus verurtheilt, weil er sein
ihm lästiges, 3 Wochen altes Kind in
Einem Fuchsbau lebendig begraben
atte.
N ü r n b e r g. —- Nachdern bereits
die Zweigvereine Nürnberg nnd Fürtlx
des Centralverbanch der Maure
Deutschlands dem Arbeitgeberoerband
des Baugetverbes liir lich Forderun
gen bezüglich einer Lognerhöhung vor
gebracht haben, haben nunmehr ein.
gleiches auch die bangen-erblichen
Hilssarbeiter gethan. Jn ihren For
derungen verlangen sie unter ande
rem, daß ab l. Juli 1906 aus keiner
Baustelle mehr Frauen beschäftigt
werden dürfen.
yheinpfakp
Kaiserslautern —- Verhaf
tet wurde der lediqe Metzger Johann
Esset aus Kirchtroisdors. Er hatte
einsayserrad das er in Beeden bei
Ho ura gestohlen hatte, hier für 233
Mart vertaust.««
Landstuhl. —- Der 21 Jahre
alte Steinbrecher Karl Zimmermann
aus Hauptstuhl wurde in· das« Amtsz
aerichtsgesängniß hier eingebracht
Z. hat die Dienstmagd Aug. Bitt-Es
von dorten so schwer mißhandelt, daß
Lebensgesahr besteht.
» Mutseets Iscrtimserp
) Nupertshosen. —- Hier wur
de der Kiesarbeller Fr. Mayer von
Ob lebeuren während der Arbeit
ver chüttet. —- Der Tod trat durch
Erticken ein. Der Berunglückte
hinterläßt eine « junge Wittwe mirl
drei Kindern. «
S ch o m b e r g. —- Stadtpfarrer
osef Wenger ist im Alter von 58
Jahren an einem Herzschlag unerwar
tet rasch verschieden.
owed-womi- dmw i
Lade —- Die Firma David(
Moel er Zichorienfabrik, feierte das-i
Jukiläuin ihres 100jährigen Beste
hens. ;
Neckarau —- Von einem Zuges
überfahren wurde der 86 Jahre alte
Taglöhner Gg. Roßnagel aus Neckar-»
au Außer fchroeren Verletzungen am
Kopf und der einen Hand wurde ihm
der rechte Fuß abgefahren
ers-ce- geirrt-sae- »
Er lenbacb. —- Kürzlich schoß
der jüngste Sohn des- Winzers Senft
feinem zweitältesten Bruder aus ei
nem Revolver eine Kugel in dieBrusi,
welche den alsbaldigen Tod desselben;
zur Folge hatte. Dieser That gings
eine Familienszene voraus, in welcher;
.der Thäter den Getödteten beschuldig
te, zu Hause müßig zu gehen und dem i
Aliohol zu huldigen» während er
selbst den ganzen Morgen gearbeitet
habe
Ciruemsurg ’
Betiemburg —- Jnfolge plötz
licken Anhaltens eines Zuges beim»
Rangiren stürzte der Zugfiihrer Joh (
P. ctarnich vom Trittbrett des Pack
wagens herab. Er fiel auf eine Koh
lenichlacke und zog sich eine erhebliche
iiopfoerletzung zu
Gesten-reich Its-sank i
Polanka -«—— Aus Unvorsichtig i
icit erfchossen hat hier der GefchiiftsJ
mann Franz Fi lgas den siebzehniiihri
gen Grundbesitzerösohn JofefZ
Z aitz. —- Unliingft brach in kdem
Anwesen des Häuslers Robert Gold
ein Brand aus« dem das mit Strod
gedeckte Wohngcbijude sowie einSchup
pen zum Opfer fielen.
. FOUN
S t. G alle n. -— Auf dem Bahn
hofe Et. Margrethen wurde vom
Churer Zug ein vierjähriges Mädchen
Namens Frieda Rohner überfahren
nnd sofort aetchc1.
Zum Kantonsrath wurde Dr. Leh
mann mit 8506 Stimmen gewähl:.
