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About Die Bloomfield Germania. (Bloomfield, Nebraska) 1???-1914 | View Entire Issue (Dec. 28, 1911)
W Präsidenten. Herr Taft tritt ftir under-änderte Beil-es haltung des Shermangksetzes ein« sefiirtvortet aber weitere Gesetsebuns zur Regulirung der Trustfrage. An den Senat und das Repräsentan - tenhausl Mit dieser Botschaft übersende ich die erste von mehreren, welche ich dem Kongreß während des Zeitraumes von Eröffnung der regelmäßigen Sihungsperiode bis zur Vertagung über die Weihnachisfeiertage zugehen lassen werde. Es ist so viel zu be richten über die Thätigteit der Regie rung, wichtige Gegenstände bedürfen einer Erklärung von Seiten der Executive und erschöpfende Berichte von Spezialtommissionen müssen dem Kongreß vorgelegt werden, so dasz es nicht möglich ist, in einer einzigen Botschaft von vernünftiger Länge die nationale Geseßgebung bei ihrer er sten regelmäßigen Sitzung mit Allem feztraut zu machen, was sie erfahren o te. Truftselev nnd sie-gerichtliche Entlcheis tausen. Jm vorigen Mai hat das Oberge richt Entscheidungen abgegeben in den Prozessen, weiche die Regierung anhängig gemacht hat, um die Auf lösung des »Standard Oil Trust« und des »Ameriean Tobaceo Trust« zu er zwingen. Die Entscheidungen sind evochemachend und verliindeten der Geschäftswelt durch maßgebende Stelle, von welcher Bedeutung und Wirkung das »Anti-Trust-Geseß« von 1890 ist. Sie weichen in leiner nen nenswerthen Weise von der früheren Auslegung und Anwendung dieses wichtigen Gesetzes durch das Gericht ab, aber sie klären die lesterern in dem sie die bereits zugestandenen Aus nahmen von der wörtlichen Deutung des Geseges weiter darlegen. Die ge richtlichen Verfügungen, welche auf Grund der Entscheidungen getroffen wurden, liesern ein nützliches Vorbild fiir die richtige Methode, wie mit dem Kapital und Eigenthum ungesetzlicher Trufts zu verfahren ist. Die Ent scheidungen sprechen für die Noth wendigleit und Weisheit weiterer zu-, söhlicher Gesetzgebung um es der Ge-« schäftswelt zu erleichtern, sich mit dem Gesetz und seiner Auslegung in Ein klang zu sehen, damit Wohlthat, Frei heit und Ansvorn eines vernünftigen geschäftlichen Wettbewerbes ohne Ein buße wirklich fortschrittlichen Stre bens, erhalten bleiben. Lein Abweichen von früherer Auslegung. Jn zwei früheren Fällen, bei wel chen das Trustgesetz angerufen wurde,« um ein Transportraten-Uebereiniom men zwischen Eisenbahn-en zu verbie ten, wurde geltend gemacht, daß dass Uebereinlommen im Sinne des all-» gemeinen Rechtes (Common Law) ein erlaubtes (reasonable) sei. Diese Vertheidigung wurde vom Gericht nicht anerkannt, da das Truftgefetz gegen alle Kontrakte und Kombina tionen zur Einschränkung der Kon kurrenz gerichtet sei, wenn auch unter dem allgemeinen Rechte kein Einwand dagegen erhoben werden könne. Bei späteren Entscheidungen erklärte das Gericht, daß das Trustgefetz verstän dig ausgelegt werden sollte, und wei gerte sich, gewisse lontraitliche Han delseinschränlungen zu verbieten, weil dieselben nebenbei und indirekt aufträten Bei den Entscheidungen gegen die »Standard Oil Co.« und die »American Tobacco Co.