Die Bloomfield Germania. (Bloomfield, Nebraska) 1???-1914, December 28, 1911, Image 3

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    W
Präsidenten.
Herr Taft tritt ftir under-änderte Beil-es
haltung des Shermangksetzes ein«
sefiirtvortet aber weitere Gesetsebuns
zur Regulirung der Trustfrage.
An den Senat und das Repräsentan
- tenhausl
Mit dieser Botschaft übersende ich
die erste von mehreren, welche ich dem
Kongreß während des Zeitraumes
von Eröffnung der regelmäßigen
Sihungsperiode bis zur Vertagung
über die Weihnachisfeiertage zugehen
lassen werde. Es ist so viel zu be
richten über die Thätigteit der Regie
rung, wichtige Gegenstände bedürfen
einer Erklärung von Seiten der
Executive und erschöpfende Berichte
von Spezialtommissionen müssen dem
Kongreß vorgelegt werden, so dasz es
nicht möglich ist, in einer einzigen
Botschaft von vernünftiger Länge die
nationale Geseßgebung bei ihrer er
sten regelmäßigen Sitzung mit Allem
feztraut zu machen, was sie erfahren
o te.
Truftselev nnd sie-gerichtliche Entlcheis
tausen.
Jm vorigen Mai hat das Oberge
richt Entscheidungen abgegeben in
den Prozessen, weiche die Regierung
anhängig gemacht hat, um die Auf
lösung des »Standard Oil Trust« und
des »Ameriean Tobaceo Trust« zu er
zwingen. Die Entscheidungen sind
evochemachend und verliindeten der
Geschäftswelt durch maßgebende
Stelle, von welcher Bedeutung und
Wirkung das »Anti-Trust-Geseß« von
1890 ist. Sie weichen in leiner nen
nenswerthen Weise von der früheren
Auslegung und Anwendung dieses
wichtigen Gesetzes durch das Gericht
ab, aber sie klären die lesterern in
dem sie die bereits zugestandenen Aus
nahmen von der wörtlichen Deutung
des Geseges weiter darlegen. Die ge
richtlichen Verfügungen, welche auf
Grund der Entscheidungen getroffen
wurden, liesern ein nützliches Vorbild
fiir die richtige Methode, wie mit dem
Kapital und Eigenthum ungesetzlicher
Trufts zu verfahren ist. Die Ent
scheidungen sprechen für die Noth
wendigleit und Weisheit weiterer zu-,
söhlicher Gesetzgebung um es der Ge-«
schäftswelt zu erleichtern, sich mit dem
Gesetz und seiner Auslegung in Ein
klang zu sehen, damit Wohlthat, Frei
heit und Ansvorn eines vernünftigen
geschäftlichen Wettbewerbes ohne Ein
buße wirklich fortschrittlichen Stre
bens, erhalten bleiben.
Lein Abweichen von früherer Auslegung.
Jn zwei früheren Fällen, bei wel
chen das Trustgesetz angerufen wurde,«
um ein Transportraten-Uebereiniom
men zwischen Eisenbahn-en zu verbie
ten, wurde geltend gemacht, daß dass
Uebereinlommen im Sinne des all-»
gemeinen Rechtes (Common Law)
ein erlaubtes (reasonable) sei. Diese
Vertheidigung wurde vom Gericht
nicht anerkannt, da das Truftgefetz
gegen alle Kontrakte und Kombina
tionen zur Einschränkung der Kon
kurrenz gerichtet sei, wenn auch unter
dem allgemeinen Rechte kein Einwand
dagegen erhoben werden könne. Bei
späteren Entscheidungen erklärte das
Gericht, daß das Trustgefetz verstän
dig ausgelegt werden sollte, und wei
gerte sich, gewisse lontraitliche Han
delseinschränlungen zu verbieten,
weil dieselben nebenbei und indirekt
aufträten Bei den Entscheidungen
gegen die »Standard Oil Co.« und
die »American Tobacco Co.« folgte
das Gericht dem allgemeinen Recht
nur insofern, als es dessen Prüf
fteine fiir Ausnahmen von der wört
lichen Anwendung des Trustgefetzes
adoptirte.
