Zuglätixischew f senden-neg ", Luckau. ’— Zum Bürgermeister Unserer Stadt wurde der Bürgermei -1- et lUebfcheit aus Liebentveide ge ; ahau·.fen. —- Paftor Zinnen Both der feit dem bee 1888 hin-« »Isamtitt, wird am 1. ovember d. J.f in den Ruheftand treten. . J Rett. — Ein größeres Schaden-« feuex wurde von einem Ausbau am Libenoivsee Wege gemeldet. Es brannte die Scheune des Raubtie -gers Korth mit noch etheblichen Bot-» Istäthen an Stroh und Heu nieder. Ve t i ch a u. —- Uebee das Vermö des hiesigen Maurekmeistees H. «- ßlau ist das Kontutsverfahten et -öffnet worden. Ins-XII EIN-AMI- . Meinungen —- Vom Schrif fengeticht Motitungen war der Schneitetmeiftek Wilhelm Kraufr. jetzt in Mathem wegen öffentlicher Beleidigung, Hausfkiedensbruchs undj Bedrohung zu 4Monaten Gefängniß: und seine Eheftau Auaufte Krausei wegleln Bedrohung und Beleidigung zi: f Es 1 « onat Gefängniß verurtheilt war-; F den. Beide hatten dagegen bei ders Straftammet in Braunsbekg Veru-. fung eingelegt· Der Edemann erhieltI eine Etmiißigung seiner Strafe aqu 2 Monate 2 Wcchen Gefängniß. Die ? Berufung der Eheftau wurde ver warfen. Ytetdendurg. —- qu unange nehme Weise wurde die Hochzeit des Besitzers J. Hcffleit in Schöntau ge stört. Als gerade die Hochzeitsgäste bei der Abendmahlzeit saßen, ertönte Feuerlärm, der eine große Verwirr ung anrichtete, dam an das Hochzeits haus bedroht glaubte. Zum Glück war der Feuerherd auf dem entgegen eiehten Ende des Dorfes. Das gener äfcherte das Wohnhans des tühlenbesitzers Matt ein. der mit seiner ganzen Familie auf der Hoch zeit war. Das Wohnhaus soll nur ganz gering versichert sein, so daß der Schaden sehr beträchtlich ist« O fte r o de. —- Der frühere Ober insbettvr Max Mose, ein Sohn wohl habender und angesehener Eltern in Znin, ist durch Trunk undMüßiggang ron Stufe zu Stufe gesunken. We en Urtundenfäschung nnd Betruges gut er schon sieben Mal im Zuchthaus aesessen. Nun hatte er sich wieder vor der Allensteiner Straftammer wegen Diebstahls und Betruges zu verant toorten. Er hatte die Arbeiter Neu mannschen Eheleute in Osterode be stoblen und die Rentenempfänger Lo wien’schen Eheleute beschwindekt, da für betarn er vier Jahre Zuchthaus. Sturz. —— Die hiesige Adler cpothete ist an den Avotheter Tr. Müller in Deutrnannsdors vertaufU worden. Irovtnz Yes-regem Polzin — Der Mörder derj Bauersfrau Raddasg in Wusterbarths wurde von seinen ersolgern in dem; dem Dorfe nahe gelegenen Kiefern-! wald erhängt an einem Baum vorge-s Linden Der im Stalle gefundene» odte ist als der umherziehende Arss beiter Köppe erkannt worden: alzs Todesursache ist Herzschlag infolge» Ziblelrmäßigen Altoholgenusses singe-s te ! d . T h o r n. .—-— Wegen KörperverJ le ung im Amte ist vom Laut-gerichtet T orn der Lehrer Steltner zu Strafe? verurtheilt worden. Er hatte weh-i rere Schülerinnen veranlaßt, einer, anderen Schülerin Ohrfeigen u ge-l ben, um damit »erziehlich auf diese einzuwirtemc Ohrfeigen sind aber als zulässiges Ziichtigungsmittel nicht anertannt. Die Revision des Ange tlagten wurde vom Reichsgericht ver worfen. · « Wegen Unterschlagung vostanittäs cher Gelder verurtheilte das Schwur-. gericht den Landbriefträger LendzianI aus thno zu 68 Monaten Gefang- ’ m . pro-tax Lateiner-. Zchivelizein. — Hier ersolgith ch seierliche tanonische Eintleidungz des Pfarrers Jniyet als Pfarrer deri Parochie Schirelbein durch den Erz-» priester Rath Gottwald aus Grünhoi. s Staraard. — Der Wucher-z braunen in Stargard ist vollendet.i Das vorn Landwehrverein erbautei