« folgte das Gericht dem allgemeinen Recht nur insofern, als es dessen Prüf fteine fiir Ausnahmen von der wört lichen Anwendung des Trustgefetzes adoptirte. Es ltt gesagt worden, pas one we ttcht, tndem es bei dee Auslegung des Teuttgefesee dte tm allgemeinen Recht gemachten Uniufcheldnngen naives-· dete. eelteeeen feine Matt genommen balde. Dies tft augenscheinlich nnetchs tin. Reich feinem Uetltell ltt lebet Kante-It und ieve Kombtnatten eue Ctnfelkellnlunn dee zwischenftantltchen handele. deeen Zweet odee note-ven dtqe Folge die Kenteollteuns dee Ueetle dates Unteedeückung dee sten leeeeene odee Ochs-»aus elnee Mone pele II. von dem Gelese verboten. Dte lchsettten settttee lönnen letnen solt cnlltdeen, dee gegen vae Oeles seeltbht nat welchen dasselbe nlcht sntee dee odeeneetotllden Iuelenuns engen-endet werben taten. se ltt teenee seltene neun-est Idee· den. den das Odeeseetedt Md suec letne sutteteteeene tn den seiden les ten Mille- ene Meist anaeetsnet set. noch eigene-e sinnst-unten- eend uns feieenetene Its-essen see entfeetdesh es etn Fall von Dunsteselminteess Intee Ite bestem-using Iee Itssses le e Hm me nim. tue tn selt txedtf umsehe- ettne eetiendte dies lebe m M tll mitspeisen-et III me betet-eint und las Geht he tetneetet Vleteeeteu est Weitem eee seiest We Oeer III I steneete one-toter In weideten-. us neeetse segnete-. sonst-dehne eeee statt-seinen eetuee M nett Its bettelte-des fees-is ees ti meenteenk untee dem isyeneeh rer auf diese Weise erlangten Macht gemäßigten Gebrauch machten und dem Publikum nicht zu hohe und übertriebene Preise abforderten. Theo retiter und Geschäftsleute, welche das Gesetz verletzen, haben allerdings ge hofft, daß die Gerichte gewisse derar tige Grenzen ziehen würden, aber tein Gerichtshof von Ansehen hat ihnen jemals den Gefallen gethan. Und sicherlich ist in den Entscheidungen der beiden letzten Fälle nichts zu finden, was dieser gefährlichen Theorie rich terlichen Veliebens bei Durchführungs des Gesetzes den geringsten Vorschub leistet. i Kraft und Wirksamkeit des Truftgefetzes wachsen. Seit 21 Jahren sind wir bemüht, dieses Gesetz fiir die Zwecke, zu denen es erlassen wurde, wirksam zu machen« Der Fall Knight wirlte entmuthigends und schien die Verfolgung und Unter-( driiclung des Uebels der ,,Trufts«i wieder vollständig den Einzelstaaten! in die Hände zu spielen. Aber lang-i sam wurde der Fehler des damaligen» Urtheils wieder gut gemacht, und erfts in den letzten drei oder vier Jahrenf hat sich die schwere Hand des Gefetzest auf die großen ungesetzlichen Kombi-! nationen gelegt, welche solche absolute» Herrschaft über viele unserer Indu-» strien ausgeübt haben. Kriminaltla-i gen wurden erhoben und eine Anzahls schweben, aber die Geschworenenl scheuten sich, Männer von angesehener gesellschaftlicher Stellung, deren Ver gehen nicht als Verbrechen angesehen wurden, zu Gefängnißstrafen zu ver urtheilen, und Richter zögertem der artige Urtheile zur Ausführung zu bringen. Aber man fängt an, das Vergehen besser zu verstehen und dag selbe als das zu betrachten, was es thatsiichltch ist, nämlich eine überlegte und beabsichtigte Mißachtung des Ge setzes, und wir können gut-ersichtlichl erwarten, daß die Geschworenen in Zukunft Gefängnis-strafen auferlegen werden. l Das sesetliche Mittel der Instit-up Jm Falle der »Standard Oil Co."s fanden das Obergertcht und dass Kreisgericht, daß es sich um ein Mo-: novol im zwischenstaatlichen Verkehrs handele, welches die Reinigung, den? Transport und Verlauf von Pein-I leum und seiner Produkte betraf. Dasselbe wurde durch 37 verschiedene Körperschaften bewirkt und aufrecht erhalten, deren Aktien sich in Händen einer Gesellschaft in New Jersey be-; fanden. Durch die gerichtliche Entz scheidung wurde die Auslösung der Kombination befohlen und die Ueber-; tragung und Vertheilung »pro rata'«" der im Besitz