Es ltt gesagt worden, pas one we
ttcht, tndem es bei dee Auslegung des
Teuttgefesee dte tm allgemeinen Recht
gemachten Uniufcheldnngen naives-·
dete. eelteeeen feine Matt genommen
balde. Dies tft augenscheinlich nnetchs
tin. Reich feinem Uetltell ltt lebet
Kante-It und ieve Kombtnatten eue
Ctnfelkellnlunn dee zwischenftantltchen
handele. deeen Zweet odee note-ven
dtqe Folge die Kenteollteuns dee
Ueetle dates Unteedeückung dee sten
leeeeene odee Ochs-»aus elnee Mone
pele II. von dem Gelese verboten.
Dte lchsettten settttee lönnen letnen
solt cnlltdeen, dee gegen vae Oeles
seeltbht nat welchen dasselbe nlcht
sntee dee odeeneetotllden Iuelenuns
engen-endet werben taten.
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noch eigene-e sinnst-unten- eend uns
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etn Fall von Dunsteselminteess
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neeetse segnete-. sonst-dehne
eeee statt-seinen eetuee M
nett Its bettelte-des fees-is ees ti
meenteenk untee dem isyeneeh
rer auf diese Weise erlangten Macht
gemäßigten Gebrauch machten und
dem Publikum nicht zu hohe und
übertriebene Preise abforderten. Theo
retiter und Geschäftsleute, welche das
Gesetz verletzen, haben allerdings ge
hofft, daß die Gerichte gewisse derar
tige Grenzen ziehen würden, aber tein
Gerichtshof von Ansehen hat ihnen
jemals den Gefallen gethan. Und
sicherlich ist in den Entscheidungen der
beiden letzten Fälle nichts zu finden,
was dieser gefährlichen Theorie rich
terlichen Veliebens bei Durchführungs
des Gesetzes den geringsten Vorschub
leistet. i
Kraft und Wirksamkeit des Truftgefetzes
wachsen.
Seit 21 Jahren sind wir bemüht,
dieses Gesetz fiir die Zwecke, zu denen
es erlassen wurde, wirksam zu machen«
Der Fall Knight wirlte entmuthigends
und schien die Verfolgung und Unter-(
driiclung des Uebels der ,,Trufts«i
wieder vollständig den Einzelstaaten!
in die Hände zu spielen. Aber lang-i
sam wurde der Fehler des damaligen»
Urtheils wieder gut gemacht, und erfts
in den letzten drei oder vier Jahrenf
hat sich die schwere Hand des Gefetzest
auf die großen ungesetzlichen Kombi-!
nationen gelegt, welche solche absolute»
Herrschaft über viele unserer Indu-»
strien ausgeübt haben. Kriminaltla-i
gen wurden erhoben und eine Anzahls
schweben, aber die Geschworenenl
scheuten sich, Männer von angesehener
gesellschaftlicher Stellung, deren Ver
gehen nicht als Verbrechen angesehen
wurden, zu Gefängnißstrafen zu ver
urtheilen, und Richter zögertem der
artige Urtheile zur Ausführung zu
bringen. Aber man fängt an, das
Vergehen besser zu verstehen und dag
selbe als das zu betrachten, was es
thatsiichltch ist, nämlich eine überlegte
und beabsichtigte Mißachtung des Ge
setzes, und wir können gut-ersichtlichl
erwarten, daß die Geschworenen in
Zukunft Gefängnis-strafen auferlegen
werden. l
Das sesetliche Mittel der Instit-up
Jm Falle der »Standard Oil Co."s
fanden das Obergertcht und dass
Kreisgericht, daß es sich um ein Mo-:
novol im zwischenstaatlichen Verkehrs
handele, welches die Reinigung, den?
Transport und Verlauf von Pein-I
leum und seiner Produkte betraf.
Dasselbe wurde durch 37 verschiedene
Körperschaften bewirkt und aufrecht
erhalten, deren Aktien sich in Händen
einer Gesellschaft in New Jersey be-;
fanden. Durch die gerichtliche Entz
scheidung wurde die Auslösung der
Kombination befohlen und die Ueber-;
tragung und Vertheilung »pro rata'«"
der im Besitz der New Jersever Ge
sellschaft befindlichen Aktien der 37:
Körperschasten an ihre Aktionäre an
geordnet. Den angeklagten Korpo
rationen und Personen wurde verbo
ten, sich zur Wiederherstellung des
Monopols zu verschwören oder zu ver
binden, und alle Abmachungen zwi
schen den Unterkörperschasten, welche
weitere Uebertretungen des Gesetzes
zur Folge haben würden, wurden
ebenfalls untersagt.