Biücherdentmal besteht aus einernj Rundbau, lanlirt von Wasserbecten, bat einen reitreppen ausgang und nach oben einen tuppelsörnsigen Ab-» schluß mit Gritppenaiissasz. Der? Brunnen ist aus thüringschem Mu-! scheltaltstein hergestellt. ’ Stolp. —- Der Steinarbeiter Max Fatschetosti aus Rarin war da mit eschästigt aus der Feldmart Rcrin oteine zum Bau eines Dann nus zu sprengen. Während er einen großen Stein mir der ur Sprengung uotbtvendigen Ladung ulver versah, exrslodirte diese plötzlich. Der Un glückliche erlitt schwere Brandwunden und solche, welche durch Steiniblitter verursacht wurden, an beiden händem Jn Hebrondamik wollte der mit tHättselselnceiden be "stigvte Mjährige Besihee Ernst Voll die ie Maschine treibenden Pferde, die stehen geblieben waren, durch einen Peitschenschlag an treiben. Eins der Thiere scheute, wo durch die Maschine einen solchen Stoß betatm dasz das Schwunarad sprang. Die umhertlie enden Stücke oerlehten Voll im Gesigt schwer und spotteten ihm den Schädel. Der Bedauernb wertbe starb. hier ethöngte sich der 47jiibrige Metallbreber Karl Stil-be in etnern i Anfalle von Trübsinn über seiutl Rückennrartleiden. Als seine Frau ihn i an der Kammertliiir hängend vorfand, rief sie sofort die Haus .woh2:er, die sich aber nicht für berechtigt hielten, den Selbstrnörder abzuschneiden, son dern erst einen Polizeibeamten hol ten. Als dieser an dem noch warmen Körper Wiederbeiebungsversuche an stellte, war es jedoch zu fpiitzStibbe war todt. · streiten Yes-I Schr oda. —- Beim Gewitter, welches über Schroda und Umgegend zog, schlug der Blitz in eine Scheune des Ritteraiiislresitzers von Stab lrrvsli in Slachrin und zündete. m Augenblick stand fast das ganze e höft in Flammen. Außer dem Guts; hause und einer Scheune sind sämmt liche Gebäude eingeäschert. Neben fast allen Wirthfchaftsgerätden ist auch eine Menge von dem lebnden Juven tar mitverbrannt. Wreschen. —- Jm Alter von 91 Jahren starb in Berlin der pensionirte Gendarmerie-Wack,tnteister A. Schnee weiß, der in den Jahren 1851 bis 1868 hier thätig war. Schneiderniihi. —- Von einer aus dem Schuppen 3 herausfahrenden Lolomotive wurde auf dem Bahnhofe in Schneidemiihl der Hülfsbremfer Clemens Molelle überfahren Er er litt derartige Verletzungen, daß er noch vor Einlieferung in das Krankenhaus verstarb. Jn nächster Zeit wird auch mit dem Bau einer dritten evangelitrben und einer zweiten katholischen Its-the vor gegangen werden. Als Bauvlatz fiir die evangelische Kirche ist ein mehrere Morgen großes Terrain ander Al brecht- und der verlängerten Bis marcksiraßenecke täuflich erworben worden. Die katholische Kirckse wird auf dem Propfteigelände an derMilchi ftraße erbaut werden. Provinz Haue-sein Kattowitz. — Die Wittwe Opielta und ihr vierjähriges Kind wurden beim llrbcrschreiten des Ge leises bei dem Borsig-Wert von der Straßenbatån überfahren Der Mut ter wurde er Schädel gespa!ten, den-. Kinde die Brust eingedrückt Beide sind todt. , Der Häuer Kaminski wurde durch stiirzende Kohlenincsssen auf der Fer dinandgrube erschlagen Lauban. — u einem wahren Bollsseste gestaltete ich die Einweih ung des Kaiser Friedrich-Denkmals im benachbarten Langenöls. Außer einer Reihe von Ehrengästen nahmen 11 Ortsvereine und der Veteranen verband des Kreises Lauban an dem Feste theil. Provinz Zykeswthoksteiw Ditbmarschen. — Dasgrößte Stallgebäude in Hennstedt, dein Hof-l besitzer Peters gehörig, wurde durch; eine Feuersbrunst eingeäscherL Dag: Herrenhaus wurde mit tnapver Noth; gerettet. Zwei