der New Jersever Ge sellschaft befindlichen Aktien der 37: Körperschasten an ihre Aktionäre an geordnet. Den angeklagten Korpo rationen und Personen wurde verbo ten, sich zur Wiederherstellung des Monopols zu verschwören oder zu ver binden, und alle Abmachungen zwi schen den Unterkörperschasten, welche weitere Uebertretungen des Gesetzes zur Folge haben würden, wurden ebenfalls untersagt. Jm Falle der Tabak - Gesellschaft entschied das Gericht, daß die ange llagten Personen, 29 an der Zahl, sich vollständige Kontrolle iiber die Fabrikation, den Verkauf und die Vertheilung von Tobak in den Ver. Staaten und im Auslande verschafft shätten Dies sei durch Kombinatio inen geschehen, welche den Zweck und sdie Wirkung hatten, die Konkurrenz szu unterdrücken, die Preise zu be stimmen und ein Monopol zu schaf sen, und zwar nicht nur in der Ta bakssabrilation, sondern auch in der Erzeugung von Staniol und Lakritze, welche in der Manufaitur und im Verkan von Rauchtabak. Zigarren. Zigaretten und Schnuvstavak ge braucht werden. Der Fall der Ta balgesellschast war siir das Gericht weit verwickelter und schwieriger zu entscheiden, als derjenige der »Staus dard Oil Co.·' Hier hatte man es nicht mit einer Gesellschaft zu thun, wache IM- ggzzk Aftiellsähiilli im Besitz hatte. Die hauvtgesellschast war die «American Tobarco Com vany'«« eine Körperschaft zur Erzeu gung. Laneruna und zum Verlauf von Tabak. Zur Zerstörung der Kom bination und Wiederherstellung der Konturrenz war ee nottut-endig, das Kapital und die einleiuen Betriebe anlaaen des »Oui« unter einige der alten Gesellschaften welche denselben vitdeten. und neue. eigene tu dem Zweite gebildete litesellschnsten zu ver theilen t« traten im litanlen vier eehn alte uud neue Oeleltschalten an die Stelle der einen. Yo Vu- Iss In Muts-. Oh samt-m Tot-am Eos-mun (olt). nun-Ihm its-TM M m1).iw. us Wem kk Ums To dcm costs-m- irs-ID, Nimm AM W.(III· It- 0. Lucis-m cis-way usw. sit-nat U7.MI.1IW. III Ue I. J. Inn-M III-m Impu MU samt »Am-. Modu Il s N UUIIIZAM Im m sc st Mis- IIII Im data-is m- III-« um III-Odem im Nimm-. tm Mit-u Instituts-U II is sum « tstuh im Im MJW IMM. Oh usw Im Inn Dis mißh MIIO IIMII II la but J sum-u cla- um Im.tlt).ml) um Inm- sm UMM fund auch vix dritte mit raooaooo lKapitaL Der Lakrisengesellfchasten sind es zwei, eine mit 85,758,000 Ka pital, die andere mit S2,000,000. Ferner ist noch die British - American Tobacco Companh vorhanden, welche im Ausland mit 826,000,000 Kapital Geschäfte treibt, und die Porto Rico Tobacco Company mit einem Kapital von 81,800,000 und die United Ci gar Stores Company mit einem Ka pital von 89,000,000. Unter diesem Arrangement ist jede der verschiedenen Geschäftsarten un, ter zwei oder mehr Kompagnien ver theilt, wie auch die hauptsächlichsten Tabatsabritationsesrzeugnisse, sodaß Konkurrenz zwischen diesen Firmen nicht nur möglich, sondern nothwen dig ist. Die gegenwärtigen unab hängigen Tabatsirmen werden also 21.89 Prozent der Produktion be herrschen, die American Tobacco Co. 38.08 Prozent, die Liggett ä Myeri Co. 20.05, die Lorrillard Co. 22.82 und dke Rehnolds Co. 2.66 Prozent. Die Attien der anderen Kompagnien sind der Kontrolle der American To bacco Companh entzogen und unter die Attienhesitzer vertheilt worden. Alle Abmachungen betreffs Beschräntung der Konkurrenz sind nichtig erklärt worden. " Dir Besitzer der Vorzugs aktien haben nun das Stimmrecht, was ihnen unter dem alten Abtomi men nicht zustand. Das Verhältnis der Vorzugs- zu den Stammattien