Jm Falle der Tabak - Gesellschaft
entschied das Gericht, daß die ange
llagten Personen, 29 an der Zahl,
sich vollständige Kontrolle iiber die
Fabrikation, den Verkauf und die
Vertheilung von Tobak in den Ver.
Staaten und im Auslande verschafft
shätten Dies sei durch Kombinatio
inen geschehen, welche den Zweck und
sdie Wirkung hatten, die Konkurrenz
szu unterdrücken, die Preise zu be
stimmen und ein Monopol zu schaf
sen, und zwar nicht nur in der Ta
bakssabrilation, sondern auch in der
Erzeugung von Staniol und Lakritze,
welche in der Manufaitur und im
Verkan von Rauchtabak. Zigarren.
Zigaretten und Schnuvstavak ge
braucht werden. Der Fall der Ta
balgesellschast war siir das Gericht
weit verwickelter und schwieriger zu
entscheiden, als derjenige der »Staus
dard Oil Co.·' Hier hatte man es
nicht mit einer Gesellschaft zu thun,
wache IM- ggzzk Aftiellsähiilli im
Besitz hatte. Die hauvtgesellschast
war die «American Tobarco Com
vany'«« eine Körperschaft zur Erzeu
gung. Laneruna und zum Verlauf
von Tabak. Zur Zerstörung der Kom
bination und Wiederherstellung der
Konturrenz war ee nottut-endig, das
Kapital und die einleiuen Betriebe
anlaaen des »Oui« unter einige der
alten Gesellschaften welche denselben
vitdeten. und neue. eigene tu dem
Zweite gebildete litesellschnsten zu ver
theilen t« traten im litanlen vier
eehn alte uud neue Oeleltschalten an
die Stelle der einen.
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J sum-u cla- um Im.tlt).ml)
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fund auch vix dritte mit raooaooo
lKapitaL Der Lakrisengesellfchasten
sind es zwei, eine mit 85,758,000 Ka
pital, die andere mit S2,000,000.
Ferner ist noch die British - American
Tobacco Companh vorhanden, welche
im Ausland mit 826,000,000 Kapital
Geschäfte treibt, und die Porto Rico
Tobacco Company mit einem Kapital
von 81,800,000 und die United Ci
gar Stores Company mit einem Ka
pital von 89,000,000.
Unter diesem Arrangement ist jede
der verschiedenen Geschäftsarten un,
ter zwei oder mehr Kompagnien ver
theilt, wie auch die hauptsächlichsten
Tabatsabritationsesrzeugnisse, sodaß
Konkurrenz zwischen diesen Firmen
nicht nur möglich, sondern nothwen
dig ist. Die gegenwärtigen unab
hängigen Tabatsirmen werden also
21.89 Prozent der Produktion be
herrschen, die American Tobacco Co.
38.08 Prozent, die Liggett ä Myeri
Co. 20.05, die Lorrillard Co. 22.82
und dke Rehnolds Co. 2.66 Prozent.
Die Attien der anderen Kompagnien
sind der Kontrolle der American To
bacco Companh entzogen und unter
die Attienhesitzer vertheilt worden. Alle
Abmachungen betreffs Beschräntung
der Konkurrenz sind nichtig erklärt
worden. " Dir Besitzer der Vorzugs
aktien haben nun das Stimmrecht,
was ihnen unter dem alten Abtomi
men nicht zustand. Das Verhältnis
der Vorzugs- zu den Stammattien
war tote 78 zu 40.