Böschenstein erhielt 768 Stimmen.
— W
Das neue Raturakisationigecetz.
Das neue Naturalisationsgesetz,zoie
es vom Kongreß angenommen wurde,
ist jetzt im Druck erschienen.
Wir beeilen uns, sofort die
einzelnen Bestimmungen bekannt zu
geben, da viele Eingewanderte ängst
lich wurden, daß sie späterhin bei der
Erlangung der Bürgerpapiere unüber
windlichen Schwierigkeiten gegenüber
gestellt würden. Dies ist allerdings
nicht der Fall, obwohl tünsiighin von
einem Fremdgeborenen bei der Erlan
gung des Bürgerrechts verlangt wird,
fdaß er englisch sprechen und seinen
Namen schreiben kann.
Vorläufig, d. h. bis 27. September
dieses Jahres, bleibt noch alles bei-m
ialten, so daß die Bürgerwerdung bis
Hdahin noch nach dem bisherigenBrauch
vor sich geht. Es kann wohl kein
Zweifel darüber bestehen, daß das
Bürgerwerden nach der alten Form
leichter ist, als nach der neuen Ord
nung, so daß bis zum 27. September
die Bürgermiihle wahrscheinlich mehr
zu tun haben wird, als in sonstiger
« eit.
d Name und allg. Bestimmungen.
Das neue Gesetz trägt den Namen
»Ein Gesetz zur Schaffung eines Bu
reau für Einwanderung und Natura
lisation und zur Aufstellung einheitli
cher Regeln für die Naturalisation
Fremdgeborener in den Ver. Staaten.«
Sektion 1 bestimmt, daß das
,,Bureau für Einwanderung« unter
dem Departement für Handel und Ar
beit lünftighin als «Bureau fiir Ein
wanderung und Naturalisation« be
lannt sein soll, und daß ihm auch alle
Angelegenheiten bei der Erlangung des
Bürgerrechts durch Fremdgeborene un
terstellt fein sollen. Es soll tünftighin
auch die Pflicht dieses Bureaus sein,
über jeden Einwanderer Buch zu füh
ren, das heißt, Name, Alter, Beschäfti
gung, Personalbeschreibung, Geburts
ort, letzten Wohnort etc. festzustellen,
wie auch Datum der Einwanderung,
und im Falle diese über einen Hafen
erfolgt, Name des Hafens und des
Schiffes, mit dem er ankommt.
S e l t i o n 2 bestimmt, daß .der
Handels - Selretär dafür sorgt, daß
das neue Bureau mit den nötigen Be
amten, sowie den nötigen Materialien
zur Erledigung feiner Arbeiten ver
sorgt werde.
Settion 3 gibt an, welche Ge
richte zuständig sein sollen, um Fremd
geborene als Bürger der Ver. Staaten
zu naturalisieren. Es sind dies nach
dem Gesetze alle Bundeslreis- und
Vundesdistrittsgerichte in den verschie
denen Staaten und Territorien, ein
schließlich von Hawaii und Alaska, so
wie alle »Courts of Record« mit Sie
gel und Clerl in den verschiedenen
Staaten, die in Fällen von lmw oder
-l·anity Jurisdiktion haben. lDies
würde also sogenannte Munizipal-,
Kriminal- und Polizeigerichte künf
tighin ausschließen). Auch können sich
nur Personen an diese Gerichte wen
den, die ihren Wohnsitz innerhalb des
; betreffenden Gerichtsdistrilts haben.
« Art der Erlangung des Illrgerrcchts.