war tote 78 zu 40. Jn der ursprünglichen ustage wur den 29 Angeklagte genannt, die der Verschwörung beschuidtgt waren, durch welche die ungeseßliche Vereini gung ihre ungeseßliche Macht aus iisbte. Unter der Neuabmachung wer den diese Angeklagten nur von 40 Prozent als Maximum bis zu 281X2 Prozent als Minimum der Aitten he sißen, mit Ausnahme einer kleineren Gesellschaft, der Porto Riro Co» in der sie 45 Prozent besitzen. Den 29 Angeklagten ist ferner verboten, wäh rend der Dauer von drei Jahren wei tere Attien zu erwerben, ausgenom men durch Veriäuse unter sich selbst. sodaß dieser Gruppe die Möglichkeit genommen ist, während dieser Zeit ihre Kontrolle zu erweitern. Allen in der gerichtlichen Klage Genannteu ist es für ewige Zeiten untersagt, durch Anwendung der alten Trustmethoden wieder eine Vereinigung der angeilag ten Kompagnien anzustreben. Ferner ist allen 14 Korporationen untersagt, unter einander Aktien von anderen Gesellschaften zu erwerben. Allen die sen Kompagnien ist es ferner unter sagt, gemeinsame Beamte, gemeinsame Geschäftsloiale oder Eintaufs- und Verkaufsagenten zu haben oder sich ge genseitig Geld zu leihen. Grssie der neuen Lomasnieew Gewisse unabhängige Tabatgesell schaften erhoben Einwände, daß diese Abmachung ungeret sei, weil sie Kompagnien in Existenz ließ, die sehr großes Stammiapital hätten und daß eine gerechte Vertheilung dir wäre, wenn die alten Gesellschaften in zahl reiche kleinere Korporationen zertheilt würden, deren Kapital mehr gleich wäre mit dem der unabhängigen Ge sellschaften. Diese Auffassung ist die Folge eines Mißverstehens des Aust gesetzes, den es bezweckt nicht, die An sammlung großer Kapitalien in den Händen großer Geschäftsunterneh mungen zu verhindern, wenn dadurch die Kosten der Herstellung und des Beriaufs vermindert werden. Es richtet sich vielmehr nur gegen die An sammlung großer Kapitalien, wenn sie ; dazu dienen sollen, die Konkurrenz zu serstickem die Preise zu iontrolliren iund Monopole zu schaffen. Wenn Hvir durch das Auflösungsdelret diese Hlbsichten unmöglich gemacht und die iKonturrenz zwischen den neuen Lom pagnien, in die die alte Organisation zertheilt wurde. wieder hergestellt ha ben, so ist der Nutzen des Gesetzes er wiesen. IIHOIIMM gest Ist Ists Ie- Mast-. Es ist nicht ver Zweck des GeseIeL das Eigenthum und Kapital der ge iesveeteseabeu Trift- wegzunehmen· CI sind Strafen durch Gelvbufse oder Haft für die verwaltet-en Gefe einber ieeeek und Geldstraer und ann beichiagnahmunaea site Kokpaeatcoi neu voraetebem abee das Vorgehen tu Zlvitaerichteu M ein ImIMchee MU· Oel. um durch Einhalt-beer Tusin Ichäftsbeteieb ladmznseaea und den feineren Geh-mes- dee , hellen unt-I m Kapitals derselben n lseelesemql des Teufmleses Ue verbinden-. « Umfass-es see IMW Im erlaue-e mit zu behaartem sah noch nie vorde- Oa der Echtes-te deeH ameeelasiichen Rechte-siege esse Ie Iichmede Entscheidung so vallsöadh Ideen Zweit erfülle dal. wie die seyen Im Japanequ M seht fees klae and see Musen-Im des seemtchms Nase have-. m diese Guts-debitae bewiesen In Ies- Iee see-sama. M must ges-end sie-um« pas w was-rieth- ktmdeuaug m Statt-LIM- mem die Mitm Meiestepsee m Jensei- dqu mm wide-· sie Miete In der speise-se Um ase neues see-namens aste risk-. Dies M ets Indem und Aus-O aus Ue such sen-. das U see Mde steif M besessen was M speiset I IIUMIM sunwirksam feien. Den Kompagnreen ist vom Gericht dirett und in ilarster Form jedes gemeinsame Wirken ver boten. Dann ift auch die Zahl der Aktionäre der