andere Gebäude waren s in großer Gefahr· Bei itärtererni Winde wäre der närdliche Theil dest Ortes dem Feuer zum Ovser gesal-! len. Den Schaden hat die Landes-« brandtasse zu tragen. Es liegt Brand-· « stiftung vor. Most-i Dachses und Thüringer-. dJettstedt. — Der 61 Jahre alte Jnvalide Klammroth aus Mol-» nteck wurde am Lichtlöcher Berge von der Elektrischen überfahren. Bald da ran ist er an den erlittenen Ber letzungen gestorben. ! Einen schweren Unfall erlitt die iiij der Hohestrasze wohnhaste 68jährige; Wittwe Boenner. Als sie aus einer; Leiter vom Dache steigen wollte« kutschte diese ob und die alte Frau ; siel so unglücklich, daß ihr beide Arme t gebrochen wurden. ! Meuselwisz. —- Verschijttetj wurde im Wilhelmschachte »ZumFort- » schritt« durch niedersallende Kohlenl der Bergarbeiter Paul Tänzler aus«-! Nißma. Tänzler war verheiratbet J und Vater von zwei Kindern. Es ii: J wenipi Hoffnung vorhanden, ihn ’ lebend zu bergen. i ) P ö ß n e et. ——- Beim Platten rnit. einein Benzin-Pliitteisen erlitt insolae einer Explosion die lediae Martha Niedel Verletzungen am ganzen Kör pet. P re l t i n. —- Das Dienstmädchen ; Anna Joht aus Wörblitz, in Diensten» beim Senator Riese hierselbst, wird. vermißt. Man vermuthet, da bei dein. ordentlichen und fleißigen Mädchen; ein Selbstmord ausgeschlossen ist, daß ein Unglückssall oter Mord vorliegt» Thale. a. H. —- Der biesigenj neuerbauten Petritirche, zu deren Ein weihung auch die Kaiserin erwartet wird, ist von dein hier tagenden Pro- » vinzialsächsischen Nittertag des Jo hanniter-Ordens ein koerthvolles Ges schent in Form der Altar- und Abend rnahlsgeräthe gemacht worden. Icetnkand nnd Use-spuken Jserlohn. —- Utn seinen Trennt-h der an die Luft gesetzt worden ar. zu rächen, erstach der Arbeiter YBurg den Arbeiter Hombeck. nachdem er in dessen Wohnun eingedrungen war. Daraus legte er sich ruhig schla fen. Der Mörder wurde verhaften K o ble n z. —·« Das Opfer einer unglücklichen Liebe wurde die hiesie Vertäusirtn DiiweL Als der Lieg haber der D. von hier nach Stettin verseht wurde, schien bei ihm auch das Interesse an seinem Verhältniß u der Diitoel zu erkalten. Diese reiste nach Stettin, wo es zu einer erregten Unseinandetsetzung kam, nach der das Mädchen Lusol trank. Es starb bald daraus. · Ludenschecd. —- Beim Puden ’ ( eines Revolvers erschoß sich der Wert ineister Bauihage. Es war ihm tin-H bekannt, daß die Waffe geladentvarc s Minden. — Erttunien ist der Pionier Bkokmann von der 1. Com pagnie des Hannover’schen Pioniersl bataillons No. 10 in der Wesen Als eine Abtheilung Fabrtenschtvimrner nach beendetern Schwimmen das Was ser verließ, sank B» der als einer der letzten aus dein Bassm schwamm, un ter. Die unter iirztlicher Leitunes reranstalteten Wiederbelebungsver-s suche blieben erfolglos. pro-ins sama-ver und grau-schweig. Eschershausen — Dem» Hülfe-arbeitet Fritz Gabler wurdens beim Rangiren beide Beine abgesalzpl ren. Helmstedi. —- Kiikziich ward-! über das Vermögen des Kaufmanns! nnd Drogisten Paschkartz - hierselbski der Konkurs eröffnet. ! Liineburg -—— Der in derTasI petenfabrik von Penseler u. Sohns Nachs. hier beschäftigte Farbenmeister Johann Kühl feierte sein SOthriges Arbeitsjubiläum in genannter Fabrik. Ueäkeusirrp Meetzen. — Das Tagelöhner J. Reibet’fche Ehepaar feierte das Fest» der goldenen Hochzeit s Zetteer — Vor längerer Zeit wurde im nahen See eine männliche Leiche gesunder-» Der Todte ist als? der 34jährige Gastwirth Wilhelm» Sperling aus Lnchen rekognoszirt worden. Stdn-sing