Jn der ursprünglichen ustage wur
den 29 Angeklagte genannt, die der
Verschwörung beschuidtgt waren,
durch welche die ungeseßliche Vereini
gung ihre ungeseßliche Macht aus
iisbte. Unter der Neuabmachung wer
den diese Angeklagten nur von 40
Prozent als Maximum bis zu 281X2
Prozent als Minimum der Aitten he
sißen, mit Ausnahme einer kleineren
Gesellschaft, der Porto Riro Co» in
der sie 45 Prozent besitzen. Den 29
Angeklagten ist ferner verboten, wäh
rend der Dauer von drei Jahren wei
tere Attien zu erwerben, ausgenom
men durch Veriäuse unter sich selbst.
sodaß dieser Gruppe die Möglichkeit
genommen ist, während dieser Zeit
ihre Kontrolle zu erweitern. Allen in
der gerichtlichen Klage Genannteu ist
es für ewige Zeiten untersagt, durch
Anwendung der alten Trustmethoden
wieder eine Vereinigung der angeilag
ten Kompagnien anzustreben. Ferner
ist allen 14 Korporationen untersagt,
unter einander Aktien von anderen
Gesellschaften zu erwerben. Allen die
sen Kompagnien ist es ferner unter
sagt, gemeinsame Beamte, gemeinsame
Geschäftsloiale oder Eintaufs- und
Verkaufsagenten zu haben oder sich ge
genseitig Geld zu leihen.
Grssie der neuen Lomasnieew
Gewisse unabhängige Tabatgesell
schaften erhoben Einwände, daß diese
Abmachung ungeret sei, weil sie
Kompagnien in Existenz ließ, die sehr
großes Stammiapital hätten und daß
eine gerechte Vertheilung dir wäre,
wenn die alten Gesellschaften in zahl
reiche kleinere Korporationen zertheilt
würden, deren Kapital mehr gleich
wäre mit dem der unabhängigen Ge
sellschaften. Diese Auffassung ist die
Folge eines Mißverstehens des Aust
gesetzes, den es bezweckt nicht, die An
sammlung großer Kapitalien in den
Händen großer Geschäftsunterneh
mungen zu verhindern, wenn dadurch
die Kosten der Herstellung und des
Beriaufs vermindert werden. Es
richtet sich vielmehr nur gegen die An
sammlung großer Kapitalien, wenn sie
; dazu dienen sollen, die Konkurrenz zu
serstickem die Preise zu iontrolliren
iund Monopole zu schaffen. Wenn
Hvir durch das Auflösungsdelret diese
Hlbsichten unmöglich gemacht und die
iKonturrenz zwischen den neuen Lom
pagnien, in die die alte Organisation
zertheilt wurde. wieder hergestellt ha
ben, so ist der Nutzen des Gesetzes er
wiesen.
IIHOIIMM gest Ist Ists Ie- Mast-.
Es ist nicht ver Zweck des GeseIeL
das Eigenthum und Kapital der ge
iesveeteseabeu Trift- wegzunehmen·
CI sind Strafen durch Gelvbufse oder
Haft für die verwaltet-en Gefe einber
ieeeek und Geldstraer und ann
beichiagnahmunaea site Kokpaeatcoi
neu voraetebem abee das Vorgehen tu
Zlvitaerichteu M ein ImIMchee MU·
Oel. um durch Einhalt-beer Tusin
Ichäftsbeteieb ladmznseaea und den
feineren Geh-mes- dee , hellen unt-I
m Kapitals derselben n lseelesemql
des Teufmleses Ue verbinden-. «
Umfass-es see IMW
Im erlaue-e mit zu behaartem sah
noch nie vorde- Oa der Echtes-te deeH
ameeelasiichen Rechte-siege esse Ie
Iichmede Entscheidung so vallsöadh
Ideen Zweit erfülle dal. wie die seyen
Im Japanequ M seht fees klae
and see Musen-Im des seemtchms
Nase have-. m diese Guts-debitae
bewiesen
In Ies- Iee see-sama.