verschiedenen Kompag nieen so groß, daß ein Versuch, sich zu verbinden, um wieder eine ge meinsame Kontrolle herzustellen, den Behörden nicht wohl verborgen blei hen könnte. Die Anstifter des Pla nes und seine leitenden Geister wiiri den sich sofort der Mißachtung des Gerichte-z schuldig machen und sich der Gefahr einer exemplarischen Gefäng nißstrafe aussehen. Das Resultat der Auflösungsentscheidung muß sein, daß die verschiedenen Kompagnieen unter der Leitung ihrer Geschäftsführer sich tüchtig ins Zeug legen müssen, und Konkurrenz muß die Folge sein, wenn nicht die eine Firma blühen, die an-: dere rückwärts gehen soll Die Kritiier. welche die Auslösung des Trusts nur einen Kleiderwechsel nennen, haben den Inhalt der ge richtlichen Entscheidung nicht voll be griffen und sind sich auch nicht be wußt, welche persönliche Gefahr da mit verbunden ist, sich der Entschei dung zu widersegen Freisilltge errgonisntion anderer Entst- bevorstehend. Der Effekt dieser zwei Entschei dungen war der Auflösungsbefehl fiir die Kombination von Fabrikanss ten eleitrischer Lampen, einer südli chen Wholesale Grocers Association, einer Entscheidun gegen den Pul vertruft. weiche de en Auflösung ver fiigt, und andere Kombinationen tntt einer ähnlichen Vergan enheit verhan deln nun mit dem Jusizamt wegen freiwilliger Auflösung durch Delrets und Reorganisation im Einllang mit den Gesehen useseseteh Aber nun, da gesehen wird, daßl das Trustgeseß fiir den weck, filr den es geschaffen wurde, wir sam ist, wird aus verschiedenen Kreisen dessen Wiss derruf gefordert. Es wird geltend s gemacht, daß es dem Geschöftssort« chkitt hinderlich ist und sey-zwecks dies alte rutnöse Konkurrenz zswischen klei- s neren Firmen wieder einzuführen und : die niißlichf Vereinigung von Kapital, s welche auf Verminderung der Produt- s tionslosten hinzielt, die fiir prosperH rendes Geschäftsleben nothwendig ist, zu vereiteln. s Jn neulichen Entscheidungen hat s das Oberbundesgericht llar gemacht-; daß das Geseß nichts enthält, was sich gegen die Vereinigung von Kapital und einfache große Fabriiorganisatio nen richtet, wenn damit die Herabsetz ung der Produktionskosten bezweckt wird. Nur in Fällen, in denen die Kapitals- oder Fabrikationsvereini gung zu dem Zwecke stattfindet, die Konkurrenz zu ersticken oder die Preise zu lontrolliren, sowie Monopole zu schaffen, tritt das Geseß in Anwen dung, Größe allein verstößt nicht ge gen das Gesetz. Nur wenn eine Ver einigung stattfindet, um die bisher be standene Konkurrenz aus dem Wege zu schaffen, ist eine solche Verschmel zung unstatthaft. Mangelnde Klarheit im Gesetz. Es wird die Beschwerde erhoben, daß das Geseß nicht llar genug abge faßt ist, um den Geschäftsleuten llar zu machen, was sie nicht thun dürfen Es wird geltend gemacht, daß zwei Korporationen sich verschmelzen mö gen und Jahre lang Geschäfte treiben, worauf dann der Generalanwalt plötz lich zu der Ansicht kommt, daß wenn Männer solch große Kapitalien an häufen, daß sie damit die Konkurrenz erdrücken, die Preise tontrolliren und ;ein Monopol ausüben lönnen, sie sicherlich wissen, was sie thun. Solche Dinge werden nicht gethan, ohne daß man darüber Klarheit hat. Wenn die Verschmelzung einzig zu dem Zweck stattfindet, die Betrievstosten zu der ringern, ohne daß Preislontrollirung und ähnliche ungesetzliche Dinge ge plant und versucht werden, so werden diese Leute vor gerichtlicher Verfol gung sicher sein. Werden sie später solcher Din e schuldig befunden. so dürfen sie ich nicht