l Bant. —- Das Fest der Silber-I hochzeits eierte der Amtrentmeister H. Middendors nebst Gemahlin. Von der - vorgesetzten Behörde, von früheren; und jetzigen An.t5lnllegen und von Bekannten von nah und fern wurden dem Jubelpaar zahlreiche Aufmerk-l sainkeiten zu The-li· Hefensxarmfladi. G i e ße n. — Der außerordentliche Professor an der Universität Gießem Adolf Strack, heraus-geber der Hesfis sehen Blätter für Vollstunde, ist ge ftorben. Das Schwurgericht verurtheilte den Dachdeckermeister Carle wegen Brandstiftuna zu zwei Jahren Zucht haus Frei-ins Heller-. Höringhausen —- DieFrau des Chr. Schirmer stürzte so unglück lich, daß sie schwerverletzt in das Landkranlenhaus zu Arolsen gebracht werden mußte. M a r b u r g. —- Jn Frohausen stürzte der mit der Anbrin ung- eines Blitzableiters beschäftigte echaniler iehrling Schott von hier so unglücklich, daf; er schwer verletzt in die hiesige Fi.init gebracht werden mußte. Ochshausen —Bei der Bitt aermeisterwahl wurde der bisherige Bürgermeister, Herr Animus-, zum. dritten Mal auf die Dauer von 8 Jahren gewählt. Zinsgreich Fausten-» Görbersdorf. —- Das Han bold’sche Ehepaar feierte das goldene Ehejubiläurn, mitgeben von 8 Kin dern, 33 Enleln und 3 Urenleln. G r i m m a.——Der Stadt Grimm-J fiel ein Vermächtniß von 15,00() Mk. ans dem Nachlaß des in Dresden ver storbenen G· J. Junghaus, einesSohs nes der Stadt, zu. Hohenstein - Ernstthnl.— Der Webermeifter Hosemann friert-. rnit seiner Gattin das Fest der gol denen Hochzeit. Zugleich feierte er das fiinfzigjährige Meisterjubiläum in der Weberinnung, während er vor-kurzem das 50 ährige Bürgerjubil äum in gei stigeri Frische veginc. be rg —— Bei der Revara rur einres durch Blitz beschädigten Gie beli· an einem Gute in Kirchberg sie! der im 47. Lebensjahre stehende Ber« arbeitet Gruner infol e Fehitritts so unglücklich vom Ge: ü3, daß er lur darauf an den erlittenen inneren Ber leizungen starb. sättigt-ich Baker-m H o s. -—— Der Landarbeiter Räsznrr wurde vom hiesigen SchwurgcriÅt wegen vorsätzlicher Tödtung ohne Ueberlegung zu 7 Jahren 4 Monaten Zuchthaus verurtheilt, weil er sein ihm lästiges, 3 Wochen altes Kind in Einem Fuchsbau lebendig begraben atte. N ü r n b e r g. —- Nachdern bereits die Zweigvereine Nürnberg nnd Fürtlx des Centralverbanch der Maure Deutschlands dem Arbeitgeberoerband des Baugetverbes liir lich Forderun gen bezüglich einer Lognerhöhung vor gebracht haben, haben nunmehr ein. gleiches auch die bangen-erblichen Hilssarbeiter gethan. Jn ihren For derungen verlangen sie unter ande rem, daß ab l. Juli 1906 aus keiner Baustelle mehr Frauen beschäftigt werden dürfen. yheinpfakp Kaiserslautern —- Verhaf tet wurde der lediqe Metzger Johann Esset aus Kirchtroisdors. Er hatte einsayserrad das er in Beeden bei Ho ura gestohlen hatte, hier für 233 Mart vertaust.«« Landstuhl. —- Der 21 Jahre alte Steinbrecher Karl Zimmermann aus Hauptstuhl wurde in· das« Amtsz aerichtsgesängniß hier eingebracht Z. hat die Dienstmagd Aug. Bitt-Es von dorten so schwer mißhandelt, daß Lebensgesahr besteht. » Mutseets Iscrtimserp ) Nupertshosen. —- Hier wur de der Kiesarbeller Fr. Mayer von Ob lebeuren während der Arbeit ver chüttet. —- Der Tod trat durch Erticken ein. Der Berunglückte hinterläßt eine « junge Wittwe mirl drei Kindern. « S ch o m b e r g. —- Stadtpfarrer osef Wenger ist im Alter von 58 Jahren an einem Herzschlag unerwar tet rasch verschieden. owed-womi- dmw i Lade —- Die Firma David( Moel er Zichorienfabrik, feierte das-i Jukiläuin