M must ges-end sie-um« pas w
was-rieth- ktmdeuaug m
Statt-LIM- mem die Mitm
Meiestepsee m Jensei- dqu mm
wide-· sie Miete In der speise-se
Um ase neues see-namens aste
risk-. Dies M ets Indem und
Aus-O aus Ue such sen-. das U
see Mde steif M besessen
was M speiset I IIUMIM
sunwirksam feien. Den Kompagnreen
ist vom Gericht dirett und in ilarster
Form jedes gemeinsame Wirken ver
boten. Dann ift auch die Zahl der
Aktionäre der verschiedenen Kompag
nieen so groß, daß ein Versuch, sich
zu verbinden, um wieder eine ge
meinsame Kontrolle herzustellen, den
Behörden nicht wohl verborgen blei
hen könnte. Die Anstifter des Pla
nes und seine leitenden Geister wiiri
den sich sofort der Mißachtung des
Gerichte-z schuldig machen und sich der
Gefahr einer exemplarischen Gefäng
nißstrafe aussehen. Das Resultat der
Auflösungsentscheidung muß sein, daß
die verschiedenen Kompagnieen unter
der Leitung ihrer Geschäftsführer sich
tüchtig ins Zeug legen müssen, und
Konkurrenz muß die Folge sein, wenn
nicht die eine Firma blühen, die an-:
dere rückwärts gehen soll
Die Kritiier. welche die Auslösung
des Trusts nur einen Kleiderwechsel
nennen, haben den Inhalt der ge
richtlichen Entscheidung nicht voll be
griffen und sind sich auch nicht be
wußt, welche persönliche Gefahr da
mit verbunden ist, sich der Entschei
dung zu widersegen
Freisilltge errgonisntion anderer
Entst- bevorstehend.
Der Effekt dieser zwei Entschei
dungen war der Auflösungsbefehl
fiir die Kombination von Fabrikanss
ten eleitrischer Lampen, einer südli
chen Wholesale Grocers Association,
einer Entscheidun gegen den Pul
vertruft. weiche de en Auflösung ver
fiigt, und andere Kombinationen tntt
einer ähnlichen Vergan enheit verhan
deln nun mit dem Jusizamt wegen
freiwilliger Auflösung durch Delrets
und Reorganisation im Einllang mit
den Gesehen
useseseteh
Aber nun, da gesehen wird, daßl
das Trustgeseß fiir den weck, filr den
es geschaffen wurde, wir sam ist, wird
aus verschiedenen Kreisen dessen Wiss
derruf gefordert. Es wird geltend s
gemacht, daß es dem Geschöftssort«
chkitt hinderlich ist und sey-zwecks dies
alte rutnöse Konkurrenz zswischen klei- s
neren Firmen wieder einzuführen und :
die niißlichf Vereinigung von Kapital, s
welche auf Verminderung der Produt- s
tionslosten hinzielt, die fiir prosperH
rendes Geschäftsleben nothwendig ist,
zu vereiteln. s
Jn neulichen Entscheidungen hat s
das Oberbundesgericht llar gemacht-;
daß das Geseß nichts enthält, was sich
gegen die Vereinigung von Kapital
und einfache große Fabriiorganisatio
nen richtet, wenn damit die Herabsetz
ung der Produktionskosten bezweckt
wird. Nur in Fällen, in denen die
Kapitals- oder Fabrikationsvereini
gung zu dem Zwecke stattfindet, die
Konkurrenz zu ersticken oder die Preise
zu lontrolliren, sowie Monopole zu
schaffen, tritt das Geseß in Anwen
dung, Größe allein verstößt nicht ge
gen das Gesetz. Nur wenn eine Ver
einigung stattfindet, um die bisher be
standene Konkurrenz aus dem Wege
zu schaffen, ist eine solche Verschmel
zung unstatthaft.
Mangelnde Klarheit im Gesetz.
Es wird die Beschwerde erhoben,
daß das Geseß nicht llar genug abge
faßt ist, um den Geschäftsleuten llar
zu machen, was sie nicht thun dürfen
Es wird geltend gemacht, daß zwei
Korporationen sich verschmelzen mö
gen und Jahre lang Geschäfte treiben,
worauf dann der Generalanwalt plötz
lich zu der Ansicht kommt, daß wenn
Männer solch große Kapitalien an
häufen, daß sie damit die Konkurrenz
erdrücken, die Preise tontrolliren und
;ein Monopol ausüben lönnen, sie
sicherlich wissen, was sie thun. Solche
Dinge werden nicht gethan, ohne daß
man darüber Klarheit hat. Wenn die
Verschmelzung einzig zu dem Zweck
stattfindet, die Betrievstosten zu der
ringern, ohne daß Preislontrollirung
und ähnliche ungesetzliche Dinge ge
plant und versucht werden, so werden
diese Leute vor gerichtlicher Verfol
gung sicher sein. Werden sie später
solcher Din e schuldig befunden. so
dürfen sie ich nicht beschweren, wenn
man sie auf die urspriinglichc Ver
schmelzung zurückführt
Die wes-DE sur sen III-ernst Iess
« s
Im Itme Ists-Muth
G wird viel davon gesprochtsh
Ums Chief zu wide-rufen und da
Illr aadm QMi ss mass-m wol-L
vea Zmä besser n Wen und Nr den
ehrlichen Geschäft-man einen ebenen
May schallt-h Ei M mä lich. das
ein solches Plan unsers-Hei wied.