Seition 4 enthält die Bestim
mungen, wie ein Fremdgeborener das
Bürgerrecht in den Ver. Staaten er
langen kann.
a) Er muß zwei Jahre vor
seiner eigentlichen Zulassung sum
—
Bürgerrecht und, nachdem er 18 Jahre
alt geworden, vor dem Clert eines der
zuständigen Gerichte eine Erklärung
abgeben, daß er Bürger zu werden
wünscht und daß er der Angehörigteit
oder Untertänigieit anderer Staaten
oder Fürsten entsagt. Jn dieser Er
klärung muß auch Name, Alter, Be
schäftiguns Personalbeschreibung, Ge
burtsort, letzter Wohnort im Aus
lande, Datum der Ankunft, Schiff
mit welchem gelandet, und hiesiger
Wohnort angegeben sein. Mit andern -
Worten: die sogenannten »ersten Pa
piere« enthalten eine neue Form mit
all diesen Angaben. j
Borgesehen ist jedoch ganz »
speziell, daß Fremdgeborene, welche!
schon vor dem Inkrafttreten diesesGes »
setzes ihre Erklärung, Bi« rger der Ver
Staaten zu werden, abgegeben haben, !
d. h schon ihre sogenannten »ersten »
Papiere« im Besitz haben, nicht !
n o ch m als diese Erklärung unter
den Bestimmungen des neuen Gesetzes
abzugeben haben.
v) Nicht vor zwei Jahren,aver auch
nicht später als nach sieben
Jahren nach Erlangung dieser ersten
Papiere, muß der Fremdgeborene, um
Vollbürger werden zu können, eine
schriftliche, von ihm selbst un
terzeichnete Petition an das Gericht
einreichen mit allen schon oben erwähn
ten Angaben und mit weiterer Angabe,
wo und wann er seine ersten Papie
re« erlangte, ob er verheiratet ist,wann
er heiratete etc» ob er Kinder hat etc.
Vorgesehen ist aber auch hier,
daß er die Petition nicht selbst zu un
terschreiben braucht, wenn er schon vor
Annahme dieses neuen Gesetzes seine
»ersten Papiere« erlangt hatte. Die
Petition muß ferner konstatieren, daß
der Applikant nicht anarchistisch ge
sinnt und nicht Polygamist ist. Au
ßerdem muß die Petition von den be
schworenen Aussagen zweier Bürger
begleitet sein, daß sie wissen, daß der
Applikant mindestens fünf Jahre in
den Ber. Staaten ansässig und eine
geeignete Persönlichkeit ist« um Bürger
zu werden. Wenn der Applikant n a ch
der Annahme dieses neuen Gesetzes in
den Ver. Staaten ankam, muß beim
Clerk des Gerichtcs vom Bureau für
Einwanderung und Naturalisation in
Washington auch die Bestätigung sei
ner früher bei der Einwanderung ge
machten Angaben hinterlegt werden.
c) Vor der Zulassung zum Bür
girrecht muß der Appitkani im offe
nen Gerichte beschwören, daß er die
Konstitutioii der Ver. Stactin auf
recht erhalten und all-r früheren
Siaatsangehöiigkeit over früherem
Un«ertanentuni entsagen mit-L
d) Es muß dein Gerichtshofe bei
der Zulassung zum Bürgerrecht klar
sein, daß der Applikaiit innerhalb der
vorangegangenen fünf Jahre stetig
in den Ver. Staaten ansäßig war,
daß er guten Charakters ist und die
Prinzipien der Konstitution aner
- kennt.
e) Jnifalle ein Applikant vor sei
ner Zulasfung zum Bürgerrecht ir
gend einen Titel oder einen ererbten
Adelstitel unter einer auswärtigen
Macht oder einem auswärtigen Po
tentaten hatte, muß er diesem Titel
entsagen oder den Adelstitel ablegen
und zwar vor dem Gericht, bei dem er
seine Applikation einreichte und diese,
Entsagung oder Ablegung muß in
sden Gerichtsbüchern besonders ver
merkt werden.
f) Wenn einFremdgeborener stirbt,
nachdem er seine Erklärung, Bürger
zzu werden, abgegeben hat, d h. nach
dem er seine »ersten Papiere« erlangt
hat, aber e h e er voller Bürger wur
de. so mögen seine Witwe oder Kinder
die Bürgerpapiere unter den Bestim
!mungen dieses Gesetzes erwerben,
sohne nochmals wieder die ersten Pa
IPi ere zu erwirken
s Sektion 5 bestimmt dann, daß
s sofort nach Einreichung einer Peiition
eines Avplitanten der Clerk des be
treffenden Gerichtes Notiz davon an
einem leicht sichtbaren Platze in seiner
Office öffentlich anschlagen soll und
zwar mit allen in der Petition ge
machten Angaben über Alter« Her
s kiinft etc.