ihres 100jährigen Beste hens. ; Neckarau —- Von einem Zuges überfahren wurde der 86 Jahre alte Taglöhner Gg. Roßnagel aus Neckar-» au Außer fchroeren Verletzungen am Kopf und der einen Hand wurde ihm der rechte Fuß abgefahren ers-ce- geirrt-sae- » Er lenbacb. —- Kürzlich schoß der jüngste Sohn des- Winzers Senft feinem zweitältesten Bruder aus ei nem Revolver eine Kugel in dieBrusi, welche den alsbaldigen Tod desselben; zur Folge hatte. Dieser That gings eine Familienszene voraus, in welcher; .der Thäter den Getödteten beschuldig te, zu Hause müßig zu gehen und dem i Aliohol zu huldigen» während er selbst den ganzen Morgen gearbeitet habe Ciruemsurg ’ Betiemburg —- Jnfolge plötz licken Anhaltens eines Zuges beim» Rangiren stürzte der Zugfiihrer Joh ( P. ctarnich vom Trittbrett des Pack wagens herab. Er fiel auf eine Koh lenichlacke und zog sich eine erhebliche iiopfoerletzung zu Gesten-reich Its-sank i Polanka -«—— Aus Unvorsichtig i icit erfchossen hat hier der GefchiiftsJ mann Franz Fi lgas den siebzehniiihri gen Grundbesitzerösohn JofefZ Z aitz. —- Unliingft brach in kdem Anwesen des Häuslers Robert Gold ein Brand aus« dem das mit Strod gedeckte Wohngcbijude sowie einSchup pen zum Opfer fielen. . FOUN S t. G alle n. -— Auf dem Bahn hofe Et. Margrethen wurde vom Churer Zug ein vierjähriges Mädchen Namens Frieda Rohner überfahren nnd sofort aetchc1. Zum Kantonsrath wurde Dr. Leh mann mit 8506 Stimmen gewähl:. Böschenstein erhielt 768 Stimmen. — W Das neue Raturakisationigecetz. Das neue Naturalisationsgesetz,zoie es vom Kongreß angenommen wurde, ist jetzt im Druck erschienen. Wir beeilen uns, sofort die einzelnen Bestimmungen bekannt zu geben, da viele Eingewanderte ängst lich wurden, daß sie späterhin bei der Erlangung der Bürgerpapiere unüber windlichen Schwierigkeiten gegenüber gestellt würden. Dies ist allerdings nicht der Fall, obwohl tünsiighin von einem Fremdgeborenen bei der Erlan gung des Bürgerrechts verlangt wird, fdaß er englisch sprechen und seinen Namen schreiben kann. Vorläufig, d. h. bis 27. September dieses Jahres, bleibt noch alles bei-m ialten, so daß die Bürgerwerdung bis Hdahin noch nach dem bisherigenBrauch vor sich geht. Es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß das Bürgerwerden nach der alten Form leichter ist, als nach der neuen Ord nung, so daß bis zum 27. September die Bürgermiihle wahrscheinlich mehr zu tun haben wird, als in sonstiger « eit. d Name und allg. Bestimmungen. Das neue Gesetz trägt den Namen »Ein Gesetz zur Schaffung eines Bu reau für Einwanderung und Natura lisation und zur Aufstellung einheitli cher Regeln für die Naturalisation Fremdgeborener in den Ver. Staaten.« Sektion 1 bestimmt, daß das ,,Bureau für Einwanderung« unter dem Departement für Handel und Ar beit lünftighin als «Bureau fiir Ein wanderung und Naturalisation« be lannt sein soll, und daß ihm auch alle Angelegenheiten bei der Erlangung des Bürgerrechts durch Fremdgeborene un terstellt fein sollen. Es soll tünftighin auch die Pflicht dieses Bureaus sein, über jeden Einwanderer Buch zu füh ren, das heißt, Name, Alter, Beschäfti gung, Personalbeschreibung, Geburts ort, letzten Wohnort etc. festzustellen, wie auch Datum der Einwanderung, und im Falle diese über einen Hafen erfolgt, Name des Hafens und des Schiffes, mit dem er ankommt. S e l t i o n 2 bestimmt, daß .der Handels - Selretär dafür sorgt, daß das neue Bureau mit den nötigen Be amten, sowie den nötigen Materialien zur Erledigung feiner Arbeiten ver sorgt