beschweren, wenn man sie auf die urspriinglichc Ver schmelzung zurückführt Die wes-DE sur sen III-ernst Iess « s Im Itme Ists-Muth G wird viel davon gesprochtsh Ums Chief zu wide-rufen und da Illr aadm QMi ss mass-m wol-L vea Zmä besser n Wen und Nr den ehrlichen Geschäft-man einen ebenen May schallt-h Ei M mä lich. das ein solches Plan unsers-Hei wied. ade id wage die Hemmt-M das Ue Erörterunqu Uhu diese mag- ia les m Zeit Im schlimme-m Osmia-list aussucht und hin-n Plan zu im IesV-but dom. m an Mars-U du Indus-I In Trupmäw M mss du O choose-writing gliitd tot-Ist Mem-met s stqu sw s s Its ide Ist-M JO fed- Mm ZIM Ism- nnd tmm Ida-Meint »O Mu- Ums-« tm Sul- iim Its-M htm. sum-o II us i MU- sostums stumm Mdn do- mn man-tun on« umt sm OW- Ieasms in si- Jtus fis uns-III M. d« ji«- Mm Is s ims zu Daphnes M 0 Ums-« m Hinf s u ums-. somit W aussu Im dummen sind MIN- O »«-·IWIII m- ust-II- sn mu. solt- 00 II sammt-s uwa machen, gewisse Waaren zu erhalten, besteht. Dieses Gesetz sollte so klar ab gesaszt sein, daß es die Regierung in Stand setzen würde, die gegenwärtigen umständlichen Prozesse zu vermeiden und ihre Ausgabe dadurch zu erleich tern, daß sie gegen Individuen vor gehen tann, anstatt erst eine Ver schwörung unter einer· Anzahl Leuten zu beweisen. Ein solches Gesetz müß te sauch der GeschäftstVelt ilar und ausführlicher darlegen, was sie nicht thun dars. Renterunqskorporation empfohlen. i Jn einer am T, Januar 1910 an den Kongreß gesandten Spezialbot schaft hob ich hervor, inwiefern in solge der Auflösung dieser gesendet-! lenenden Trusts die Geschäftswelt inj Unrast versetzt werden tönnte. Jchs sagte unter anderem: »Aber eine solche Untersuchung und mögliche gerichtliche Verfolgung von Korporatoinem deren Zerstörung tau sende von Attienbesitzer und Millionen von Arbeitern in Mitleidenschaft zie-» hen würde, sowie einer gewissen Klasse l von Händlerm muß nothwendigerweife ; in der Geschäftswelt Unruhe hervor-; rusen, wird dem Zusluß von Kapital - Einhalt gebieten und wird vielleichti großes Leiden und ein Stillstehen un-« ; serer Prosperitiit zur Fol e haben.s Und dies wegen etlicher chuldigen; unter zahlreichenUnschuldigen Jn die- . fer Botschaft tviinsche ich hauptsächltchl auf die Nothwendtgteit aufmerksam zu ! machen, Mittel und Wege zu ergrün- ; den, wie solche Aenderungen ohne große finanziellen Störungen stattfin-; den können und wie solche Korpora-! tionen sich dein Gesetz gemäß reorganis H stren können, ohne u viel von ihrem Charakter und ihrer Organisation etnzubiißen.« »Ja jener Botschaft hod tch hervor, daß Organisationen, welche unter die Bezeichnung »Trust« fallen, sich in großem Maß mit dem Bersandt von Waaren zwischen den einzelnen Staa ten bescheiftigen, d. h. der zwischen staatliche andel übertrifft den in ih rem heimi chen Staat ganz bedeutend. Diese Thatsache genügt, um solche Korporationen u veranlassen, sich ei nen Renterungsireibrief zu erwirten unter solchen Beschränkungen tote sie das Trustgesey vorschreibt.