—-———W
Einige sehr wichtige Bestimmungen
S e l t i o n 6 schreibt vor, daß Pe
titionen zur Erlangung des Bürger
rechts zu irgend einer Zeit, auch wäh
rend der Gerichtsferien, dem Clert des
Gerichts eingereicht werden können,
daß aber der Richter für Verleihung
des eigentlichen Bürgerrechtes b e -
stim mte T a ge ansetzen soll und
daß das Bürgerrecht nicht vor Ablauf
von 90 T a g e n nach Einreichung der
Petition verliehen werden darf. V o r
gesehen ist in dieser Settion noch
ganz speziell, daß kein Richter dasBiir
gerrecht innerhalb von 80 T a g e n
v o r irgend einer allgemeinen Wahl
verleihen darf. V o r g es e h e n ist
ferner, daß bei der Verleihung des
Bürgerrechtes der Richter auf eine spe
zielle Petition hin dem Appliianten
das Recht geben kann, seinen N a m e n
zu änder n und daß ihm dann die
Bürgerpapiere auf den neuen Namen
hin ausgestellt werden können.
S e l t i o n 7 verbietet, daß Perso
nen, die Anarchisten sind oder anarchi
ftifchen Jdeen huldigen oder die Er
mordung von Beamten unter gewissen
Umständen für berechtigt erachten, das
Bürgerrecht erhalten. Sie verbietet
ferner die Verleihung des Bürgerrechts
an Polygamiften oder Befürworter der
Polygamie.
Sektion 8 besagt wörtlich:
»KetnFremdgeborener soll
W ’
naturalisiert oder all Viirger
der Ver. Staaten zugelassen werden«
der nicht die englische
Sprache sprechen lann.«
Ausgeschlossen von dieser Bestimmung
sind natürlich diejenigen, denen das.
Sprechen eine physische Unmöglichkeit
ist, wie z. B. die Taubstummen. V o r
g e s e h e n ist außerdem ganz speziell,
daß diejenigen, die schon vor Annahme
dieses Gesetzes ihre »ersten Papie «
erworben hatten, auch von dieser e
stimmung nicht betroffen werden sol
len, wie auch alle diejenigen nicht, wel
che ein Heimstättegesuch auf Ländereien
der Ver.Staaten aufgenommen und die
Heimstättegesetze befolgt haben.
S e i t io n 9 bestimmt, daß die ei
gentliche und schließliche Verleihung
de; Bürgerrechts nur in öffentlicher
Gerichtssitzung stattfinden dars, und
daß die Bürgerpapiere die eigenhändige
jkluterschrift des Richters tragen müs
en.
Seltion 10 sieht vor, wie ein
Applilant um das Bürgerrecht vorzu
gehen hat, wenn er nicht 5 Jahre lang
in einem Staat oder Territorium ge
wohnt hal; die Seltion·schreibt ferner
vor, daß er mindestens ein Jahr in ei
nem Staate gewohnt haben muß, ehe
er sich innerhalb dieses Staates mit ei
ner Petition um Erlangung des Bür
gerrechtes an eines der Gerichte wen
den kann.
Se t t i o n 11 besagt, daß die Ber.
Staaten das Recht haben-, jederzeit
durch einen Vertreter Einwand gegen
Zulassung einer Person zum Bürger
recht im Gericht zu erheben und zu die
sem Zwecke Zeugen vorzuladen etc.
Vorschriften fiir die Clerks und Kosten.