werde. Settion 3 gibt an, welche Ge richte zuständig sein sollen, um Fremd geborene als Bürger der Ver. Staaten zu naturalisieren. Es sind dies nach dem Gesetze alle Bundeslreis- und Vundesdistrittsgerichte in den verschie denen Staaten und Territorien, ein schließlich von Hawaii und Alaska, so wie alle »Courts of Record« mit Sie gel und Clerl in den verschiedenen Staaten, die in Fällen von lmw oder -l·anity Jurisdiktion haben. lDies würde also sogenannte Munizipal-, Kriminal- und Polizeigerichte künf tighin ausschließen). Auch können sich nur Personen an diese Gerichte wen den, die ihren Wohnsitz innerhalb des ; betreffenden Gerichtsdistrilts haben. « Art der Erlangung des Illrgerrcchts. Seition 4 enthält die Bestim mungen, wie ein Fremdgeborener das Bürgerrecht in den Ver. Staaten er langen kann. a) Er muß zwei Jahre vor seiner eigentlichen Zulassung sum — Bürgerrecht und, nachdem er 18 Jahre alt geworden, vor dem Clert eines der zuständigen Gerichte eine Erklärung abgeben, daß er Bürger zu werden wünscht und daß er der Angehörigteit oder Untertänigieit anderer Staaten oder Fürsten entsagt. Jn dieser Er klärung muß auch Name, Alter, Be schäftiguns Personalbeschreibung, Ge burtsort, letzter Wohnort im Aus lande, Datum der Ankunft, Schiff mit welchem gelandet, und hiesiger Wohnort angegeben sein. Mit andern - Worten: die sogenannten »ersten Pa piere« enthalten eine neue Form mit all diesen Angaben. j Borgesehen ist jedoch ganz » speziell, daß Fremdgeborene, welche! schon vor dem Inkrafttreten diesesGes » setzes ihre Erklärung, Bi« rger der Ver Staaten zu werden, abgegeben haben, ! d. h schon ihre sogenannten »ersten » Papiere« im Besitz haben, nicht ! n o ch m als diese Erklärung unter den Bestimmungen des neuen Gesetzes abzugeben haben. v) Nicht vor zwei Jahren,aver auch nicht später als nach sieben Jahren nach Erlangung dieser ersten Papiere, muß der Fremdgeborene, um Vollbürger werden zu können, eine schriftliche, von ihm selbst un terzeichnete Petition an das Gericht einreichen mit allen schon oben erwähn ten Angaben und mit weiterer Angabe, wo und wann er seine ersten Papie re« erlangte, ob er verheiratet ist,wann er heiratete etc» ob er Kinder hat etc. Vorgesehen ist aber auch hier, daß er die Petition nicht selbst zu un terschreiben braucht, wenn er schon vor Annahme dieses neuen Gesetzes seine »ersten Papiere« erlangt hatte. Die Petition muß ferner konstatieren, daß der Applikant nicht anarchistisch ge sinnt und nicht Polygamist ist. Au ßerdem muß die Petition von den be schworenen Aussagen zweier Bürger begleitet sein, daß sie wissen, daß der Applikant mindestens fünf Jahre in den Ber. Staaten ansässig und eine geeignete Persönlichkeit ist« um Bürger zu werden. Wenn der Applikant n a ch der Annahme dieses neuen Gesetzes in den Ver. Staaten ankam, muß beim Clerk des Gerichtcs vom Bureau für Einwanderung und Naturalisation in Washington auch die Bestätigung sei ner früher bei der Einwanderung ge machten Angaben hinterlegt werden. c) Vor der Zulassung zum Bür girrecht muß der Appitkani im offe nen Gerichte beschwören, daß er die Konstitutioii der Ver. Stactin auf recht erhalten und all-r früheren Siaatsangehöiigkeit over früherem Un«ertanentuni entsagen mit-L d) Es muß dein Gerichtshofe bei der Zulassung zum Bürgerrecht klar sein, daß der Applikaiit innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre stetig in den Ver. Staaten ansäßig war, daß er guten Charakters ist und die Prinzipien der Konstitution aner - kennt. e) Jnifalle