ade id wage die Hemmt-M das Ue
Erörterunqu Uhu diese mag- ia les
m Zeit Im schlimme-m Osmia-list
aussucht und hin-n Plan zu
im IesV-but dom. m an Mars-U
du Indus-I In Trupmäw M
mss du O choose-writing gliitd
tot-Ist
Mem-met s stqu
sw s s Its ide
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JO fed- Mm ZIM Ism- nnd
tmm Ida-Meint »O Mu- Ums-«
tm Sul- iim Its-M htm. sum-o
II us i MU- sostums stumm
Mdn do- mn man-tun on« umt
sm OW- Ieasms in si- Jtus fis
uns-III M. d« ji«- Mm Is s ims
zu Daphnes M 0 Ums-« m Hinf
s u ums-. somit W aussu
Im dummen sind MIN- O
»«-·IWIII m- ust-II- sn mu.
solt- 00 II sammt-s uwa
machen, gewisse Waaren zu erhalten,
besteht. Dieses Gesetz sollte so klar ab
gesaszt sein, daß es die Regierung in
Stand setzen würde, die gegenwärtigen
umständlichen Prozesse zu vermeiden
und ihre Ausgabe dadurch zu erleich
tern, daß sie gegen Individuen vor
gehen tann, anstatt erst eine Ver
schwörung unter einer· Anzahl Leuten
zu beweisen. Ein solches Gesetz müß
te sauch der GeschäftstVelt ilar und
ausführlicher darlegen, was sie nicht
thun dars.
Renterunqskorporation empfohlen. i
Jn einer am T, Januar 1910 an
den Kongreß gesandten Spezialbot
schaft hob ich hervor, inwiefern in
solge der Auflösung dieser gesendet-!
lenenden Trusts die Geschäftswelt inj
Unrast versetzt werden tönnte. Jchs
sagte unter anderem:
»Aber eine solche Untersuchung und
mögliche gerichtliche Verfolgung von
Korporatoinem deren Zerstörung tau
sende von Attienbesitzer und Millionen
von Arbeitern in Mitleidenschaft zie-»
hen würde, sowie einer gewissen Klasse l
von Händlerm muß nothwendigerweife ;
in der Geschäftswelt Unruhe hervor-;
rusen, wird dem Zusluß von Kapital -
Einhalt gebieten und wird vielleichti
großes Leiden und ein Stillstehen un-« ;
serer Prosperitiit zur Fol e haben.s
Und dies wegen etlicher chuldigen;
unter zahlreichenUnschuldigen Jn die- .
fer Botschaft tviinsche ich hauptsächltchl
auf die Nothwendtgteit aufmerksam zu !
machen, Mittel und Wege zu ergrün- ;
den, wie solche Aenderungen ohne
große finanziellen Störungen stattfin-;
den können und wie solche Korpora-!
tionen sich dein Gesetz gemäß reorganis H
stren können, ohne u viel von ihrem
Charakter und ihrer Organisation
etnzubiißen.«
»Ja jener Botschaft hod tch hervor,
daß Organisationen, welche unter die
Bezeichnung »Trust« fallen, sich in
großem Maß mit dem Bersandt von
Waaren zwischen den einzelnen Staa
ten bescheiftigen, d. h. der zwischen
staatliche andel übertrifft den in ih
rem heimi chen Staat ganz bedeutend.