« Korporationen, welche sich unter einem solchen Geseh organisirt haben, sollte es verboten werden, Aktien an derer Korporationen zu besitzen, aus senommen wenn spezielle Gründe da iir vorliegen, die von den zuständigen Reaierungsbehiirden gebilligt werden müßten. Es würde dadurch dem Un wesen einer Mutterorgnnisation mit Ablegern in den verschiedenen Staa ten, was bisher so viel zu dem Trust wesen beitrug, vorgebeugt. Wenn die Durchführung desTrustgesenes gründ lich erfolgen soll, so ist es nothwendig, tdaß ein Gesetz erlassen wird, welches die sreiwillige Jnlorporirung von Ge sellschaften, welche zwischenstaatlichen und ausländischen Handel betreiben, unter Regierungslontrolle vorsieht. Je des Argument, welches seiner Zeit zu Gunsten eines solchen Gesetzes vorge bracht wurde, ist auch heute noch stich haltig, besonders seit unter dem Trust aesetz ein-e Anzahl Auflösungen von zKorporaiionen stattgefunden haben. jJch erneuere meine Empfehlung der Schafsung eines solchen Gesetzes l Negieruugsverwqltunnssuchvekstitndige , benstlriqt. Die Ausarbeitung der Entscheidung betreffs der Auflösung der gegenwär tigen Trusts in der Absicht, ihre Neur ganisation in gesetzlicher Form zu be wirken, hat llar dargelegt, daß den Gerichten nicht die nöthige admini strative Maschinerie zur Verfügung steht, unt, ehe sie ihre Entscheidung fbarbem die Erhebungen zu machen welche nothwendig sind, wenn eine Reorganisation gepljnt ist« Sie soll ten daher ertniichtigt werden, die Hilfe des Korporationsbureaus fiir diese Erhebungen in Anspruch zu neh men. Dem Kreisgericht und dem Ge neralanwalt wurde ihre Arbeit in dem Tabattrustsnll bedeutend von ei nem Sachverständiaen erleichtert, den due Korporationenbureau zur Verfü auna stellte. "Rssier8nzs Qpekpeoeiueoiesusiisos II possession-. ch gehe hier nichi auf Einzelheiien des glich der Be Offenheit eines Ge ieyeo ein« wei es vie Vereinigung oon siapiioisionedinoiionen in Regie rungororoomiivaeii Matten und » ieichieen foll. Sol Korporationen iollien den ichöessien Oefiimmnnsen unter-wesen fein uns nomeniiich iolli ten sie lich oer sei-seien audiisiisi be ileisigen und iotlien länglich der Ins de oon Iiiien send orm feder« iet onicoile ieiieno einer Ioiheiiiesg dee Honoeiedevoriemenie uneeeiooes ien ieio. der sie euch is eroeiieisofien Ists-I ihre Ungeiepeaheiien sue Gui Qeioeens unieedeeten könnten. iii iior zu neidete-. das die speise-o riremi arme Mkieenugeieneroiie see oriioe Kerne-Meeren Irde Iekeen ge Iiciiiese beeioismeo unser neue Teuii seien ietiiseee soiiept oder ei kii gu »Um-. das die iQuie Mienen-e ionieoce and die sieedeeie ceifmi iiqeeie sei isree seidäiiieissereu bee seriige Steine Ieise vom-ein- m Qee Dis-den« sowie-sede. so die Leiter sehe- seesemiieuees sich jedersei- sei des teils-Mee- Regina-someth Ieee en ihm-. « seid ein sesmiiseeseeumm do« se- deseeiedeoeeeuueei auserlese würde. dürfte seht wohl auch mit der Aufgabe betraut werden, den Gerich ten bei der Auflösung und Neuschafs sung von Trusts in Uebereinsiimmung mit den Gesetzen zu helfen. Diese Kommission sollte Exekutivgewalt be sitzen, wie etwa der Controller of the Curtency oder die Zwischenstaatliche Handelskommission. Jnkoruorirung freiwillig Jch empfehle, daß diese zu verge benden Freibriefe auf freiwillige Weise erlangt werden, wenigstens bis die gemachte Erfahrung die obliga torische Annahme als gerechtfertigt erscheinen läßt. Der Nutzen, der sich Jus dein Geschäftsbetrieb unter dem Schuß eines solch-en Freibriefes erge ben würde, würde Alle die anlocken, welche wünschen, in ihren Geschäften sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu halten. Andere große Korporat tionen, welche sich die Bortheile einer Regierungsinlorporirung nicht sichern, dürfen sich dann nicht beklagen, wenn infolge ihrer Weigerung, sich unter Re gierungstontrolle zu stellen, sie rück wärts gehen. Nur Statut-gesetzgebung nithis. Die angedeutete Gelegenheit für Re gierungsintorporirung scheint mir, ist geeignet für die Schaffung konstrui tiver Gese?e, wie sie henöthigt