ein Applikant vor sei ner Zulasfung zum Bürgerrecht ir gend einen Titel oder einen ererbten Adelstitel unter einer auswärtigen Macht oder einem auswärtigen Po tentaten hatte, muß er diesem Titel entsagen oder den Adelstitel ablegen und zwar vor dem Gericht, bei dem er seine Applikation einreichte und diese, Entsagung oder Ablegung muß in sden Gerichtsbüchern besonders ver merkt werden. f) Wenn einFremdgeborener stirbt, nachdem er seine Erklärung, Bürger zzu werden, abgegeben hat, d h. nach dem er seine »ersten Papiere« erlangt hat, aber e h e er voller Bürger wur de. so mögen seine Witwe oder Kinder die Bürgerpapiere unter den Bestim !mungen dieses Gesetzes erwerben, sohne nochmals wieder die ersten Pa IPi ere zu erwirken s Sektion 5 bestimmt dann, daß s sofort nach Einreichung einer Peiition eines Avplitanten der Clerk des be treffenden Gerichtes Notiz davon an einem leicht sichtbaren Platze in seiner Office öffentlich anschlagen soll und zwar mit allen in der Petition ge machten Angaben über Alter« Her s kiinft etc. —-———W Einige sehr wichtige Bestimmungen S e l t i o n 6 schreibt vor, daß Pe titionen zur Erlangung des Bürger rechts zu irgend einer Zeit, auch wäh rend der Gerichtsferien, dem Clert des Gerichts eingereicht werden können, daß aber der Richter für Verleihung des eigentlichen Bürgerrechtes b e - stim mte T a ge ansetzen soll und daß das Bürgerrecht nicht vor Ablauf von 90 T a g e n nach Einreichung der Petition verliehen werden darf. V o r gesehen ist in dieser Settion noch ganz speziell, daß kein Richter dasBiir gerrecht innerhalb von 80 T a g e n v o r irgend einer allgemeinen Wahl verleihen darf. V o r g es e h e n ist ferner, daß bei der Verleihung des Bürgerrechtes der Richter auf eine spe zielle Petition hin dem Appliianten das Recht geben kann, seinen N a m e n zu änder n und daß ihm dann die Bürgerpapiere auf den neuen Namen hin ausgestellt werden können. S e l t i o n 7 verbietet, daß Perso nen, die Anarchisten sind oder anarchi ftifchen Jdeen huldigen oder die Er mordung von Beamten unter gewissen Umständen für berechtigt erachten, das Bürgerrecht erhalten. Sie verbietet ferner die Verleihung des Bürgerrechts an Polygamiften oder Befürworter der Polygamie. Sektion 8 besagt wörtlich: »KetnFremdgeborener soll W ’ naturalisiert oder all Viirger der Ver. Staaten zugelassen werden« der nicht die englische Sprache sprechen lann.« Ausgeschlossen von dieser Bestimmung sind natürlich diejenigen, denen das. Sprechen eine physische Unmöglichkeit ist, wie z. B. die Taubstummen. V o r g e s e h e n ist außerdem ganz speziell, daß diejenigen, die schon vor Annahme dieses Gesetzes ihre »ersten Papie « erworben hatten, auch von dieser e stimmung nicht betroffen werden sol len, wie auch alle diejenigen nicht, wel che ein Heimstättegesuch auf Ländereien der Ver.Staaten aufgenommen und die Heimstättegesetze befolgt haben. S e i t io n 9 bestimmt, daß die ei gentliche und schließliche Verleihung de; Bürgerrechts nur in öffentlicher Gerichtssitzung stattfinden dars, und daß die Bürgerpapiere die eigenhändige jkluterschrift des Richters tragen müs en. Seltion 10 sieht vor, wie ein Applilant um das Bürgerrecht vorzu gehen hat, wenn er nicht 5 Jahre lang in einem Staat oder Territorium ge wohnt hal; die Seltion·schreibt ferner vor, daß er mindestens ein Jahr in ei nem Staate gewohnt haben muß, ehe er sich innerhalb dieses Staates mit ei ner Petition um Erlangung des Bür gerrechtes an eines der Gerichte wen den kann. Se t t i o n 11 