Diese Thatsache genügt, um solche
Korporationen u veranlassen, sich ei
nen Renterungsireibrief zu erwirten
unter solchen Beschränkungen tote sie
das Trustgesey vorschreibt.«
Korporationen, welche sich unter
einem solchen Geseh organisirt haben,
sollte es verboten werden, Aktien an
derer Korporationen zu besitzen, aus
senommen wenn spezielle Gründe da
iir vorliegen, die von den zuständigen
Reaierungsbehiirden gebilligt werden
müßten. Es würde dadurch dem Un
wesen einer Mutterorgnnisation mit
Ablegern in den verschiedenen Staa
ten, was bisher so viel zu dem Trust
wesen beitrug, vorgebeugt. Wenn die
Durchführung desTrustgesenes gründ
lich erfolgen soll, so ist es nothwendig,
tdaß ein Gesetz erlassen wird, welches
die sreiwillige Jnlorporirung von Ge
sellschaften, welche zwischenstaatlichen
und ausländischen Handel betreiben,
unter Regierungslontrolle vorsieht. Je
des Argument, welches seiner Zeit zu
Gunsten eines solchen Gesetzes vorge
bracht wurde, ist auch heute noch stich
haltig, besonders seit unter dem Trust
aesetz ein-e Anzahl Auflösungen von
zKorporaiionen stattgefunden haben.
jJch erneuere meine Empfehlung der
Schafsung eines solchen Gesetzes
l Negieruugsverwqltunnssuchvekstitndige
, benstlriqt.
Die Ausarbeitung der Entscheidung
betreffs der Auflösung der gegenwär
tigen Trusts in der Absicht, ihre Neur
ganisation in gesetzlicher Form zu be
wirken, hat llar dargelegt, daß den
Gerichten nicht die nöthige admini
strative Maschinerie zur Verfügung
steht, unt, ehe sie ihre Entscheidung
fbarbem die Erhebungen zu machen
welche nothwendig sind, wenn eine
Reorganisation gepljnt ist« Sie soll
ten daher ertniichtigt werden, die
Hilfe des Korporationsbureaus fiir
diese Erhebungen in Anspruch zu neh
men. Dem Kreisgericht und dem Ge
neralanwalt wurde ihre Arbeit in
dem Tabattrustsnll bedeutend von ei
nem Sachverständiaen erleichtert, den
due Korporationenbureau zur Verfü
auna stellte.
"Rssier8nzs Qpekpeoeiueoiesusiisos II
possession-.
ch gehe hier nichi auf Einzelheiien
des glich der Be Offenheit eines Ge
ieyeo ein« wei es vie Vereinigung
oon siapiioisionedinoiionen in Regie
rungororoomiivaeii Matten und »
ieichieen foll. Sol Korporationen
iollien den ichöessien Oefiimmnnsen
unter-wesen fein uns nomeniiich iolli
ten sie lich oer sei-seien audiisiisi be
ileisigen und iotlien länglich der
Ins de oon Iiiien send orm feder«
iet onicoile ieiieno einer Ioiheiiiesg
dee Honoeiedevoriemenie uneeeiooes
ien ieio. der sie euch is eroeiieisofien
Ists-I ihre Ungeiepeaheiien sue Gui
Qeioeens unieedeeten könnten.
iii iior zu neidete-. das die speise-o
riremi arme Mkieenugeieneroiie see
oriioe Kerne-Meeren Irde Iekeen ge
Iiciiiese beeioismeo unser neue Teuii
seien ietiiseee soiiept oder ei kii gu
»Um-. das die iQuie Mienen-e
ionieoce and die sieedeeie ceifmi
iiqeeie sei isree seidäiiieissereu bee
seriige Steine Ieise vom-ein- m
Qee Dis-den« sowie-sede. so die Leiter
sehe- seesemiieuees sich jedersei- sei
des teils-Mee- Regina-someth
Ieee en ihm-. «
seid ein sesmiiseeseeumm do«
se- deseeiedeoeeeuueei auserlese
würde. dürfte seht wohl auch mit der
Aufgabe betraut werden, den Gerich
ten bei der Auflösung und Neuschafs
sung von Trusts in Uebereinsiimmung
mit den Gesetzen zu helfen. Diese
Kommission sollte Exekutivgewalt be
sitzen, wie etwa der Controller of the
Curtency oder die Zwischenstaatliche
Handelskommission.