werden, um große ndustrielle Unternehmungen im Einklang mit dem Trustgesehe zu leiten. Ein solches Geseh müßte von dem Oberbundesgericht so ausgelegt werden können, daß zwischen gefehlt chen unsd ungesehlichen Trusts die Scheidegrenze gezo en werden könnte. Und ein solcher se müßte streng durchgeführt werden. w rden wir nicht allen Jndividualismus aus dem Ge fchäfteleben verbannen und es aus die selbe Kontrollstufe stellen, wie es nun betreffs der öffentl chen Nußhartettii .lorporationen der Fall ist. Dichtigkeit des Triumphes : Das Trustgeseß ist der Ausdruck der Anstrengungen eines freiheitlie henden Volke-, gleiche Gelegenheit für JAlle zu bewahren. Es E das ste Esultat der zuversichtli n nstschlofsens hett eines solchen Bo tei, sein künf jtigee Wachsthum zu schiißern indern ;es, frei von Zwang und Beschrüntu »den Unternehmungsgeist des Einge nen, seinen Fleiß, sein Genie, seine iJntelligenz unsd seinen Muth der Un labhängigteit aufrecht erhält. Zwan ig iJahre oder länger steht dieses Gesch Iins unserem Geseßbuch.. Alle tannten iseinen allgemeinen Zweck und waren damit einverstanden. Viele seiner Uebertreter hielten es chnisch für ohn mächtig und seine Durchführung schien nicht möglich zu sein. Langsanr fingen die Mühlen der Gerichtöhdse zu mah len an und nur stufenweise machte sich die Majestiit des Gese es geltend. Viele seiner staatsmänni chen Ueheher starben, ehe es lebendige Kraft erlangt hatte, und sie und Andere sahen das Uebel wachsen, welches sie zu zerstören gehofft hatten. Jeßt wird seine Wirk samkeit ertanniz jeht sieht man seine Kraft; jeßt ist der Zweck der Verwtris lichung nahe. Und jeht auf einmal erhebt sich die Forderung seiner-c Wi derrufes unter dem Vorgehen, daß es der geschäftlichen Blüthe hinderlich sei. Man sagt uns in den allgemein sten Redensarten, wie dem Uebel, wel ches zu unterdrücken wir gerade auf dem besten Wege sind, durch ein an deres Geseß und in anderer Weise ah geholfen werden kann, wenn wir nur unser Wert zwanzigjahuger Arbeit jeßt im Stich lassen und während einer abermaligen Reihe von Jahren ein neues Experiment probiren. Es wird behauptet, daß das Gesetz nichts Gutes geschaffen habe. Kann eine derartige Behauptung standhal ten angesichts der Wirkung der Ent scheidung im Falle der ,,Northern Sekurities Co.?« Jene Entscheidung war in teiner Weise so drastisch oder weitgehend iin Verbot. wie diejenige gegen die »American Tobacco Co.« Aber hat sie nicht mit einem Schlage und für alle Zeiten der damals so gewaltigen Bewegung Einhalt gethan. die Herrschaft über alle Eisenbahnen des Landes in einer Hand zu hereik Mqu Eise derartige sauern-man eines Mannes hätte oder in un tot Nopublkt keinen gefunden sic- I ausgeilbt, selbst wenn sie mäoc M sag-meinen Aufsicht du Kommt III Mr den wischmflaatltchea Darm ge standen m. Wesen wit. das derartige ess szkzkk Datum-neuen nnd Mut pole gest lich werden und man fein sollen Wenn alle Kräfte dates-s gerichtet find. nicht etwa durch Munde Konkurrenz M Kosten m Produc Mm sum dessen des Publikums II puminmm sondern mu- lek and Veso must-MS zu mode-h us- aus W Baum h wenigen Name Its ob Mim sont-est am Ue Zusch uId VIM auf dem dasse- Itm m Judas-It In vereinigt-. dna ums du Umside Unkosnkdsuusxum si läsmt und das Apis-IM- Strom nnd du Gissl comment-In Zeiss-is gmädm komm-. WHHam O- ! HO. Vieh-I Duns. U- VII-mäs- MU «—-—0.-«- - Its-M cum um Muhmqu zum De Iuo Los-up »Was com O am Wust »Im- N M sum M m k Juki-Hinauf . ums-limit- .Das II -u;):z:i.p,» Ins-I u ho- w du« M«