besagt, daß die Ber. Staaten das Recht haben-, jederzeit durch einen Vertreter Einwand gegen Zulassung einer Person zum Bürger recht im Gericht zu erheben und zu die sem Zwecke Zeugen vorzuladen etc. Vorschriften fiir die Clerks und Kosten. S e k t i on 12 enthält genaue Bor schriften für die Gerichtsclerts mit be zug auf die Ausfertigung der Papiere und bestimmt die Anfertigung von Duplikaten für das Bureau für Ein wanderung und Naturalisation. Die Seltion setzt sogar eine Strafe aus für solche Elerts, die nicht den Bestimmun gen gemäß handeln, und schreibt vor, daß sie genaue Abrechnung verlegen. S e t t i o n 18 bestimmt die Kosten für die Applikanten bei Erlangung des Bürgerrechts. Für Erlangung der »ersten Papiere«, d. h. eines Zertisi tats, daß eine Erklärung, Bürger werden zu wollen, abgegeben wurde, muß ein D o l la r entrichtet werden. Bei Einreichung der Petition zur Er langung des Bürgerrechtes müssen z w ei D o l l a r s hinterlegt werden und nach Ausfertigung der nach 90 Tagen zu erlangenden eigentlichen Bürgerpapiere wieder zwei Dollars. Die Hälfte dieses Geldes mag der Ge richtsclert behalten, die andere Hälfte muß er an das Bureau für Einwan derung und Naturalisation abliefern. Außerdem muß von dem Applitanten bei der Einreichung der Betttion um das Bürgerrecht beim Clert noch eine genügende Summe hinterlegt werden, um die Kosten zu decken, im Falle Zeugen bei dem Verfahren vorgeladen werden sollten. Der Rest der Sektion schreibt vor, wie der Elerk diese Gel der verrechnen soll Sektion 14 schreibt vor, wie die Clerls ,,Records« über die Natu ralisation halten und aufbewahren sollen. Verlust des Bürger-rechtes und Strabe stimmungen. Sektion 15 gibt den Bundes Distriltsanwälten den Auftrag, so fort die nötigen legalen Schritte zu ergreifen, sobald in ihrem Distritte dargetan wird, daß irgend jemand den Versuch macht, das Bürgerrecht widerrechtlich zu erwerben. Außerdem bestimmt die Settion, daß Bürger rechte widerrufen werden können, wenn ein naturalisierter Bürger in ’ nerhalb von 5 Jahren nachErlangung des Bürgerrechts seinen permanenten iWohnsitz wieder in einem fremden Lande aufschlägt Diese Bestimmung I soll nicht nur für solche gelten, die ihr Bürgerrecht unter dem neuen Gesetz erlangten, sondern auch für die, die es schon früher erlangt hatten. Die Settionen 16 bis 25 enthalten Strafbestimmungen für alle diejenigen, welche auf betrügerische Weifs das Bürgerrecht zu erlangen suchen oder erlangt haben, sowie für alle diejenigen, welche sich an einer solchen betrügerischen Handlung betei ligen. Die S e k t i o n 26 widerruft das frühere Gesetz und alle mit dem Gesetz in Widerspruch stehenden früheren gesetzlichen Bestimmungen Schlnszbcfttmmungcm Sektion 27 schreibt die Form fiir die »ersten Papiere«, die Petitio nen zur Erlangung des Bürgerrechtes nnd fiir die eigentlichen Bürgerpapiere vor. S e ktion 28 gibt dem Handels selretär das Recht, die nötigen Regu lationen zur Durchführung des Ge sef«3 zu erlassen. S e k t i on 29 enthält die zur Durchführung des Gesehes nötige Verwilligung Sektion 30 schreibt vor, wie Personen, die nicht Staatsangehörige fremder iMächte waren. sondern in Gebieten wohnten, die den Ver· Staa ten gebören, Büraer werden können. Se k t i o n 81 bestimmt, das-, das Gesetz 90 Tage nach seiner Annalsme in Kraft trete. ausgenommen die Sek tionen 1, 2, W und 29, die sofort nach Annahme in Kraft getreten sind· Endgültig angenommen durch die Unte«schrift des Präsidenten wurde das Geseh am 29. Juni 1906.