Jnkoruorirung freiwillig
Jch empfehle, daß diese zu verge
benden Freibriefe auf freiwillige
Weise erlangt werden, wenigstens bis
die gemachte Erfahrung die obliga
torische Annahme als gerechtfertigt
erscheinen läßt. Der Nutzen, der sich
Jus dein Geschäftsbetrieb unter dem
Schuß eines solch-en Freibriefes erge
ben würde, würde Alle die anlocken,
welche wünschen, in ihren Geschäften
sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen
zu halten. Andere große Korporat
tionen, welche sich die Bortheile einer
Regierungsinlorporirung nicht sichern,
dürfen sich dann nicht beklagen, wenn
infolge ihrer Weigerung, sich unter Re
gierungstontrolle zu stellen, sie rück
wärts gehen.
Nur Statut-gesetzgebung nithis.
Die angedeutete Gelegenheit für Re
gierungsintorporirung scheint mir, ist
geeignet für die Schaffung konstrui
tiver Gese?e, wie sie henöthigt werden,
um große ndustrielle Unternehmungen
im Einklang mit dem Trustgesehe zu
leiten. Ein solches Geseh müßte von
dem Oberbundesgericht so ausgelegt
werden können, daß zwischen gefehlt
chen unsd ungesehlichen Trusts die
Scheidegrenze gezo en werden könnte.
Und ein solcher se müßte streng
durchgeführt werden. w rden wir nicht
allen Jndividualismus aus dem Ge
fchäfteleben verbannen und es aus die
selbe Kontrollstufe stellen, wie es nun
betreffs der öffentl chen Nußhartettii
.lorporationen der Fall ist.
Dichtigkeit des Triumphes
: Das Trustgeseß ist der Ausdruck
der Anstrengungen eines freiheitlie
henden Volke-, gleiche Gelegenheit für
JAlle zu bewahren. Es E das ste
Esultat der zuversichtli n nstschlofsens
hett eines solchen Bo tei, sein künf
jtigee Wachsthum zu schiißern indern
;es, frei von Zwang und Beschrüntu
»den Unternehmungsgeist des Einge
nen, seinen Fleiß, sein Genie, seine
iJntelligenz unsd seinen Muth der Un
labhängigteit aufrecht erhält. Zwan ig
iJahre oder länger steht dieses Gesch
Iins unserem Geseßbuch.. Alle tannten
iseinen allgemeinen Zweck und waren
damit einverstanden. Viele seiner
Uebertreter hielten es chnisch für ohn
mächtig und seine Durchführung schien
nicht möglich zu sein. Langsanr fingen
die Mühlen der Gerichtöhdse zu mah
len an und nur stufenweise machte sich
die Majestiit des Gese es geltend.
Viele seiner staatsmänni chen Ueheher
starben, ehe es lebendige Kraft erlangt
hatte, und sie und Andere sahen das
Uebel wachsen, welches sie zu zerstören
gehofft hatten. Jeßt wird seine Wirk
samkeit ertanniz jeht sieht man seine
Kraft; jeßt ist der Zweck der Verwtris
lichung nahe. Und jeht auf einmal
erhebt sich die Forderung seiner-c Wi
derrufes unter dem Vorgehen, daß es
der geschäftlichen Blüthe hinderlich
sei. Man sagt uns in den allgemein
sten Redensarten, wie dem Uebel, wel
ches zu unterdrücken wir gerade auf
dem besten Wege sind, durch ein an
deres Geseß und in anderer Weise ah
geholfen werden kann, wenn wir nur
unser Wert zwanzigjahuger Arbeit
jeßt im Stich lassen und während
einer abermaligen Reihe von Jahren
ein neues Experiment probiren.
Es wird behauptet, daß das Gesetz
nichts Gutes geschaffen habe. Kann
eine derartige Behauptung standhal
ten angesichts der Wirkung der Ent
scheidung im Falle der ,,Northern
Sekurities Co.?« Jene Entscheidung
war in teiner Weise so drastisch oder
weitgehend iin Verbot. wie diejenige
gegen die »American Tobacco Co.«
Aber hat sie nicht mit einem Schlage
und für alle Zeiten der damals so
gewaltigen Bewegung Einhalt gethan.
die Herrschaft über alle Eisenbahnen
des Landes in einer Hand zu hereik
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