S e k t i on 12 enthält genaue Bor
schriften für die Gerichtsclerts mit be
zug auf die Ausfertigung der Papiere
und bestimmt die Anfertigung von
Duplikaten für das Bureau für Ein
wanderung und Naturalisation. Die
Seltion setzt sogar eine Strafe aus für
solche Elerts, die nicht den Bestimmun
gen gemäß handeln, und schreibt vor,
daß sie genaue Abrechnung verlegen.
S e t t i o n 18 bestimmt die Kosten
für die Applikanten bei Erlangung des
Bürgerrechts. Für Erlangung der
»ersten Papiere«, d. h. eines Zertisi
tats, daß eine Erklärung, Bürger
werden zu wollen, abgegeben wurde,
muß ein D o l la r entrichtet werden.
Bei Einreichung der Petition zur Er
langung des Bürgerrechtes müssen
z w ei D o l l a r s hinterlegt werden
und nach Ausfertigung der nach 90
Tagen zu erlangenden eigentlichen
Bürgerpapiere wieder zwei Dollars.
Die Hälfte dieses Geldes mag der Ge
richtsclert behalten, die andere Hälfte
muß er an das Bureau für Einwan
derung und Naturalisation abliefern.
Außerdem muß von dem Applitanten
bei der Einreichung der Betttion um
das Bürgerrecht beim Clert noch eine
genügende Summe hinterlegt werden,
um die Kosten zu decken, im Falle
Zeugen bei dem Verfahren vorgeladen
werden sollten. Der Rest der Sektion
schreibt vor, wie der Elerk diese Gel
der verrechnen soll
Sektion 14 schreibt vor, wie
die Clerls ,,Records« über die Natu
ralisation halten und aufbewahren
sollen.
Verlust des Bürger-rechtes und Strabe
stimmungen.
Sektion 15 gibt den Bundes
Distriltsanwälten den Auftrag, so
fort die nötigen legalen Schritte zu
ergreifen, sobald in ihrem Distritte
dargetan wird, daß irgend jemand
den Versuch macht, das Bürgerrecht
widerrechtlich zu erwerben. Außerdem
bestimmt die Settion, daß Bürger
rechte widerrufen werden können,
wenn ein naturalisierter Bürger in
’ nerhalb von 5 Jahren nachErlangung
des Bürgerrechts seinen permanenten
iWohnsitz wieder in einem fremden
Lande aufschlägt Diese Bestimmung
I soll nicht nur für solche gelten, die ihr
Bürgerrecht unter dem neuen Gesetz
erlangten, sondern auch für die, die es
schon früher erlangt hatten.
Die Settionen 16 bis 25
enthalten Strafbestimmungen für alle
diejenigen, welche auf betrügerische
Weifs das Bürgerrecht zu erlangen
suchen oder erlangt haben, sowie für
alle diejenigen, welche sich an einer
solchen betrügerischen Handlung betei
ligen.
Die S e k t i o n 26 widerruft das
frühere Gesetz und alle mit dem Gesetz
in Widerspruch stehenden früheren
gesetzlichen Bestimmungen
Schlnszbcfttmmungcm
Sektion 27 schreibt die Form
fiir die »ersten Papiere«, die Petitio
nen zur Erlangung des Bürgerrechtes
nnd fiir die eigentlichen Bürgerpapiere
vor.
S e ktion 28 gibt dem Handels
selretär das Recht, die nötigen Regu
lationen zur Durchführung des Ge
sef«3 zu erlassen.
S e k t i on 29 enthält die zur
Durchführung des Gesehes nötige
Verwilligung
Sektion 30 schreibt vor, wie
Personen, die nicht Staatsangehörige
fremder iMächte waren. sondern in
Gebieten wohnten, die den Ver· Staa
ten gebören, Büraer werden können.
Se k t i o n 81 bestimmt, das-, das
Gesetz 90 Tage nach seiner Annalsme
in Kraft trete. ausgenommen die Sek
tionen 1, 2, W und 29, die sofort
nach Annahme in Kraft getreten sind·
Endgültig angenommen durch die
Unte«schrift des Präsidenten wurde
das Geseh am 29. Juni 1906.